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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 13. Februar 2020 (SächsGVBl. S. 40)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 13. Februar 2020

A.
Abgrenzung der Geschäftsbereiche

I. Staatskanzlei (SK)

1.
Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen, Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen;
2.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung;
3.
Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist;
4.
grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
5.
Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten;
6.
Protokollangelegenheiten, Konsularwesen;
7.
Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Sächsisches Amtsblatt, IT-Verfahren REVOSax;
8.
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses;
9.
grundsätzliche Fragen der Staatsverwaltung, der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden sowie der Verwaltungsstruktur;
10.
Verkehr mit dem Landtag;
11.
allgemeine Beziehungen zur Europäischen Union, zum Bund und zu den anderen Ländern;
12.
Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen, Förderrichtlinie Europa und Internationale Zusammenarbeit;
13.
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin;
14.
Printmedien, Onlinemedien, Rundfunkwesen, sonstige Medien, Filmförderung, Games, soweit nicht nach Ziffer VI.2 Nummer 3 das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zuständig ist;
15.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild der Staatsregierung;
16.
Koordinierung der politischen Planung und der planungsrelevanten Statistik des Freistaates Sachsen, integriertes Berichtswesen SaxIB;
17.
Grundsatzfragen der demografischen Entwicklung und der Migrationspolitik;
18.
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes;
19.
Strategisches Personalmanagement einschließlich Personalpool „Demografie“;
20.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung, Organisation und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik, E-Government in der Staatsverwaltung, Kommunales E-Government;
21.
Grundsatzfragen und Koordinierung zur Verwaltungsmodernisierung, Deregulierung und Bürokratieabbau;
22.
Grundsatzangelegenheiten sowie Koordinierung zu Fragen der Künstlichen Intelligenz, des maschinellen Lernens sowie deren Verknüpfung unter anderem mit der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie deren Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung.

II. Staatsministerium des Innern (SMI)

Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist, insbesondere:

1.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Ausbildung und Fortbildung, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 19 die Staatskanzlei zuständig ist;
2.
Statistik;
3.
Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung, soweit nicht nach Ziffer I Nummern 9 und 21 die Staatskanzlei zuständig ist;
4.
Staatsgebiet und Landeseinteilung, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 4 die Staatskanzlei zuständig ist;
5.
Wahlen und Abstimmungen, soweit nicht nach Ziffer IV Nummer 14 das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zuständig ist;
6.
allgemeines Verwaltungsrecht;
7.
Kommunalverfassungsrecht einschließlich des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Kommunalen Wahlbeamten, soweit nicht nach Ziffer III Nummer 1 das Staatsministerium für Finanzen zuständig ist, Kommunales Wirtschaftsrecht, Kommunale Finanzen einschließlich der örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern und die Realsteuern, soweit die Verwaltung den Gemeinden übertragen ist, Rechtsaufsicht über die Kommunen, soweit nicht durch Gesetz anderen Ressorts zugewiesen, rechtsaufsichtliches Genehmigungsverfahren für die Änderung kommunaler Gebietsstrukturen im Einvernehmen mit dem nach Ziffer X Nummer 4 für Raumentwicklung zuständigen Staatsministerium für Regionalentwicklung;
8.
Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen;
9.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
10.
Katastrophenschutz;
11.
Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht nach Ziffer III Nummer 9 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivilmilitärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
12.
Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;
13.
Rettungsdienst;
14.
Datenschutz;
15.
Angelegenheiten und Recht der Ausländer, soweit nicht nach Ziffer VIII Nummer 15 bis 17 das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zuständig ist, Angelegenheiten der Vertriebenen und Spätaussiedler;
16.
Verfassungsschutz;
17.
Archivwesen;
18.
Stiftungsrecht, Stiftungsaufsicht;
19.
offene Vermögensfragen;
20.
Angelegenheiten des Sports einschließlich der nicht dem Achten Buch Sozialgesetzbuch unterliegenden Sportarbeit mit Jugendlichen;
21.
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Handlungsfelder Organisation und Informationstechnik, Personalfortbildung);
22.
Koordinierung und Vollzug des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“, des Programmbereichs A „Partnerschaften für Demokratie“ (Kommunalsäule aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“) sowie des Aussteigerprogramms Sachsen.

