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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über die Gegenstandslosigkeit von Staatsverträgen

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über die Gegenstandslosigkeit von Staatsverträgen vom 26. Januar 2011 (SächsGVBl. S. 51)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über die Gegenstandslosigkeit von Staatsverträgen

Vom 26. Januar 2011

Die Sächsische Staatskanzlei gibt die Gegenstandslosigkeit des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Vierzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2010 S. 363) ist gemäß seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos. Bis zum 31. Dezember 2010 wurden lediglich 14 von 16 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt.

Dresden, den 26. Januar 2011

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2011 Nr. 1, S. 51

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. Januar 2011

    Fassung gültig bis: 27. Januar 2011