Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der
VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der
VwV Vorbereitung Abiturprüfung BGy 2021
Vom 20. März 2020
I.
Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen
Die VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen vom 27. Juni 2017 (MBl. SMK S. 186), die zuletzt durch Ziffer II der Verwaltungsvorschrift vom 13. Mai 2019 (MBl.SMK S. 138) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Ziffer I Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „Stoff- und Kompetenzverteilungspläne“ durch die Wörter „Stoffverteilungs- und Kompetenzentwicklungspläne“ ersetzt.
- b)
- In Buchstabe a wird das Wort „Kompetenzverteilungspläne“ durch das Wort „Kompetenzentwicklungspläne“ ersetzt.
- 2.
- Ziffer II Buchstabe A wird wie folgt geändert:
- a)
- In Angabe A.1 wird nach dem Wort „Berufsvorbereitungsjahr“ das Wort „(einjährig)“ eingefügt.
- b)
- Die Angabe A.2 wird wie folgt gefasst „Berufsvorbereitungsjahr (zweijährig)“.
- c)
- In der Angabe A.5 wird die Angabe „1“ durch die Wörter „Wirtschaft und Verwaltung“ ersetzt.
- d)
- In der Angabe A.6 wird die Angabe „2 bis 14“ durch die Wörter „außer Wirtschaft und Verwaltung“ ersetzt.
- e)
- In der Angabe A.10 wird die Angabe „(4 Berufsgruppen)“ gestrichen.
- f)
- In der Angabe A.17 wird die Angabe „1“ durch die Wörter „Wirtschaft und Verwaltung“ ersetzt.
- g)
- Nach der Angabe A.17 wird die Angabe „A.17a Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO“ eingefügt.
- h)
- In der Angabe A.18 wird die Angabe „2 bis 14“ durch die Wörter „außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung“ ersetzt.
- i)
- Nach der Angabe A.18 wird die Angabe „A.18a Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO“ eingefügt.
- j)
- Die Angaben A.19 bis A.22 werden wie folgt gefasst:
- „A.19
- Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung, Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO
- A.20
- Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung, Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO
- A.21
- Organisationsform 2-2-1-Modell Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung
- A.22
- Organisationsform 2-2-1-Modell Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung“.
- k)
- Die Angaben A.23 bis A.26 werden aufgehoben.
- 3.
- Ziffer II Buchstabe B wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe B.4 wird gestrichen.
- b)
- Die bisherigen Angaben B.5 bis B.7 werden die Angaben B.4 bis B.6.
- c)
- Die Angabe B.8 wird gestrichen.
- d)
- Die bisherigen Angaben B.9 bis B.15 werden die Angaben B.7 bis B.13.
- e)
- Nach der Angabe B.13 wird die Angabe eingefügt:
- „B.14
- Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.
- f)
- Die bisherigen Angaben B.16 bis B.23 werden die Angaben B. 15 bis B.22.
- 4.
- Nach Ziffer II Buchstabe F wird folgende Angabe eingefügt:
- „G)
- Auslaufende Stundentafeln (Schulart Berufsfachschule)
- G.1
- Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege
- G.2
- Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“.
- 5.
- Nach Ziffer III werden in den Anlagen zu Ziffer II nach Teil F die Wörter „Teil G – Auslaufende Stundentafeln (Schulart Berufsfachschule)“ eingefügt.
- 6.
- Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe A werden wie folgt geändert:
- a)
- In Anlage A.1 wird nach dem Wort „Berufsvorbereitungsjahr“ das Wort „(einjährig)“ eingefügt.
- b)
- Die Anlage A.2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter „Gestrecktes“ und „(Schulversuch)“ werden gestrichen und nach dem Wort „Berufsvorbereitungsjahr“ wird das Wort „(zweijährig)“ eingefügt.
- bb)
- In Fußnote 3 werden nach dem Wort „Fremdsprachenkurs“ die Wörter „im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden“ eingefügt.
- c)
- In Anlage A.4 werden die Wörter „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch das Wort „Gemeinschaftskunde“ ersetzt.
- d)
- Die Anlagen A.6 bis A.16 werden wie folgt gefasst:
- aa)
- Das Wort „Sport“ wird durch das Wort „Gemeinschaftskunde“ ersetzt.
- bb)
- Die Wörter „steht den Schulen zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung“ werden durch die Wörter „Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich anzubieten, ist ebenso gegeben.“ ersetzt.
- d)
- Die Anlagen A.23 bis A.26 werden aufgehoben.
- 7.
- Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe B werden wie folgt geändert:
- a)
- Die Anlage B.1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der Zeile Gemeinschaftskunde wird der Spiegelstrich durch die Angabe „32“ und die Angabe „64“ durch die Angabe „96“ ersetzt.
- bb)
- In der Zeile „Sport“ wird in Spalte 2 die Angabe „32“ durch einen Spiegelstrich und die Angabe „96“ durch die Angabe „64“ ersetzt.
- b)
- Die Anlagen B.20 bis B.23 werden wie folgt gefasst:
- aa)
- In der Zeile Gemeinschaftskunde wird der Spiegelstrich durch die Angabe „40“ und die Angabe „80“ durch die Angabe „120“ ersetzt.
- bb)
- In der Zeile Sport wird in Spalte 2 die Angabe „40“ durch einen Spiegelstrich und die Angabe „120“ durch die Angabe „80“ ersetzt.
- c)
- In der Anlage B.5 wird die Angabe „B.5“ durch die Angabe „B.4“ ersetzt.
- d)
- In der Anlage B.6 wird die Angabe „B.6“ durch die Angabe „B.5“ ersetzt.
- e)
- In der Anlage B.7 wird die Angabe „B.7“ durch die Angabe „B.6“ ersetzt.
- f)
- In der Anlage B.9 wird die Angabe „B.9“ durch die Angabe „B.7“ ersetzt.
- g)
- In der Anlage B.10 wird die Angabe „B.10“ durch die Angabe „B.8“ ersetzt.
- h)
- In der Anlage B.11 wird die Angabe „B.11“ durch die Angabe „B.9“ ersetzt.
- i)
- In der Anlage B.12 wird die Angabe „B.12“ durch die Angabe „B.10“ ersetzt.
- j)
- In der Anlage B.13 wird die Angabe „B.13“ durch die Angabe „B.11“ ersetzt.
- k)
- In der Anlage B.14 wird die Angabe „B.14“ durch die Angabe „B.12“ ersetzt.
- l)
- In der Anlage B.15 wird die Angabe „B.15“ durch die Angabe „B.13“ ersetzt.
- m)
- In der Anlage B.16 wird die Angabe „B.16“ durch die Angabe „B.15“ ersetzt.
- n)
- In der Anlage B.17 wird die Angabe „B.17“ durch die Angabe „B.16“ ersetzt.
- o)
- In der Anlage B.18 wird die Angabe „B.18“ durch die Angabe „B.17“ ersetzt.
- p)
- In der Anlage B.19 wird die Angabe „B.19“ durch die Angabe „B.18“ ersetzt.
- q)
- In der Anlage B.20 wird die Angabe „B.20“ durch die Angabe „B.19“ ersetzt.
- r)
- In der Anlage B.21 wird die Angabe „B.21“ durch die Angabe „B.20“ ersetzt.
- s)
- In der Anlage B.22 wird die Angabe „B.22“ durch die Angabe „B.21“ ersetzt.
- t)
- In der Anlage B.23 wird die Angabe „B.23“ durch die Angabe „B.22“ ersetzt.
- 8.
- Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe C werden wie folgt geändert:
- a)
- In den Anlagen C.12 bis C.14, und C.27 sowie C.28 wird nach dem Wort „Deutsch“ jeweils die Hochzahl gestrichen.
- b)
- In der Anlage C.13 wird in der Zeile „7b Komponenten von Kommunikationssystemen analysieren, planen, bereitstellen und betreiben“ jeweils die Angabe „160“ durch die Angabe „180“ und in der Zeile „8b Übertragungssysteme der Informationstechnik analysieren und nutzen“ jeweils die Angabe „120“ durch die Angabe „100“ ersetzt.
