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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam vom 30. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 160)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam (FronleichnamsÄndVO)

Vom 30. Mai 1995

Aufgrund von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992 (SächsGVBl. S. 536) wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den regionalen Feiertag Fronleichnam (FrohnleichnamsVO) vom 4. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 417) wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
    „Dies gilt, wenn die aufgeführten Gemeinden nach einer Neugliederung als Gemeindeteil fortbestehen, nur für diesen Gemeindeteil.“
  2. In der Anlage zu § 1 wird das Wort „Großdubrau“ gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 30. Mai 1995

Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1995 Nr. 14, S. 160

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 10. Juni 1995