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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vollzitat: Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 7. April 2016 (SächsGVBl. S. 142)

Gesetz
zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vom 7. April 2016

Der Sächsische Landtag hat am 16. März 2016 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 4. Dezember 2015 unterzeichneten Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 7. April 2016

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Fritz Jaeckel

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2016 Nr. 4, S. 142
    Fsn-Nr.: 73

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. Mai 2016