Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Vollzitat: Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen