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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erste Richtlinie zur Änderung des Sonderprogramms des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum (Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – RL öTIS/2019)

Vollzitat: Erste Richtlinie zur Änderung des Sonderprogramms des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum (Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – RL öTIS/2019) vom 17. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 79)

Erste Richtlinie
zur Änderung des Sonderprogramms
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Förderung von Maßnahmen zur Erweiterung
der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum
(Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – RL öTIS/2019)

Vom 17. Dezember 2019

I.
Änderung der Förderrichtlinie
Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur

Das Sonderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum vom 3. April 2019 (SächsABl. S. 620), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 414), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1.1 Buchstabe b wird die Angabe „27. Februar 2019 (SächsABl. S. 451)“ durch die Angabe „23. Oktober 2019 (SächsABl. S. 1590)“ ersetzt.
2.
Nummer 7.1 Absatz 2 gestrichen.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Dresden, den 17. Dezember 2019

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2020 Nr. 1, S. 79
    Fsn-Nr.: 5564

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2020