Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen
Vom 9. Dezember 2019
I.
In Ziffer VI Nummer 1 der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18. September 2018 (SächsABl. S. 1211) werden die Wörter „Ziffer IV, die mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft tritt“ durch die Wörter „Ziffer IV, die mit Außerkrafttreten der Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur außer Kraft tritt“ ersetzt.
II.
Diese Richtlinie tritt am 27. Dezember 2019 in Kraft.
Dresden, den 9. Dezember 2019
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig