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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Prozesskostenhilfe und zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Prozesskostenhilfe und zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens vom 12. Juni 2006 (SächsJMBl. S. 65)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Prozesskostenhilfe und zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

Vom 12. Juni 2006

I.

Die Anlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zu den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Prozesskostenhilfe und zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (VwV DB-PKHG-InsO) vom 3. Dezember 2001 (SächsJMBl. S. 164), die durch Verwaltungsvorschrift vom 6. August 2004 (SächsJMBl. S. 78) geändert worden ist und die in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 780) enthalten ist, wird wie aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtlich gefasst.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.

Dresden, den 12. Juni 2006

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

Anlage

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2006 Nr. 6, S. 65

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juli 2006

    Fassung gültig bis: 30. März 2010