- c)
- Die Anlage C.27 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Angabe „920“ wird durch die Angabe „840“ und die Angabe „1240“ durch die Angabe „1320“ ersetzt.
- bb)
- In der Zeile „3 Produktionsanlagen analysieren und Fertigungsprozesse auswählen“ wird in Spalte 2 die Angabe „160“ durch die Angabe „80“ und der Spiegelstrich durch die Angabe „80“ ersetzt.
- cc)
- Die Wörter „Maschinen konstruieren und Fertigung überwachen“ werden durch die Wörter „Komplexe Baugruppen, Vorrichtungen, Werkzeuge konstruieren und Fertigungstechnologien planen und gestalten“ ersetzt.
- 9.
- Die Anlagen zu Ziffer II Buchstabe E werden wie folgt geändert:
- a)
- In den Anlagen E.1 bis E.5 und E.7, E.9 sowie E.11 wird jeweils die Angabe „1400“ durch die Angabe „1360“ und in der Zeile Sport in Spalte 2 die Angabe „2“ durch die Angabe „1“ ersetzt.
- b)
- Die Anlagen E.6 und E.8 sowie E.10 werden wie folgt geändert:
- dd)
- Die Angabe „1560“ wird durch die Angabe „1520“ ersetzt.
- ee)
- In der Zeile Sport werden jeweils in Spalte 2 die Angabe „2“ durch die Angabe „1“ und die Angabe „240“ durch die Angabe „200“ ersetzt.
- 10.
- Die Anlagen zu Ziffer II A.5, A.17 bis A.22, B.14, C.2, C.3, C.28, G.1 und G.2 werden wie folgt gefasst:
RST | Berufsschule – Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung |
A.5 |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Berufsgrundbildungsjahr, Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung |
A.5 |
Unterricht und Praktika | Stunden |
---|---|
Unterricht und Praktika | Gesamtausbildungsstunden |
Pflichtbereich | 1 240 |
Berufsübergreifender Bereich | 200 |
Deutsch/Kommunikation | 40 |
Englisch | 80 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 40 |
Gemeinschaftskunde | 40 |
Berufsbezogener Bereich | 1 040 |
Lernfeldstrukturierter Unterricht 1) | 720 |
Betriebspraktikum 2) | 320 |
Wahlbereich 3) | 40 |
- 1)
- gemäß Stundentafel zum Lehrplan für die berufliche Grundbildung kaufmännischer und verwandter Berufe (BERG) des Freistaates Sachsen zu unterrichten
- 2)
- vorzugsweise zwei vierwöchige Praktika mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung im Umfang von 40 Unterrichtsstunden je Woche an einem der Berufsgruppe entsprechendem Einsatzort
- 3)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich anzubieten, ist ebenso gegeben.
RST | Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung | A.17 |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung |
A.17 |
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe | Wochenstunden in der Klassenstufe | Wochenstunden in der Klassenstufe | Stunden | Stunden |
---|---|---|---|---|---|
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe |
Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung |
|||
1 | 2 | 3 | 2 J | 3 J | |
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | 960 | 1 440 |
Berufsübergreifender Bereich | 4 1) | 5 | 5 | 360 | 560 |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 |
Englisch | 2 | 1 | 1 | 120 | 160 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 |
Sport | – | 1 | 1 | 40 | 80 |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | 600 | 880 |
Wahlbereich 2) | 2 | 2 | 2 | 160 | 240 |
- 1)
- Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt.
Eine Reduzierung im Fach Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. - 2)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
RST | Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO | A.17a |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO |
A.17a |
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe | Wochenstunden in der Klassenstufe | Wochenstunden in der Klassenstufe | Stunden | Stunden |
---|---|---|---|---|---|
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe |
Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung |
|||
1 | 2 | 3 | 2 J | 3 J | |
Pflichtbereich | 12 | 13 | 13 | 1 000 | 1 520 |
Berufsübergreifender Bereich | 4 1) | 5 | 5 | 360 | 560 |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 |
Englisch | 2 | 1 | 1 | 120 | 160 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 |
Sport | – | 1 | 1 | 40 | 80 |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 8 | 8 | 640 | 960 |
Wahlbereich 2) | 2 | 2 | 2 | 160 | 240 |
- 1)
- Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt.
Eine Reduzierung im Fach Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. - 2)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
RST | Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung | A.18 |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung | A.18 |
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe | Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe |
Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung |
|||||
1 | 2 | 3 | 4 | 2 J | 3 J | 3,5 J | |
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | 12 | 960 | 1 440 | 1 680 |
Berufsübergreifender Bereich | 4 1) | 5 | 5 | 5 | 360 | 560 | 660 |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 | 140 |
Englisch | 1 | – | – | – | 40 | 40 | 40 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 | 140 |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 | 140 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 | 140 |
Sport | – | 1 | 1 | 1 | 40 | 80 | 100 |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | 7 | 600 | 880 | 1 020 |
Wahlbereich 2) | 2 | 2 | 2 | 2 | 160 | 240 | 280 |
- 1)
- Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt.
Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die zum Bestehen der Abschlussprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde notwendigen Inhalte im Unterricht vermittelt werden. - 2)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
RST | Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO | A.18a |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO | A.18a |
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe | Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe |
Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung |
|||||
1 | 2 | 3 | 4 | 2 J | 3 J | 3,5 J | |
Pflichtbereich | 12 | 13 | 13 | 13 | 1 000 | 1 520 | 1 780 |
Berufsübergreifender Bereich | 41) | 5 | 5 | 5 | 360 | 560 | 660 |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 | 140 |
Englisch | 1 | – | – | – | 40 | 40 | 40 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 | 140 |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 | 140 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 1 | 80 | 120 | 140 |
Sport | – | 1 | 1 | 1 | 40 | 80 | 100 |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 8 | 8 | 8 | 640 | 960 | 1 120 |
Wahlbereich2) | 2 | 2 | 2 | 2 | 160 | 240 | 280 |
- 1)
- Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt.
Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die zum Bestehen der Abschlussprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde notwendigen Inhalte im Unterricht vermittelt werden. - 2)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
RST | Berufsschule – Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung, Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO | A.19 |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung, Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO |
A.19 |
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe | Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung | |||
---|---|---|---|---|---|
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe |
Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung |
|||
1 | 2 | 3 | 2 J | 3 J | |
Pflichtbereich | 37 | 37 | 37 | 960 | 1 440 |
Berufsübergreifender Bereich | 13 | 13 | 13 | 340 | 510 |
Deutsch/Kommunikation | 3 | 3 | 3 | ||
Englisch | 4 | 4 | 4 | ||
Gemeinschaftskunde | 3 | 2 | 2 | ||
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 2 | 2 | 2 | ||
Sport | 1 | 2 | 2 | ||
Berufsbezogener Bereich | 24 | 24 | 24 | 620 | 930 |
Wahlbereich *) | 2 | 2 | 2 |
- *)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
RST | Berufsschule – Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung, Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO | A.20 |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Organisationsform Blockunterricht Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung, Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO |
A.20 |
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe | Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe |
Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung |
|||||
1 | 2 | 3 | 4 | 2 J | 3 J | 3,5 J | |
Pflichtbereich | 37 | 37 | 37 | 37 | 960 | 1 440 | 1 680 |
Berufsübergreifender Bereich | 13 | 13 | 13 | 13 | 340 | 510 | 590 |
Deutsch/Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | |||
Englisch | 2 | 1 | – | – | |||
Gemeinschaftskunde | 2 | 2 | 3 | 3 | |||
Wirtschaftskunde | 3 | 3 | 3 | 3 | |||
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 2 | 2 | 2 | 2 | |||
Sport | 1 | 2 | 2 | 2 | |||
Berufsbezogener Bereich | 24 | 24 | 24 | 24 | 620 | 930 | 1090 |
Wahlbereich *) | 2 | 2 | 2 | 2 |
- *)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
RST | Berufsschule – Organisationsform 2-2-1-Modell Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung | A.21 |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Organisationsform 2-2-1-Modell Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung |
A.21 |
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe | Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung | ||
---|---|---|---|---|
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe |
Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung |
||
1 | 2 | 3 | 3 J | |
Pflichtbereich | 14 | 14 | 8 | 1 440 |
Berufsübergreifender Bereich | 6 1) | 7 | 1 | 560 |
Deutsch/Kommunikation | 120 | |||
Englisch | 160 | |||
Gemeinschaftskunde | 120 | |||
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 120 | |||
Sport | 80 | |||
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | 880 |
Wahlbereich 2) | 2 | 2 | 2 | 240 |
- 1)
- Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt beziehungsweise eine Wochenstunde in die Klassenstufe 3 verlegt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt.
Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. - 2)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich anzubieten, ist ebenso gegeben.
RST | Berufsschule – Organisationsform 2-2-1-Modell Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung | A.22 |
---|---|---|
RST | Berufsschule – Organisationsform 2-2-1-Modell Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung |
A.22 |
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe | Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung | ||
---|---|---|---|---|
Unterricht | Wochenstunden in der Klassenstufe |
Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung |
||
1 | 2 | 3 | 3 J | |
Pflichtbereich | 14 | 14 | 8 | 1 440 |
Berufsübergreifender Bereich | 6 1) | 7 | 1 2) | 560 |
Deutsch/Kommunikation | 120 | |||
Englisch | 40 | |||
Gemeinschaftskunde | 120 | |||
Wirtschaftskunde | 120 | |||
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 120 | |||
Sport | 80 | |||
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | 880 |
Wahlbereich 3) | 2 | 2 | 2 | 240 |
- 1)
- Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt.
Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die zum Bestehen der Abschlussprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde notwendigen Inhalte im Unterricht vermittelt werden. - 2)
- Diese Unterrichtsstunde ist nach Möglichkeit im Fach Wirtschaftskunde zu erteilen, um einen zeitnahen Anschluss zur Abschlussprüfung zu gewährleisten.
- 3)
- Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich anzubieten, ist ebenso gegeben.
ST | Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann | B.14 |
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ST | Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Pflegeberufe, Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann |
B.14 |
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden in den Klassenstufen | Gesamtausbildungsstunden | ||
---|---|---|---|---|
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden in den Klassenstufen | Gesamtausbildungsstunden | ||
1 | 2 | 3 1) | ||
Pflichtbereich | 2 100 | |||
Berufsübergreifender Bereich 2) | 20 | 20 | – | 40 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 20 | 20 | – | 40 |
Berufsbezogener Bereich | 710 | 710 | 640 | 2 060 |
Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden | 70 | – | – | 70 |
Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen | 180 | – | – | 180 |
Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren |
80 | – | – | 80 |
Gesundheit fördern und präventiv handeln | 40 | 40 | 80 | 160 |
Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken | 80 | 120 | 140 | 340 |
In Akutsituationen sicher handeln | 20 | 40 | 60 | 120 |
Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team | – | 80 | 80 | 160 |
Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten | 40 | 120 | 90 | 250 |
Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen |
60 | 90 | 50 | 200 |
Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern | 40 | 80 | 60 | 180 |
Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen | 20 | 60 | 80 | 160 |
Wahlpflichtbereich 3), z. B.: Fremdsprachen, Selbstfürsorge, Pflege und Digitalisierung, Demokratisch Handeln, Fachsprache, Nachhaltige Entwicklung in Gesellschaft und Pflege |
80 | 80 | – | 160 |
Berufspraktische Ausbildung | 860 | 860 | 780 | 2 500 |
Praxisbegleitung Der Umfang beträgt mindestens 1 % der Ausbildungsstunden. |
Der Umfang soll je Schüler und je Einsatz 4) jeweils 160 Minuten betragen. | Der Umfang soll je Schüler und je Einsatz 4) jeweils 160 Minuten betragen. | Der Umfang soll je Schüler und je Einsatz 4) jeweils 240 Minuten betragen. |
- 1)
- Des Weiteren besteht nach Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 59 Pflegeberufegesetz die Möglichkeit, den Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege gemäß den zugehörigen Stundentafeln für die Klassenstufe 3 zu erwerben.
- 2)
- Die Verteilung der Stunden im berufsübergreifenden Bereich erfolgt schulintern.
