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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Ladenschlusszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen

Vollzitat: Berichtigung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Ladenschlusszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen vom 20. April 2006 (SächsGVBl. S. 459)

Berichtigung
der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
über die Ladenschlusszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen
(Ladenschlussverordnung – LSchlVO)

Vom 19. Juni 2006

Anlage 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Ladenschlusszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen vom 20. April 2006 (SächsGVBl. S. 98) wird wie folgt berichtigt:

  1. Unter Nummer 2 werden zu der Angabe „Großschönau“ die Wörter „Gemeindeteil Waltersdorf“ gestrichen.
  2. Unter Nummer 3 werden zu der Angabe „Leipzig, Stadt“ nach den Wörtern „Zentrum-Nordwest“ die Wörter „Kleinzschocher, Großzschocher, Knautkleeberg-Knauthain“ angefügt.

Dresden, den 19. Juni 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Wiederhold
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2006 Nr. 10, S. 459
    Fsn-Nr.: 601-7/2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Mai 2006

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2010