Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über die Gegenstandslosigkeit von Staatsverträgen
Vom 25. März 2019
Der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung (SächsGVBl. 2017 S. 186) ist nicht gemäß seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft getreten und damit gegenstandslos geworden.
Dresden, den 25. März 2019
Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin