Normenhistorie
Stammfassung
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Verwendung der pauschalen Zuweisungen für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen gemäß § 20a des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes vom 23. Dezember 2022 (SächsABl. 2023 S. 66), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 253)
Ist Nachfolger von:
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Verwendung der pauschalen Zuweisungen für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen gemäß § 20a des Sächsischen FinanzausgleichsgesetzesErlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Verwendung der pauschalen Zuweisungen für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen gemäß § 20a des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes vom 17. Dezember 2021 (SächsABl. 2022 S. 43)
Enthalten in der
vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. 253)