III. Staatsministerium der Finanzen (SMF)

1.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
2.
allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft;
3.
Neues Steuerungsmodell;
4.
Haushaltswesen sowie Flexibilisierung des Haushaltsrechts einschließlich Budgetierung sowie grundsätzliche Fragen des Zuwendungsrechtes sowie Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung einschließlich haushaltsrechtlicher Fragen zur Förderpolitik und zur Veranschlagung von Förderprogrammen, finanzielles Fördercontrolling und Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank, Kassen- und Rechnungswesen einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanung;
5.
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden;
6.
Abschluss von Rahmenverträgen für den Freistaat Sachsen;
7.
Lastenausgleich und Entschädigung daraus;
8.
Vermögen und Schulden
a)
staatliche Liegenschaften (ohne Staatswaldvermögen),
b)
staatliche Unternehmen und Beteiligungen,
c)
Staatschuldenverwaltung,
d)
Kreditfragen,
e)
staatliche Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen,
f)
Behördenunterbringung,
g)
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Freistaates Sachsen;
9.
Verteidigungslasten und Liegenschaftsfragen der Streitkräfte;
10.
Abgabenwesen
a)
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Besitz- und Verkehrsteuern, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 7 das Staatsministerium des Innern zuständig ist,
b)
Steuerberatungswesen,
c)
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen,
d)
handelsrechtliche Bilanzierungsvorschriften;
11.
Geld- und Kreditwesen einschließlich Sparkassenwesen;
12.
Staatshochbau
a)
allgemeiner Landesbau,
b)
Realisierung des Hochschulbaus,
c)
Baumaßnahmen des Bundes,
d)
Baumaßnahmen Dritter,
e)
Mitwirkung bei Zuwendungsbaumaßnahmen;
13.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereiches betroffen sind;
14.
Unabhängige Stelle im Bereich der Strukturfonds der Förderperiode 2000–2006 für Finanzbeteiligungen der EU bei Fördermaßnahmen im Freistaat Sachsen sowie Aufgabenwahrnehmung gemäß Artikel 79 ff. der Verordnung (EU) 1306/2013;
15.
Bescheinigende Stelle im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Förderperioden 2007–2013 und 2014–2020;
16.
Prüfbehörde im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einschließlich des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und des Europäischen Fischereifonds (EFF) sowie des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für die Förderperioden 2007–2013 und 2014–2020;
17.
Unabhängige Auditstelle Hochwasser 2013.

IV. Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG)

1.
Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit,
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
c)
Finanzgerichtsbarkeit,
d)
Sozialgerichtsbarkeit,
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit,
f)
Disziplinargerichtsbarkeit und
g)
Staatsanwaltschaft;
2.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare;
3.
Grundbuchwesen und Register im Sinne von § 374 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit;
4.
Bundes- und Landesverfassung;
5.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
6.
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
7.
Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte;
8.
Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht einschließlich Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht einschließlich des Nebenstrafrechts, Strafvollzugsrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Verfahrensrecht der Gerichte einschließlich des einschlägigen Kostenrechts, jeweils soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
9.
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
10.
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere die Normprüfung und die Erteilung des Prüfattestes, Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung (Normenkontrollrat);
11.
Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung, Koordinierung des Vollzugs des Verwaltungsvorschriftengesetzes;
12.
Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
13.
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit;
14.
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung;
15.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich
a)
des Justizvollzugs,
b)
der Bewährungshilfe und
c)
der Gerichtshilfe;
16.
Gnadensachen, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 3 die Staatskanzlei oder andere Staatsministerien zuständig sind;
17.
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nummer 1 genannten Gerichtsbarkeiten und der in Nummer 15 genannten Dienststellen, Fortbildung der Justizbediensteten;
18.
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges;
19.
Staatshaftung ohne Einzelfallangelegenheiten der Ressorts;
20.
Förderung von Betreuungsvereinen;
21.
grundsätzliche Fragen der Europäischen Union, Koordinierung der Europapolitik der Staatsregierung, Stellvertretung in Angelegenheiten des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR);
22.
Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel;
23.
Verbindungsbüros in Prag und Breslau;
24.
Landeszentrale für politische Bildung;
25.
Gleichstellung, Antidiskriminierung und Gewaltschutz;
26.
Demokratie, Bürgerbeteiligung und Förderung von Demokratiearbeit im Bereich der politischen Bildung.

