Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Vom 24. November 2016
Das mit Datum vom 3. Juli 2015 (SächsABl. S. 1031) bekannt gegebene Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1826) geändert worden ist, wird in folgenden Punkten geändert:
Abkürzungsverzeichnis
- –
- Ergänzungen im Abkürzungsverzeichnis
Nummer 4.4.3 – Bestimmungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben
- –
- Anpassung an bestehende Rechtslage im Bereich des Vergaberechts
Nummer 4.5.1 – Allgemeines
- –
- Abstrahierung der Formulierung zur abrechenbaren Höhe unbezahlter freiwilliger Arbeit
- –
- Klarstellende Regelung hinsichtlich der pauschalen Abrechnung der Arbeitsleistung des Geschäftsführers
Nummer 4.7.2 – Nettoeinnahmen, die während der Projektlaufzeit entstehen
- –
- Ergänzung eines Ausnahmetatbestands
Nummer 4.7.3 – Nettoeinnahmen, die nach dem Abschluss des Projektes entstehen
- –
- Ergänzung eines Verweises auf die Programmhomepage
Nummer 4.7.4 –Weitere Einnahmen
- –
- Aufnahme einer zusätzlichen Regelung für projektbezogene Einnahmen
Nummer 6.5 – Zweckbindungsfrist
- –
- Ausweitung der Regelung auf investive Projekte
- –
- Neuregelung der Zweckbindungsfrist für beihilferelevante Vorhaben in Abhängigkeit der jeweils nationalen Buchhaltungsvorschriften
Nummer 7.1 – Vorbereitung, Einreichung und Prüfung des Projektantrages
- –
- Klarstellende Regelung hinsichtlich der Behandlung des Projektantrages
Die geänderte Fassung gilt für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023 und ist im Internet unter www.sn-cz2020.eu veröffentlicht.
Dresden, den 24. November 2016
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt