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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung des Beschlusses über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung des Beschlusses über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 29. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 100)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung des Beschlusses über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 29. Januar 2019

I.

Ziffer I des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. Dezember 2014 (SächsGVBl. S. 686), der zuletzt durch den Beschluss vom 31. Juli 2018 (SächsGVBl. S. 564) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nummer 23 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende neue Nummer angefügt:

„24.
Koordinierung der Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohlerevieren.“.

II.

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2019 in Kraft.

Dresden, den 29. Januar 2019

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2019 Nr. 2, S. 100
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Februar 2019

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. Dezember 2019