V. Staatsministerium für Kultus (SMK)

1.
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 18 die Staatskanzlei zuständig ist, Religionsunterricht;
2.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungsangebote und Heime an Förderschulen;
3.
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
a)
allgemeinbildende Schulen,
b)
berufsbildende Schulen,
c)
Schulen des zweiten Bildungsweges,
d)
Bildungsplanung, Bildungsinformation,
e)
Lehreraus- und -fortbildung einschließlich der behördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachkunde im Strahlenschutz für Lehrer,
f)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen,
g)
Anerkennung und Bewertung ausländischer Schulabschlüsse,
h)
Feststellung der Gleichwertigkeit von inländischen Bildungsabschlüssen, soweit nicht nach Ziffer VII Nummer 20 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr oder nach Ziffer VI.1 Nummer 1 Buchstabe k das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zuständig ist,
i)
Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer,
j)
Förderung der deutschen Sprache im Ausland einschließlich der Lehrerentsendung,
k)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
l)
schulische Angelegenheiten der Sorben;
4.
Weiterbildung, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
5.
Schuljugendarbeit, Schultheater;
6.
Heimatpflege, Laienmusik;
7.
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
8.
Recht der sozialen und sozialpflegerischen Berufe.

VI. Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK)

VI.1 Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

1.
Hochschulen, insbesondere
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken,
b)
Fachhochschulen – Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
c)
Kunsthochschulen,
d)
Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung,
e)
Hochschulplanung,
f)
vorbereitende Planung des Hochschulbaus,
g)
Zulassungs- und Kapazitätsangelegenheiten,
h)
Studien- und Prüfungsordnungen,
i)
Studentische Angelegenheiten, Information und Beratung, Studentenwerke,
j)
überregionale und internationale Angelegenheiten,
k)
Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse sowie Gleichwertigkeitsfeststellung und Nachdiplomierung inländischer Bildungsabschlüsse im Hochschulbereich, die bis zum 31. Dezember 1993 erworben wurden (mit Ausnahme pädagogischer, juristischer und medizinischer Abschlüsse);
2.
Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen;
3.
Berufsakademie Sachsen;
4.
Grundlagenforschung, angewandte Forschung, soweit nicht nach Ziffer IX Nummer 3 das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zuständig ist;
5.
wissenschaftliche, institutionell vom Freistaat Sachsen (inklusive Sorbisches Institut) oder nach Artikel 91b des Grundgesetzes geförderte Einrichtungen außerhalb der Hochschulen (insbesondere Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren – HGF und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL, Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft – FhG und Max Planck Gesellschaft – MPG, die Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG), Forschungszentren an Fachhochschulen, An-Institute an den Hochschulen;
6.
Forschungsförderung, Technologie- und Wissenstransfer der Hochschulen sowie der unter Nummer 5 genannten Einrichtungen;
7.
wissenschaftliche Bibliotheken.

VI.2 Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMKT)

1.
öffentliche Bibliotheken;
2.
Staatliche Theater, Orchester, Museen und Sammlungen;
3.
allgemeine Kunst- und Kulturförderung (unter anderem Musik einschließlich Jugendmusik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Film und Video), Förderung der Kulturpflege der Kulturräume gemäß § 6 Absatz 2 des Sächsischen Kulturraumgesetzes;
4.
Musikschulen;
5.
Staatsbetrieb Landesamt für Archäologie Sachsen;
6.
Angelegenheiten der Sorben (außer Sorbisches Institut);
7.
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft;
8.
Rechtsaufsicht über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Sächsische Akademie der Künste;
9.
Kulturgutschutz, außer Archivgut;
10.
Tourismus, einschließlich der ressortübergreifenden Koordinierung, Freizeit und Erholung, Kurorte und Heilbäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder).