- 3)
- Die Wahlpflichtbereiche sind entsprechend den Kompetenzbereichen I–V berufsbezogen zu unterrichten. Die Verteilung der Stunden kann schulintern festgelegt werden.
- 4)
- gemäß Anlage 7 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
ST | Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege | C.2 |
---|---|---|
ST | Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege |
C.2 |
Unterricht und Praktika | Gesamtausbildungsstunden |
---|---|
Unterricht und Praktika | Gesamtausbildungsstunden |
Pflichtbereich | 2 680 |
Fachrichtungsübergreifender Bereich | 440 |
Deutsch | 80 |
Englisch1) | 160 |
Wirtschafts- und Sozialpolitik | 80 |
Mathematik I 1) | 80 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1) | 40 |
Fachrichtungsbezogener Bereich 2) | 2 080 3) (1 372) 2) |
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln | 160 |
Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten | 240 |
Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen | 480 |
Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und mitgestalten | 420 |
Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln | 400 |
Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren | 180 |
Konzeptionsbezogen und unternehmerisch handeln sowie Qualität sichern und weiterentwickeln | 120 |
Facharbeit erstellen | 80 |
Wahlpflichtbereich | 160 |
zur fachlichen Vertiefung gemäß aktueller Entwicklungen in den Tätigkeitsfeldern | |
Wahlbereich | 160 |
zusätzliches Lernangebot | |
Zusatzausbildung Fachhochschulreife | 200 |
Mathematik II 1), 5) | 120 |
Englisch 1) | 80 |
Berufspraktische Ausbildung 6), 7) | 1 320 |
Blockpraktikum (Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Pflege) | 11 Wochen |
Blockpraktikum (Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Bildung) | 11 Wochen |
Blockpraktikum (Arbeitsfeld nach Wahl) | 11 Wochen |
- 1)
- Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.
- 2)
- Es sind jeweils mindestens 30 % heilerziehungspflegerische Übungen enthalten, die innerhalb und außerhalb der Schule abgeleistet werden können.
- 3)
- davon bis zu 120 Stunden fachpraktische Inhalte aus der berufspraktischen Ausbildung
- 4)
- Die in Klammern gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil an fachpraktischen Inhalten aus.
- 5)
- 40 Gesamtausbildungsstunden aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich werden in dem fachrichtungsbezogenen Bereich erfüllt.
- 6)
- Die berufspraktische Ausbildung ist parallel zur schulischen Ausbildung auf der Grundlage des „Leitfadens zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen“ durchzuführen.
- 7)
- Die fachliche Begleitung beträgt je Schüler 15,6 Stunden.
ST | Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik | C.3 |
---|---|---|
ST | Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik |
C.3 |
Unterricht und Praktika | Gesamtausbildungsstunden |
---|---|
Unterricht und Praktika | Gesamtausbildungsstunden |
Pflichtbereich | 2 680 |
Fachrichtungsübergreifender Bereich | 440 [600] 2) |
Deutsch | 80 |
Englisch 1) | 160 |
Wirtschafts- und Sozialpolitik | 80 |
Mathematik I 1) | 80 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1) | 40 |
Sorbisch 2) | [160] 2) |
Fachrichtungsbezogener Bereich | 2 080 3) (1 372) 4) |
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln | 160 |
Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten | 150 |
Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten | 160 |
Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen | 360 |
Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln | 590 |
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen | 340 |
Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten | 120 |
Im Team zusammenarbeiten, Qualitätsentwicklung sichern sowie im Berufsfeld kooperieren | 120 |
Facharbeit erstellen | 80 |
Wahlpflichtbereich | 160 [40] 2) |
Pädagogische Arbeit auf der Grundlage sorbischer Geschichte und Kultur gestalten 2), 5) | 80 5) [40] 2) |
Wahlbereich | 160 |
Pädagogische Arbeit auf der Grundlage des WITAJ-Konzeptes gestalten 2) | 160 |
Zusatzausbildung Fachhochschulreife | 200 |
Mathematik II 1), 6) | 120 |
Englisch 1) | 80 |
Berufspraktische Ausbildung 7), 8) | 1320 |
Blockpraktikum (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort) | 11 Wochen |
Blockpraktikum (Arbeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen) | 11 Wochen |
Blockpraktikum (Arbeitsfeld nach Wahl) | 11 Wochen |
- 1)
- Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.
