Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz,
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen,
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus,
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der VwV Kooperationsverbund-Fortbildung
Vom 4. September 2017
I.
Die VwV Kooperationsverbund-Fortbildung vom 2. April 2012 (SächsABl. S. 495), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
- 2.
- Ziffer III Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
- „aa)
- die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen),“.
- b)
- Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
- „c)
- die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen,“.
- c)
- Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
- „d)
- das Ausbildungszentrum Bobritzsch (ABZ Bobritzsch),“.
- d)
- Die Buchstaben e und f werden aufgehoben.
- e)
- Die bisherigen Buchstaben g und h werden die Buchstaben e und f.
- f)
- Der Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
- „f)
- das Landesamt für Schule und Bildung,“.
- g)
- Die bisherigen Buchstaben i und j werden die Buchstaben g und h und Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
- „h)
- das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Bildungszentrum) und“
- h)
- Der bisherige Buchstabe k wird Buchstabe i.
- 3.
- Ziffer V Nummer 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Sie ist der HSF Meißen angegliedert und hat ihren Sitz in deren Räumlichkeiten in Meißen.“ - 4.
- In Ziffer VI Nummer 2 Satz 3 wird die Angabe „AVS“ durch die Angabe „HSF Meißen“ ersetzt.
- 5.
- Ziffer VII wird aufgehoben.
- 6.
- Ziffer VIII wird Ziffer VII und wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
-
„VII.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten“. - b)
- Die Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.“
II.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Ziffer I Nummer 2 Buchstabe f tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Dresden, den 4. September 2017
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig
Der Staatsminister der Justiz
Sebastian Gemkow
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland
Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth
Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt