Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen
vom 20. Juli 1999 (SächsABl. S. 866)
SächsABl. 1999 Nr. 42, S. 866
Quelle: REVOSax http://recht.sachsen.de/law_versions/29472/impacts Stand vom 03.10.2023
Herausgeber: Sächsische Staatskanzlei http://www.sk.sachsen.de/