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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2021/2022

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2021/2022 vom 14. Dezember 2021 (MBl. SMK S. 194)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2021/2022

Vom 14. Dezember 2021

I.

Die VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2021/2022 vom 20. Mai 2021 (MBl. SMK S. 78) wird wie folgt geändert:

1.
Teil B Ziffer IV wird wie folgt geändert:
Zeile vier der Tabelle erhält folgende Fassung:
Tabelle
Zeitraum KarriereStart 2022
11. bis 13. März 2022 „KarriereStart 2022 – Die Bildungs-, Job- und Gründermesse in Sachsen“, Messe Dresden
2.
Die Inhaltsübersicht zu Teil C wird wie folgt geändert:
a)
Die Angabe zu Teil C erhält folgende Fassung:
„C
Regelungen zum Ablauf und zur Durchführung des Schuljahres an Grundschulen, Oberschulen einschließlich Oberschulen+, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges“.
b)
Die Angabe zu Ziffer V erhält folgende Fassung:
„V.
(gestrichen)“.
c)
Die Angabe zu Ziffer VII erhält folgende Fassung:
„VII.
Aufnahme an die Grundschule, in die Primarstufe der Oberschule + und der Gemeinschaftsschule sowie Wechsel an eine weiterführende Schule“.
3.
Teil C wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
C
Regelungen zum Ablauf und zur Durchführung des Schuljahres an Grundschulen, Oberschulen einschließlich Oberschulen+, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges“.
b)
In Ziffer I Nummer 4 Satz 2 wird die Angabe „3. Januar 2022“ durch die Angabe „17. Januar 2022“ ersetzt.
c)
In Ziffer II Nummer 1 wird die Angabe „am 22. Dezember 2021“ durch die Angabe „werden mit Datum vom 14. Januar 2022 ausgestellt und ab dem 17. Januar 2022“ ersetzt.
d)
Ziffer III Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa)
Vor dem Buchstabe a werden folgende Buchstaben a und b eingefügt:
„a)
Bis zum 31. März 2022 sollen die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer an der Realschulabschlussprüfung nach Beratung durch die Schule dem Prüfungsausschuss bekannt geben, in welchem naturwissenschaftlichen Fach die zentrale schriftliche Prüfung erfolgen soll. Eine Änderung dieser Entscheidung ist der Prüfungsausschuss bis zum 19. Mai 2022 mitzuteilen.
b)
Die Schule kann zur Vorbereitung auf die Prüfungen drei Wochen vor Beginn des Zeitraums der schriftlichen Prüfungen das Angebot des Unterrichts auf die Prüfungsfächer reduzieren. Der Prüfungsausschuss gibt den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern die Entscheidung darüber bis zum 29. April 2022 bekannt. Die Leistungsbewertung in den unterrichteten Fächern wird während dieses Zeitraumes fortgesetzt.“
bb)
Die bisherigen Buchstaben a bis c werden Buchstaben c bis e.
cc)
In Buchstabe d werden die Wörter „sowie das von den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern an der Realschulabschlussprüfung gewählte naturwissenschaftliche Fach für die schriftliche Prüfung“ gestrichen.
e)
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
aa)
Nach der Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3.
Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die Prüfungen Konsultationen an, die im Zeitraum vom 11. April bis zum 14. April 2022 stattfinden.“
bb)
Die bisherigen Nummern 3 bis 8 werden Nummern 4 bis 9.
cc)
In Nummer 6 Buchstabe b Satz 1 wird die Angabe „23. Juni 2022“ durch die Angabe „22. Juni 2022“ ersetzt.
dd)
In Nummer 7 Buchstabe b Satz 1 wird die Angabe „22. Dezember 2021“ durch die Angabe „17. Januar 2022“ ersetzt.
ee)
In Nummer 9 Buchstabe b Satz 1 wird die Angabe „Nummer 4“ durch die Angabe „Nummer 5“ ersetzt.
f)
Ziffer V wird gestrichen.
g)
Ziffer VII wird wie folgt geändert:
aa)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„VII.
Aufnahme an die Grundschule, in die Primarstufe der Oberschule + und der Gemeinschaftsschule sowie Wechsel an eine weiterführende Schule“.
bb)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa)
In der Überschrift werden nach dem Wort „Grundschule“ die Wörter „, Oberschule+ und Gemeinschaftsschule“ angefügt.
bbb)
In Buchstabe a wird nach der Angabe „§ 3 Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Schulordnung Grundschulen“ die Angabe „und § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Schulordnung Gemeinschaftsschulen vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 713)“ eingefügt.
cc)
In Nummer 5 Buchstabe b werden in der Überschrift die Wörter „einschließlich Oberschule+ und Gemeinschaftsschule“ angefügt.
dd)
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:
„6.
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern anderer Schularten an die Gemeinschaftsschule im Anschluss an die Klassenstufe 4; leistungsdifferenzierender Unterricht
a)
Anmeldung und Aufnahme an die Gemeinschaftsschule im Anschluss an die Klassenstufe 4
Eltern von Schülerinnen und Schülern anderer Schularten, deren Kinder im Anschluss an die Klassenstufe 4 die Gemeinschaftsschule besuchen sollen, melden ihre Kinder bis zum 4. März 2022 bei einer Gemeinschaftsschule ihrer Wahl an. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Gemeinschaftsschulen melden dem Landesamt für Schule und Bildung bis zum 8. März 2022 die Anzahl der an ihrer Einrichtung angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule sollen die Eltern am 3. Juni 2022 erhalten.
b)
Leistungsdifferenzierender Unterricht
Die Empfehlung der Klassenkonferenz nach § 3 Absatz 2 der Schulordnung Gemeinschaftsschulen, welchem Anforderungsniveau in den Differenzierungsfächern der Gemeinschaftsschule die Schülerinnen und Schüler jeweils zugeordnet werden sollen, wird bis spätestens 4. März 2022 ausgesprochen und den Eltern unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Die Beratungsgespräche mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 zum Besuch des Anforderungsniveaus in den Differenzierungsfächern gemäß § 3 Absatz 2 der Schulordnung Gemeinschaftsschulen sollen bis zum 14. April 2022 durchgeführt werden. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 teilen der Schule bis zum 29. April 2022 mit, welches Anforderungsniveau in den Differenzierungsfächern der Gemeinschaftsschule ihre Kinder besuchen sollen.“
4.
Teil D wird wie folgt geändert:
a)
In Ziffer III Nummer 5 Buchstabe a wird folgender Satz angefügt:
„Der Zeitraum vom 18. bis 24. Mai 2022 steht für Konsultationen in den Prüfungsfächern zur Verfügung.“
b)
In Ziffer III Nummer 5 Buchstabe b wird nach dem Satz „Im Prüfungszeitraum vom 27. April bis zum 25. Mai 2022 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.“ Folgender Satz eingefügt:
„Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die Prüfungen Konsultationen an, die im Zeitraum vom 11. April bis zum 14. April 2022 stattfinden.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 14. Dezember 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2021 Nr. 13, S. 194
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. Dezember 2021

    Vorschrift außer Kraft seit:
    1. Juni 2023