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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Innern

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Innern vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648)

Verwaltungsvorschrift
Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Innern

Vom 9. Dezember 2011

I.

In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Innern aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Innern vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400) außer Kraft.

Dresden, den 9. Dezember 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Anlage
(zu Ziffer I)

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2011 Nr. 6, S. 1648
    Fsn-Nr.: 115-V11.03

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2011

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2013