Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Sächsischen Klassenbildungsverordnung
Vom 12. März 2021
Auf Grund des § 4a Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 Satz 3 und 4 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648) verordnet das Staatsministerium für Kultus:
Artikel 1
Änderung der Sächsischen Klassenbildungsverordnung
Die Sächsische Klassenbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 384) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 werden die Wörter „mit Migrationshintergrund“ durch ein Komma und die Wörter „deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist,“ ersetzt.
- 2.
- In § 4 Absatz 2 wird das Wort „Grundschulen“ jeweils durch die Wörter „Grund- und Gemeinschaftsschulen“ ersetzt.
- 3.
- Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Dresden, den 12. März 2021
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz