Verwaltungsvorschrift
Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Innern
Vom 9. Dezember 2011
I.
In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Innern aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Innern vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400) außer Kraft.
Dresden, den 9. Dezember 2011
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig