Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)
Bestandteil der Vorschrift Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024