Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Vollzitat: Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 24. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 334)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Neuregelung der Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht