Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen und
der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen
Vom 14. August 2020
I.
Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen
Die VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen vom 27. Juni 2017 (MBl. SMK S. 186), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 20. März 2020 (MBl. SMK S. 38) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:
Ziffer II Buchstabe B wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach der Angabe B.2 wird die Angabe „B.2a Berufsfachschule für Sozialwesen (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufe 2)“ eingefügt.
- 2.
- Ziffer II Buchstabe C wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe C.2 wird die Angabe „C.2a Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie für Schuljahr 2021/2022, Klassenstufe 3)“ eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe C.3a wird die Angabe „C.3b Fachschule – Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (gültig für Schuljahr 2020/2021, Klassenstufen 2 und 3 sowie für Schuljahr 2021/2022, Klassenstufe 3)“eingefügt.
- 3.
- Die Anlagen B.2a, C.2a und C.3b zu Ziffer II werden wie folgt gefasst:
II.
Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen
Die VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 7. Dezember 2017 (MBl. SMK S. 466), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 15. Mai 2020 (MBl. SMK S. 81) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:
Die Anlagen zu Ziffer IV werden wie folgt geändert:
- 1.
- In der Anlage E.01.06 wird auf Seite 4 im Feld Bemerkungen nach der Angabe „B2+“ die Angabe „/C1 (Sprachniveau C1 letztmalig im Schuljahr 2021/2022)“ eingefügt.
- 2.
- Die Anlagen A.01.10 und A.01.12 werden durch die dieser Verwaltungsvorschrift beigefügten Anlagen ersetzt.
- 3.
- Die dieser Verwaltungsvorschrift beigefügte Anlage B.02.02a wird angefügt.
III.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. August 2020 in Kraft. Ziffer II Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 5. Juni 2020 in Kraft.
Dresden, den 14. August 2020
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz