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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen vom 15. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 602)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen

Vom 15. Oktober 1998

Aufgrund von § 27 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) vom 15. April 1992 (SächsGVBl. S. 164) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verordnet:

Artikel 1

Die Anlage 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen (PolBGVO) vom 8. April 1997 (SächsGVBl. S. 388) erhält die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 15. Oktober 1998

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Anlage 1

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1998 Nr. 21, S. 602
    Fsn-Nr.: 211

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. November 1998

    Fassung gültig bis: 31. März 2011