Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über die Errichtung eines Sondervermögens
„Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“
Vom 10. Juni 2020
Der Sächsische Landtag hat am 10. Juni 2020 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“ vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782, 793) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
- 2.
- In § 3 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und § 6 Absatz 1 werden jeweils nach den Wörtern „Staatsministerium für“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
- 3.
- In § 4 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „und aus dem Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 51 927 000 Euro.“ ersetzt.
- 4.
- § 8 wird wie folgt gefasst:
- „§ 8
Abwicklung - Der Fonds wird zum 31. Dezember 2022 aufgelöst.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dresden, den 10. Juni 2020
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Der Staatsminister der Finanzen
Hartmut Vorjohann
Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wolfram Günther