- 2)
- Gilt für die Sorbische Fachschule für Sozialpädagogik am BSZ Bautzen für Schülerinnen und Schüler, die Sorbisch insoweit erlernt haben, dass ihr Sprachniveau dem eines Muttersprachlers oder dem einer Zweitsprache entspricht.
- 3)
- davon bis zu 120 Stunden fachpraktische Inhalte aus der berufspraktischen Ausbildung
- 4)
- Die in Klammer gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil an fachpraktischen Inhalten aus.
- 5)
- Gilt für die Sorbische Fachschule für Sozialpädagogik am BSZ Bautzen für Schülerinnen und Schüler, die Sorbisch weder als Muttersprache noch als Zweitsprache erlernt haben.
- 6)
- 40 Gesamtausbildungsstunden aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich werden in dem fachrichtungsbezogenen Bereich erfüllt.
- 7)
- Die berufspraktische Ausbildung ist parallel zur schulischen Ausbildung auf der Grundlage des „Leitfadens zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen“ durchzuführen.
- 8)
- Die fachliche Begleitung beträgt je Schüler 15,6 Stunden.
ST | Fachschule – Fachbereich Technik, Fachrichtung Mechatronik | C.28 |
---|---|---|
RST | Fachschule – Fachbereich Technik, Fachrichtung Mechatronik |
C.28 |
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Gesamtausbildungsstunden in den Klassenstufen | Gesamtausbildungsstunden | ||
---|---|---|---|---|
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Gesamtausbildungs- stunden in den Klassenstufen |
Gesamtausbil- dungsstunden |
||
1 | 2 | |||
Pflichtbereich | 2 800 | |||
Fachrichtungsübergreifender Bereich | 520 | 120 | 640 | |
Deutsch | 120 | – | 120 | |
Englisch *) | 120 | 80 | 200 | |
Mathematik I *) | 200 | – | 200 | |
Wirtschafts- und Sozialpolitik | 80 | – | 80 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik *) | – | 40 | 40 | |
Fachrichtungsbezogener Bereich | 940 | 1 220 | 2 160 | |
1 | Mechanische Bauelemente und Baugruppen konzipieren | 240 | – | 240 |
2 | Elektrische und elektronische Bauelemente, Baugruppen und Teilsysteme konzipieren | 240 | – | 240 |
3 | Elektrische und mechanische Größen erfassen und analysieren | 80 | 120 | 200 |
4 | Elektropneumatische und elektrohydraulische Steuerungen entwickeln | 80 | 80 | 160 |
5 | Mechatronische Teilsysteme rechnergestützt entwerfen und Bauelemente programmiert fertigen | 80 | 120 | 200 |
6 | Elektrotechnische Teilsysteme rechnergestützt entwerfen | – | 120 | 120 |
7 | Mechatronische Teilsysteme programmieren und testen | 80 | 160 | 240 |
8 | Regelungen in mechatronischen Systemen analysieren und gestalten | – | 120 | 120 |
9 | Mechatronische Systeme in Betrieb nehmen, optimieren und übergeben | 40 | 80 | 120 |
10 | Mechatronische Systeme instand halten | – | 160 | 160 |
11 | Qualitäts- und Projektmanagement durchführen | 100 | – | 100 |
12 | Unternehmen gründen und führen | – | 100 | 100 |
13 | Personal führen | – | 80 | 80 |
14 | Facharbeit erstellen | – | 80 | 80 |
Wahlbereich | ||||
Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder | – | 120 | 120 | |
Zusatzausbildung Fachhochschulreife | ||||
Mathematik II *) | – | 80 | 80 |
- *)
- Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.
