Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gestaltung kommunaler Dienstsiegel
Vom 26. Januar 2005
I.
In Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gestaltung kommunaler Dienstsiegel (VwV KomDienstsiegel) vom 29. November 1999 (SächsABl. S. 1072), die durch Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 2004 (SächsABl. 2005 S. 58) verlängert worden ist, wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:
„Für die Siegelung von Schriftstücken, die mit Hilfe drucktechnischer oder elektronischer Einrichtungen erstellt werden, kann ein Abdruck des Dienstsiegels maschinell eingedruckt sein oder aufgedruckt werden.“.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 26. Januar 2005
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Jürgen Staupe
Staatssekretär