Gesetz
zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
Vom 24. März 2021
Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
1Dem am 29. Oktober 2020 von den Ländern unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt. 2Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten, Bekanntmachung
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 24. März 2021
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller