1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Unterstützungssystem Schulentwicklung

Vollzitat: VwV Unterstützungssystem Schulentwicklung vom 14. September 2011 (SächsABl. S. 1452), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. April 2014 (SächsABl. S. 690) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über das Unterstützungssystem Schulentwicklung an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen
(VwV Unterstützungssystem Schulentwicklung)

Vom 14. September 2011

[Geändert durch VwV vom 17. April 2014 (SächsABl.S. 690)
mit Wirkung vom 1. August 2014]

I.
Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen mit Ausnahme der Fachschulen in den Berufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie des Garten- und Landschaftsbaus.

II.
Unterstützungssystem Schulentwicklung

1.
Das Unterstützungssystem Schulentwicklung umfasst Unterstützungsangebote aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus, die schulinterne Entwicklungsprozesse durch Beratung, Moderation, Training oder Fortbildung begleiten. Die Unterstützungsangebote werden auf Anforderung der Schulen jeweils zeitlich befristet und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen wirksam.
2.
Das Unterstützungssystem Schulentwicklung besteht aus den Unterstützungsangeboten
 
Berater für Demokratiepädagogik,
 
Pädagogische Supervisoren,
 
Prozessmoderatoren,
 
Regionalbegleiter für Schulmediation und
 
Trainer für Unterrichtsentwicklung.
 
Weitere Unterstützungsleistungen für öffentliche Schulen werden auf der Grundlage der für sie geltenden Vorschriften erbracht.
3.
Die Sächsische Bildungsagentur überträgt die unter Nummer 2 Satz 1 genannten Aufgaben in Ausübung des arbeitsvertraglichen Direktionsrechts. Die Aufgabenübertragung setzt den erfolgreichen Abschluss einer entsprechenden Qualifizierung, die durch das Sächsische Bildungsinstitut angeboten oder anerkannt wird, voraus.

III.
Unterstützungsangebote

1.
Berater für Demokratiepädagogik
Berater für Demokratiepädagogik bieten Fortbildungen, Informationsveranstaltungen, thematische pädagogische Tage und Training für Schüler, Eltern und Bedienstete der Schulaufsichtsbehörden insbesondere zu folgenden Themenbereichen an: Selbstwirksamkeitsförderung, Werte- und Moralerziehung, Civic Education, Training von Zivilcourage, Menschenrechte und kulturelle Differenzen, Konfliktbearbeitung und Schulentwicklung, Projektdidaktik. Sie beraten zu Fragen der Demokratie als Lebensform an der Schule.
2.
Pädagogische Supervisoren
Pädagogische Supervisoren begleiten den Prozess der Reflexion der qualitativen Weiterentwicklung pädagogischer Arbeit. Die Reflexion kann auf der ziel- und berufsperspektivischen, didaktisch-methodischen, persönlichkeitsorientierten und der institutionellen Ebene begleitet werden. Pädagogische Supervisoren unterstützen und beraten dabei Lehrer und Schulleitungen.
3.
Prozessmoderatoren
Prozessmoderatoren beraten systemisch und begleiten mittel- und langfristig angelegte Prozesse zur Entwicklung und Sicherung schulischer Qualität. Sie moderieren Schulentwicklungsprozesse und damit verbundene schulische Veranstaltungen, beraten zur Organisationsentwicklung und unterstützen in der Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Kooperationspartnern.
4.
Regionalbegleiter für Schulmediation
Regionalbegleiter für Schulmediation leisten Hilfe bei der Ausbildung von Schüler-Streitschlichtern durch Qualifizierung von betreuenden Lehrkräften an Schulen, initiieren und organisieren Bedarfsermittlungen, zentrale Informationsveranstaltungen sowie Vernetzungsworkshops und führen Beratungen in Schulen durch. Sie implementieren Modelle der Schülermediation. Die Regionalbegleiter bieten Schulen Hilfe bei der Bearbeitung von Konflikten aller Beteiligungsgruppen an.
5.
Trainer für Unterrichtsentwicklung
Trainer für Unterrichtsentwicklung beraten zu Fragen der Qualitätsentwicklung von Unterricht und können dabei auch in besonderen Arbeitsschwerpunkten tätig werden. Sie unterstützen die Schulen bei der Entwicklung von Konzepten und Umsetzungsschritten, beim Auf- und Ausbau einer Rückmelde- und Evaluationskultur und vermitteln bei Bedarf weitere Experten. Sie führen Trainings zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen sowie die Beratung und Moderation bei der Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse durch.

IV.
Einsatz des Unterstützungssystems

1.
Die Sächsische Bildungsagentur koordiniert den Einsatz des Unterstützungssystems. Sie berichtet dem Staatsministerium für Kultus jährlich zum 1. Oktober über den Einsatz und den künftigen Bedarf an Beschäftigten in dem jeweiligen Unterstützungsangebot für das nächste Schuljahr.
2.
Die Sächsische Bildungsagentur gewährt Beratern für Demokratiepädagogik, Pädagogischen Supervisoren, Prozessmoderatoren, Regionalbegleitern für Schulmediation und Trainern für Unterrichtsentwicklung dem Aufwand entsprechend personenbezogene Anrechnungsstunden.

V.
Einsatz von Lehrkräften an Medienpädagogischen Zentren

Das Staatsministerium für Kultus unterstützt die Landkreise und Kreisfreien Städte beim Betrieb von Medienpädagogischen Zentren durch die Bereitstellung von pädagogischem Personal. Ziffer IV Nr. 1 Satz 1 gilt entsprechend. Einzelheiten werden durch Vereinbarungen zwischen der Sächsischen Bildungsagentur und den Landkreisen und Kreisfreien Städten geregelt.

VI.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 14. September 2011

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Prof. Dr. Jürgen Staupe
Staatssekretär

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 42, S. 1452
    Fsn-Nr.: 710-V11.8

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2014