VII. Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

1.
Recht des öffentlichen Auftragswesens, grundsätzliche Angelegenheiten des Vergaberechts;
2.
Wirtschaftspolitik, insbesondere Mittelstand- und Innovationspolitik, Wirtschaftsrecht;
3.
Industrie, Handwerk, Handel, Freie Berufe, Dienstleistungen, Gewerbe, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer, Genossenschaftswesen;
4.
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Handlungsfeld Recht) einschließlich der Aufsicht über den einheitlichen Ansprechpartner, Binnenmarktinforma­tionssystem (IMI);
5.
Außenwirtschaft, Messen und Ansiedlungen;
6.
Grundsatzfragen der Marktüberwachung;
7.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit nicht nach Ziffer III Nummer 13 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist;
8.
Zusammenarbeit mit der TLG Immobilien GmbH, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind;
9.
Fragen der Sozialpartnerschaft;
10.
Preise, Wettbewerb, Kartelle, Europäisches Beihilferecht mit Ausnahme des Agrarsektors;
11.
Börsenwesen, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung);
12.
Kultur- und Kreativwirtschaft, soweit nicht nach Ziffer I Nummer 14 die Sächsische Staatskanzlei zuständig ist;
13.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Strukturentwicklung (mit Ausnahme des Förderprogramms INTERREG III B), INTERREG III C;
14.
Verwaltungsbehörden EFRE und ESF;
15.
Bescheinigungsbehörde für den EFRE und den ESF;
16.
Telematik und Multimedia, soweit nicht nach Ziffer I Nummern 14, 15 die Staatskanzlei oder ein anderes Staatsministerium zuständig ist, Post und Telekommunikation;
17.
Marktordnung mit den nach Fachgesetzen der Landesregulierungsbehörde zugeordneten Aufgaben im Energiebereich inklusive damit verbundener Rechtsnormsetzung, Bergbau, Bergbausanierung und Bergaufsicht, Rohstofferkundung und Standortplanung;
18.
Europäisches Arbeitsrecht, Aspekte europäischer Arbeits- und Beschäftigungspolitik sowie Wandel der Arbeitswelt, soweit nicht nach Ziffer VIII Nummer 5 das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zuständig ist;
19.
Arbeitsrecht, Individual- und Kollektivarbeitsrecht (mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge), Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung, Mitbestimmung Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
20.
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Industrie, Handel, Handwerk, einschließlich Förderung der Beruflichen Bildung, Fragen der Anerkennung von Abschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, Rechts- und Fachaufsicht über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – für den Bereich Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung;
21.
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung (Optimierung von Strukturen und Systemen, Netzwerke);
22.
Geschäftsstelle des Landesausschusses für Berufsbildung;
23.
Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Technischer Verbraucherschutz, Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz, Sprengstoffrecht, Gefahrstoffrecht für die Belange des Arbeitsschutzes, Medizinprodukterecht für den Bereich aktive Medizinprodukte, Strahlenschutz im Bereich der Röntgen- und nichtionisierenden Strahlung, Gefahrgutrecht im Geltungsbereich der Ortsbewegliche-Druckbehälter-Verordnung, Chemikalienrecht mit Ausnahme der Belange des Umweltschutzes, Marktüberwachung im Rahmen der sektoralen Zuständigkeit;
24.
Verkehrswesen, insbesondere Verkehrspolitik, Landesverkehrsplanung, Straßenverkehr, Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschifffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei), Paneuropäische Korridore, Transeuropäische Verkehrsnetze;
25.
Straßenbauverwaltung (Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen) einschließlich des Straßenbaus im Rahmen der ländlichen Entwicklung, Straßenrecht, Grundsatzfragen des Straßenwesens, Förderung des kommunalen Straßenbaues;
26.
Grundsatzfragen Digitalisierung und strategische Leitlinien; einschließlich Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Digitalisierungsstrategie für den Freistaat Sachsen;
27.
Digitale Infrastrukturen;
28.
Technologiepolitik, Technologieförderung, Technologietransfer, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren.

