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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwands­entschädigungsverordnung

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwands­entschädigungsverordnung vom 3. März 2021 (SächsABl. S. 258)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen
nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung

Vom 3. März 2021

Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 730) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab 1. April 2021:

1.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
(Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
Landräte Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete
Landräte Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete
529 Euro 266 Euro 230 Euro
2.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
(Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
Einwohnerzahl der
Gemeinde
Bürgermeister Beigeordneter,
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere
Beigeordnete
Einwohnerzahl der
Gemeinde
Bürgermeister Beigeordneter,
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere
Beigeordnete
bis 2 000 233 Euro
bis 5 000 256 Euro
bis 10 000 284 Euro
bis 15 000 325 Euro 169 Euro
bis 20 000 403 Euro 192 Euro
bis 30 000 424 Euro 213 Euro
bis 40 000 453 Euro 240 Euro 198 Euro
bis 60 000 482 Euro 284 Euro 227 Euro
bis 100 000 516 Euro 297 Euro 240 Euro
bis 250 000 573 Euro 340 Euro 268 Euro
bis 500 000 609 Euro 362 Euro 290 Euro
über 500 000 729 Euro 381 Euro 304 Euro
3.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden
(Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden
Summe der Einwohnerzahlen Verbands­vorsitzender
Summe der Einwohnerzahlen der Mitglieds­gemeinden des Ver­waltungsverbandes Verbands­vorsitzender
bis 5 000 123 Euro
bis 7 500 136 Euro
über 7 500 153 Euro
4.
Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 169 Euro.

Dresden, den 3. März 2021

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Jörg Weihe
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 11, S. 258
    Fsn-Nr.: 242

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2021

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. März 2022