Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über den Vollzug der Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SächsSchAVO)
Vom 1. November 2010
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt folgende Änderungen für den Vollzug der Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten ( SächsSchAVO) vom 2. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 21, 97), geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 448), bekannt:
- 1.
- In Anhang 1
Empfehlungen für pauschalierte Ausgleichsbeträge (Richtwertkatalog) aufgrund von § 10 Abs. 1 Satz 4 SächsSchAVO . - 2.
- In Anhang 2
Empfehlungen zum Abschluss von Verträgen über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in Wasserschutzgebieten und die Zahlung von Ausgleich (Mustervertrag). - 3.
- In Anhang 3
Amtlicher Vordruck für Anträge auf Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von § 7 Abs. 2 SächsSchAVO . - 4.
- In Anhang 4
Amtlicher Vordruck für Anträge auf Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von § 7 Abs. 2 SächsSchAVO .
Die Anhänge sind als Datei im Internet unter: www.umwelt. sachsen.de → Wasser, Wasserwirtschaft → gebietsbezogener Gewässerschutz → Schutzbestimmungen eingestellt.
Dresden, den 1. November 2010
Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Herbert Wolff
Staatssekretär