Gesetz
zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 26. April 2018
Der Sächsische Landtag hat am 26. April 2018 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz
zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Dem Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 18. Dezember 2017 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 26. April 2018
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Oliver Schenk