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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Einführung der „Richtlinie zur Ermittlung und Verrechnung von Kosten im Straßenbetriebsdienst an Bundesfernstraßen“ in der sächsischen Straßenbauverwaltung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Einführung der „Richtlinie zur Ermittlung und Verrechnung von Kosten im Straßenbetriebsdienst an Bundesfernstraßen“ in der sächsischen Straßenbauverwaltung vom 12. April 2007 (SächsABl. S. 589), die durch Artikel 9 der Verwaltungsvorschrift vom 2. März 2012 (SächsABl. S. 291) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 300)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsisches Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Einführung der „Richtlinie zur Ermittlung und Verrechnung von Kosten im Straßenbetriebsdienst an Bundesfernstraßen” in der sächsischen Straßenbauverwaltung

Vom 12. April 2007

[Geändert durch Artikel 9 der VwV vom 2. März 2012 (SächsABl. S. 291, 292) mit Wirkung vom 1. März 2012]

Die Richtlinie zur Ermittlung und Verrechnung von Kosten im Straßenbetriebsdienst an Bundesfernstraßen hat der Bund-Länder-Arbeitskreis Betriebskostenrechnung im Straßenbetriebsdienst erarbeitet und ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 23. Januar 2007 für die Bundesfernstraßen zur Anwendung eingeführt worden. Ziel ist, unter Verwendung von landes- und bundesweit einheitlichen Vorgaben eine einheitliche aufwandsbezogene Budgetierung und die Möglichkeit von Vergleichen zwischen den einzelnen Meistereien im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung. Darüber hinaus sollen die Meistereien in die Lage versetzt werden, durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden effektiver und effizienter zu arbeiten.

Die Richtlinie wird hiermit gleichzeitig auch zur Anwendung in der Sächsischen Straßenbauverwaltung für den Bereich der Staatsstraßen mit Wirkung vom 1. Juni 2007 eingeführt.

Dresden, den 12. April 2007

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Christoph Habermann
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2007 Nr. 19, S. 589
    Fsn-Nr.: 471-V07.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. März 2012