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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 7. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1797), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1797)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Vom 7. Dezember 2011

I.

In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2553) außer Kraft.

Dresden, den 7. Dezember 2011

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß

Anlage
(zu Ziffer I)

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2011 Nr. 6, S. 1797
    Fsn-Nr.: 115-V11.09

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2011

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2013