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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 14. August 2020 (MBl. SMK S. 139)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und
der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Vom 14. August 2020

I.
Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen

Die VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen vom 27. Juni 2017 (MBl. SMK S. 186), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 20. März 2020 (MBl. SMK S. 38) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

Ziffer II Buchstabe B wird wie folgt geändert:

1.
Nach der Angabe B.2 wird die Angabe „B.2a Berufsfachschule für Sozialwesen (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufe 2)“ eingefügt.
2.
Ziffer II Buchstabe C wird wie folgt geändert:
a)
Nach der Angabe C.2 wird die Angabe „C.2a Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie für Schuljahr 2021/2022, Klassenstufe 3)“ eingefügt.
b)
Nach der Angabe C.3a wird die Angabe „C.3b Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie für Schuljahr 2021/2022, Klassenstufe 3)“eingefügt.
3.
Die Anlagen B.2a, C.2a und C.3b zu Ziffer II werden wie folgt gefasst:

Anlagen B.2a, C.2a und C.3b zu Ziffer II

II.
Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Die VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 7. Dezember 2017 (MBl. SMK S. 466), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 15. Mai 2020 (MBl. SMK S. 81) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

Die Anlagen zu Ziffer IV werden wie folgt geändert:

1.
In der Anlage E.01.06 wird auf Seite 4 im Feld Bemerkungen nach der Angabe „B2+“ die Angabe „/C1 (Sprachniveau C1 letztmalig im Schuljahr 2021/2022)“ eingefügt.
2.
Die Anlagen A.01.10 und A.01.12 werden durch die dieser Verwaltungsvorschrift beigefügten Anlagen ersetzt.

Anlagen A.01.10 und A.01.12

3.
Die dieser Verwaltungsvorschrift beigefügte Anlage B.02.02a wird angefügt.

Anlage B.02.02a

III.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. August 2020 in Kraft. Ziffer II Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 5. Juni 2020 in Kraft.

Dresden, den 14. August 2020

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2020 Nr. 9, S. 139
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2020