Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VwV Sicherheitsüberprüfung Ausländer
Vom 6. Januar 2017
I.
Der Anhang zu Frage 3 der Anlage zur VwV Sicherheitsüberprüfung Ausländer vom 16. Dezember 2015 (SächsABl. 2016 S. 39) erhält die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 6. Januar 2017
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig