1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Abkommen

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Abkommen vom 8. Mai 2013 (SächsGVBl. S. 329)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 8. Mai 2013

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:
Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (SächsGVBl. 2012 S. 246) ist gemäß seinem § 2 am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Dresden, den 8. Mai 2013

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2013 Nr. 5, S. 329
    Fsn-Nr.: 607

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2013