VIII. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

1.
Sozialstruktur und Sozialplanung;
2.
Sozialversicherung einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Aufsicht über Träger der Sozialversicherung, ihre Verbände und die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Berufsbildung in der Sozialversicherung nach dem Berufsbildungsgesetz, soziale Entschädigung, Kriegsopferfürsorge;
3.
Bereinigung von SED-Unrecht (Durchführung der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung);
4.
Familienpolitik, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kinder- und Jugendhilfe, soweit nicht nach Ziffer V Nummer 2 das Staatsministerium für Kultus zuständig ist, sowie angrenzende Rechtsbereiche, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, Freiwilligendienste, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsicherung;
5.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, soweit nicht nach Ziffer VII Nummer 18 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig ist, Sammlungswesen;
6.
Behindertenrecht, Rehabilitation Behinderter, Seniorenpolitik, Altenhilfe;
7.
Gesundheitswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens, Apotheken- und Arzneimittelwesen sowie Angelegenheiten der inaktiven Medizinprodukte, gesundheitlicher Umweltschutz, Recht der Heilberufe, Recht der Gesundheitsfachberufe, Aufsicht über die Heilberufekammern, psychiatrische Versorgung einschließlich des Maßregelvollzuges;
8.
wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Verbraucheraufklärung, Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale, Preisangabenverordnung;
9.
Mess- und Eichwesen;
10.
Lebensmittelüberwachung, Ernährungsaufklärung und -beratung, amtliche Futtermittelüberwachung;
11.
Strahlenschutzvorsorge im Umfang der Vorschriften zu Verboten oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen oder Verbringen von Lebensmitteln, Tabak­erzeugnissen, Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln oder Futtermitteln oder deren Ausgangsstoffen, mit Ausnahme der messtechnischen Erfassung von Daten und deren Übermittlung;
12.
Veterinärwesen mit Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsschutz, Tierarzneimittelwesen und Tierschutz;
13.
Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen, Gräber von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft, verwaiste jüdische Friedhöfe;
14.
Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Öffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialverwaltung;
15.
Integration von Zuwanderern, soweit nicht nach Ziffer V Nummer 3 und 4 das Staatsministerium für Kultus oder nach Ziffer II Nummer 14 das Staatsministerium des Innern zuständig ist;
16.
Soziale Betreuung von Asylbewerbern und Migranten;
17.
Asylbewerberleistungsgesetz;
18.
Demokratieförderung, insbesondere durch die Koordinierung und den Vollzug des Programms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit;
19.
Koordinierung und Vollzug des Bundesprogramms „Demokratie leben“, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 22 das Staatsministerium des Innern zuständig ist.

IX. Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

1.
Grundsatzfragen der Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltpolitik, überregionale und internationale Angelegenheiten;
2.
Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltrecht, Umweltinformation, Umweltbildung, Waldpädagogik;
3.
angewandte Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltforschung, angewandte Energie- und Klimaforschung sowie Unterstützung neuer technologischer Lösungen;
4.
Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserbau und Hochwasserschutz;
5.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten;
6.
geowissenschaftliche und bodenkundliche Landesaufnahme einschließlich Risikoabschätzungen, Bodeninformationssysteme;
7.
Gebietsbezogener und anlagenbezogener Immis­sionsschutz;
8.
Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimawandel;
9.
Atomgesetz, Strahlenschutzrecht und Standortauswahlgesetz, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
10.
landwirtschaftliche und umweltpolitische Belange der Bio- und Gentechnologie; Gesetzesvollzug in der Gentechnik mit Ausnahme der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung;
11.
Chemikalienrecht, mit Ausnahmen der Belange des Arbeitsschutzes und der Abgabevorschriften der Chemikalienverbotsverordnung;
12.
Naturschutz und Landschaftspflege, Biotop- und Artenschutz;
13.
Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Landeskultur;
14.
Koordinierung der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK);
15.
Agrarstruktur, Agrarförderung einschließlich Ausgleichsleistungen, Agrarstatistik, landwirtschaftlicher Grundstücks- und Landpachtverkehr, fachbezogene Angelegenheiten des Agrarsozialwesens;
16.
Verwaltungsbehörde und Fondsverwaltung für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), für den Europäischen Fischereifonds (EFF) und für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF);
17.
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER);
18.
Zahlstelle für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie und Ausrichtung, für LEADER+, für das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF), für den EGFL und den ELER sowie Bescheinigungsbehörde für den EFF und für den EMFF;
19.
Zahlstelle und Bescheinigungsbehörde für INTERREG-III-A, die Ziel-3-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und mit der Republik Polen – Förderzeitraum 2007–2013 und für das Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014–2020;
20.
Ernährungswirtschaft, -sicherstellung und -notfallvorsorge, Hauswirtschaft;
21.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung einschließlich umweltgerechter Landwirtschaft und Gartenbau, Freizeitgartenbau und nicht erwerbsmäßige Landbewirtschaftung, Fischerei, agrarproduktionsbezogener Ressourcenschutz, nachwachsende Rohstoffe, Weinbau;
22.
Vermarktung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse, Agrarmarktstruktur, Absatzförderung;
23.
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Land-, Forst- und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz, berufsbezogene Weiterbildung im ländlichen Raum, land- und hauswirtschaftliches Fachschulwesen;
24.
Forstwirtschaft, Waldökologie, Bewirtschaftung des Staatswaldes, Beratung, Betreuung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, Verwaltung des Staatswaldvermögens (in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen), forstliche Rahmenplanung, Forstschutz, Forstaufsicht, Vermarktung forstlicher und jagdlicher Erzeugnisse, Jagdwesen;
25.
Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den staatlichen landwirtschaftlichen Streubesitz;
26.
Angelegenheiten vereinigungsbedingter Sonderaufgaben, soweit es den eigenen Geschäftsbereich betrifft;
27.
Energiewirtschaft, Energiepolitik und -recht, Energieaufsicht, Erneuerbare Energien einschließlich der Energienetze;
29.
Marktüberwachung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 im Bereich des lmmissionsschutzrechts, des Kreislaufwirtschaftsrechts, der Vorschriften für Detergenzien und Düngemittel sowie des Chemika­lienrechts mit Ausnahme der Belange des Arbeitsschutzes.

X. Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)

1.
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Gebäudeenergieeffizienz, Wohngeld, Ingenieurgesetz, Architektenrecht einschließlich Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Rechtsaufsicht über die Ingenieur- und Architektenkammer;
2.
Bauen mit Holz, Holzbaukompetenz, Innovatives Bauen und innovative Baustoffe/-konzepte;
3.
Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, europäische Raumordnung und Raumbeobachtung, grenzüberschreitende europäische territoriale Zusammenarbeit/INTERREG B (transnationale Zusammenarbeit, Central Europe);
4.
Kommunale Gebietsstrukturen, soweit nicht nach Ziffer II Nummer 7 das Sächsische Staatsministerium des Innern als oberste Rechtsaufsichtbehörde zuständig ist;
5.
Amtliches Vermessungswesen, Geobasisinformation, Geodateninfrastruktur;
6.
Denkmalschutz und Denkmalpflege;
7.
Koordinierung der Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohlerevieren; insbesondere Beziehungen zu Kommunen, Energieversorgern und anderen Ländern, Unterstützung der betroffenen Akteure des Mitteldeutschen und des Lausitzer Reviers, Informationsbüros in den Revieren, Begleitung der Verhandlungen auf europäischer Ebene im Dialog mit EU, den Nachbarstaaten sowie weiteren internationalen Betroffenen und Akteuren der Strukturentwicklung, Entwicklung der Förderstrategie, Weiterentwicklung der Leitbilder und Koordinierung der spezifischen Instrumente zur Umsetzung der Förderstrategie sowie die Koordination der Finanzierung von Projekten;
8.
Entwicklung des ländlichen Raumes, ländliche Dorfentwicklung, ländliche Traditionspflege, ländliche Neuordnung, Flurbereinigung, Wegebau im ländlichen Raum, LEADER und Integrierte Ländliche Entwicklung im Rahmen der GAK, institutionelle Förderung der Akteure der Regionalentwicklung wie Sächsisches Landeskuratorium e. V., Christlich-Soziales Bildungswerk e. V. und Förderung besonderer Initiativen zur Entwicklung des ländlichen Raumes;
9.
Zukunftsinitiative simul+, insbesondere mit den Säulen „Information und Wissenstransfer“, „Ideenwettbewerbe – Ländlicher Raum“ und „simul+InnovationHub“;
10.
Innovationsgestützte Regionalentwicklung und angewandte Forschung im Bereich der Regionalentwicklung;
11.
Ausschuss der Regionen;
12.
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für die INTERREG-III-A Programme Freistaat Sachsen – Tschechische Republik und Freistaat Sachsen – Republik Polen (Woiwodschaft Niederschlesien) – Förderzeitraum 2000–2006;
13.
Verwaltungsbehörde der Ziel-3-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und mit der Republik Polen – Förderzeitraum 2007–2013;
14.
Verwaltungsbehörde und Fondsverwaltung für das Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014–2020 und Nationale Behörde für das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014–2020, INTERREG Europe;
15.
Zahlstelle beziehungsweise Bescheinigungsbehörde für INTERREG-III-A, die Ziel-3-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und mit der Republik Polen – Förderzeitraum 2007–2013 und für das Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014–2020.

B.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 11. Februar 2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. Dezember 2014 (SächsGVBl. S. 686), der zuletzt durch den Beschluss vom 29. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 100) geändert worden ist, außer Kraft.

Dresden, den 13. Februar 2020

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2020 Nr. 3, S. 40
    Fsn-Nr.: 111-16/2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. Februar 2020

    Fassung gültig bis: 23. August 2021