Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen
Vom 4. Januar 2018
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (GKDZ-StV) (SächsGVBl. 2017 S. 641) ist gemäß seinem § 20 Absatz 1 am 28. Dezember 2017 in Kraft getreten.
Dresden, den 4. Januar 2018
Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter