Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen
Vom 11. Juli 2012
Aufgrund von § 17 Abs. 6 des Gesetzes über die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (FHSVG) vom 17. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 339), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen vom 7. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 231) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 2 werden die folgenden §§ 3 und 4 eingefügt:
- „§ 3
Bezeichnung des Bachelorgrades - Der Bachelorgrad der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen trägt für die Fachbereiche Allgemeine Verwaltung sowie Sozialverwaltung und Sozialversicherung die Bezeichnung ‚Bachelor of Laws (LL.B.)’.
- § 4
Bezeichnung des Mastergrades - Der Mastergrad der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen trägt für den Studiengang Verwaltungsinformatik die Bezeichnung ‚Master of Science (M.Sc.)’.“
- 2.
- Der bisherige § 3 wird § 5.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 11. Juli 2012
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig