Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen und zur Änderung einer weiteren Verordnung
Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen und zur Änderung einer weiteren Verordnung vom 21. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 376), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. März 2006 (SächsGVBl. S. 85) geändert worden ist
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und ländlicher Raum sowie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
Artikel 2 Änderung der Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten
Artikel 2
Änderung
der Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten
§ 11 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Bezeichnung, Sitz und Dienstbezirk nachgeordneter Behörden und zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährung (Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten –
ZuLaFoVO ) vom 15. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 274), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juni 2005 (SächsGVBl. S. 219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
- Absatz 2 wird aufgehoben.
Artikel 3 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Artikel 3
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.1
Dresden, den 21. Dezember 2005
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Stanislaw Tillich
Fußnoten