Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der VwV Erhebungsvordrucke – Frauenförderungsstatistik
Vom 28. Juni 2010
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den Erhebungsvordrucken der Sächsischen Frauenförderungsstatistik (VwV Erhebungsvordrucke – Frauenförderungsstatistik) vom 23. August 2006 (SächsABl. S. 801), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16. Juli 2007 (SächsABl. S. 1081), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2553), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
- 2.
- Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
- 3.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Schlüsselnummer 124 werden folgende Schlüsselnummern eingefügt:
Schlüsselnummer | Laufbahn |
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Schlüssel-
nummer |
Laufbahn |
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„125 | Höherer feuerwehrtechnischer Dienst |
126 | Höherer Schulaufsichtsdienst |
127 | Lehramt an Gymnasien |
128 | Lehramt an berufsbildenden Schulen“. |
- b)
- Die Schlüsselnummer „184 Dienst als Akademische(r) Rat/Rätin“ wird gestrichen.
- c)
- Nach Schlüsselnummer 227 werden folgende Schlüsselnummern eingefügt:
Schlüsselnummer | Laufbahn |
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Schlüssel-
nummer |
Laufbahn |
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„228 | Lehramt an Grundschulen |
229 | Lehramt an Mittelschulen |
230 | Lehramt an Förderschulen“. |
- d)
- Nach Schlüsselnummer 371 wird folgende Schlüsselnummer eingefügt:
Schlüsselnummer | Laufbahn |
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Schlüssel-
nummer |
Laufbahn |
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„372 | Lebensmittelkontrolldienst“. |
- 4.
- Die Anlage 5 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 5
Schlüsselnummer | Art des Tarifvertrages |
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Schlüsselsystematik der Tarifverträge | |
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Schlüssel-
nummer |
Art des Tarifvertrages |
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TVöD und für Zwecke dieser Statistik den Einstufungen des TVöD zugeordnete Tarifverträge: | |
11 | TVöD Verwaltung (BT-V) |
12 | TVöD Krankenhäuser (BT-K) |
13 | TVöD Entsorgung (BT-E) |
14 | TVöD Flughäfen (BT-F) |
16 | TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) |
17 | TV-L (Tarifvertrag Land) |
21 | TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) |
22 | TV-N (Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe) |
23 | TVöD Sparkassen (BT-S) |
27 | Tarifverträge für Wald- beziehungsweise Forstarbeiter/-innen, sofern dem TVöD/TV-L zuordenbar (anderenfalls Schlüsselnummer 51) |
29 | Analoge Anwendung des TVöD und TV-L oder von Tarifverträgen, die für Zwecke dieser Statistik den Einstufungen des TVöD/TV-L zugeordnet werden |
Tarifverträge, die nicht den Einstufungen des TVöD/TV-L zugeordnet werden können: | |
51 | Tarifverträge, bei denen eine Zuordnung nicht möglich ist“. |
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
Dresden, den 28. Juni 2010
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz
Andrea Fischer
Staatssekretärin
Anlage 1
(von der Veröffentlichung wird abgesehen)