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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“

Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743)

Bestandteil der Vorschrift Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2022 Nr. 34, S. 743
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2023