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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“

Vollzitat: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ vom 10. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 283)

Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über die Errichtung eines Sondervermögens
„Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“

Vom 10. Juni 2020

Der Sächsische Landtag hat am 10. Juni 2020 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782, 793) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
2.
In § 3 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und § 6 Absatz 1 werden jeweils nach den Wörtern „Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
3.
In § 4 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „und aus dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 51 927 000 Euro.“ ersetzt.
4.
§ 8 wird wie folgt gefasst:
 
„§ 8
Abwicklung
Der Fonds wird zum 31. Dezember 2022 aufgelöst.“

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 10. Juni 2020

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Der Staatsminister der Finanzen
Hartmut Vorjohann

Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wolfram Günther

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2020 Nr. 20, S. 283
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juli 2020