ST | Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege | G.1 |
---|---|---|
ST | Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Altenpflege | G.1 |
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden in den Klassenstufen | Gesamtausbildungsstunden | ||
---|---|---|---|---|
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden in den Klassenstufen |
Gesamtausbildungsstunden | ||
1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 800 (360) 1) | 780 (420) 1) | 760 (400) 1) | 2340 (1 180) 1) |
Berufsübergreifender Bereich | 100 | 80 | 60 | 240 |
Deutsch/Kommunikation | 40 | 40 | 40 | 120 |
Englisch | 20 | 20 | 40 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 40 | 20 | 20 | 80 |
Berufsbezogener Bereich 2) | 660 (320) | 640 (360) | 600 (300) | 1900 (980) |
Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen | 280 (120) | 220 (80) | 220 (60) | 720 (260) |
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken | 60 (60) | 100 (100) | 40 (40) | 200 (200) |
Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen 3) | 60 (40) | 60 (40) | 60 (40) | 180 (120) |
Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden 4) | 80 (20) | 80 (60) | 40 (40) | 200 (120) |
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | 20 | 60 (20) | 40 (20) | 120 (40) |
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | 40 | 40 | 40 | 120 |
Berufliches Selbstverständnis entwickeln | 20 | 20 | 20 | 60 |
Lernen lernen | 40 (20) | – | – | 40 (20) |
Anleiten, beraten und Gespräche führen | 40 (40) | 40 (40) | – | 80 (80) |
Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen | – | – | 80 (60) | 80 (60) |
An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken | – | – | 40 (20) | 40 (20) |
Die eigene Gesundheit erhalten und fördern | 20 (20) | 20 (20) | 20 (20) | 60 (60) |
Wahlpflichtbereich 5) | 40 (40) | 60 (60) | 100 (100) | 200 (200) |
Praktische Ausbildung | 800 | 800 | 900 | 2 500 |
- 1)
- Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichts aus.
- 2)
- Der theoretische und praktische Unterricht in der Ausbildungsrichtung Altenpflege wird als berufsbezogener Bereich ausgewiesen.
- 3)
- Der Bereich „Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen“ bündelt die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von „Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen“ und „Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen“.
- 4)
- Der Bereich „Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden“ bündelt die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von „Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen“ und „Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“.
- 5)
- Aus dem Wahlpflichtbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer zur fachlichen Vertiefung anzubieten.
ST | Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege | G.2 |
---|---|---|
ST | Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe, Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege/ Gesundheits- und Kinderkrankenpflege | G.2 |
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden in den Klassenstufen | Gesamtausbildungsstunden | ||
---|---|---|---|---|
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden in den Klassenstufen |
Gesamtausbildungsstunden | ||
1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 730 | 730 | 640 | 2 100 |
Berufsübergreifender Bereich | 80 | 80 | 40 | 200 |
Deutsch | 40 | 40 | 20 | 100 |
Englisch | 20 | 20 | – | 40 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 20 | 20 | 20 | 60 |
Berufsbezogener Bereich | 650 | 650 | 600 | 1 900 |
Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten | 220 | 200 | 200 | 620 |
Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten | 180 | 170 | 180 | 530 |
Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten | 40 | 30 | 40 | 110 |
Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren | – | 40 | – | 40 |
Pflegehandeln personenbezogen ausrichten | 40 | – | – | 40 |
Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten | – | – | 40 | 40 |
Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten | 30 | 40 | 60 | 130 |
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken | 40 | 100 | – | 140 |
Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten | 30 | – | – | 30 |
Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen | 40 | 40 | 40 | 120 |
Auf die Entwicklung des Pflegeberufes im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen | 30 | 30 | – | 60 |
In Gruppen und Teams zusammenarbeiten | – | – | 40 | 40 |
Praktische Ausbildung | 800 | 800 | 900 | 2 500 |
II.
Änderung der VwV Vorbereitung Abiturprüfung BGy 2021
Die VwV Vorbereitung Abiturprüfung BGy 2021 vom 2. Juli 2019 (MBl. SMK S. 210), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:
Abschnitt II wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Ziffer I Nummer 1 wird die Angabe „300“ durch die Angabe „315“ ersetzt.
- 2.
- In Ziffer II Nummer 1 wird die Angabe „240“ durch die Angabe „255“ ersetzt.
III.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Dresden, den 20. März 2020
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz