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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Aktenordnung

Vollzitat: VwV Aktenordnung vom 18. November 2024 (SächsJMBl. S. 315)

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Die Sortierung nach Absatz 3 Satz 2 gilt verbindlich für alle ab 1. Januar 2023 neu oder wieder zu verwahrenden Verfügungen von Todes wegen. Die bis zum 31. Dezember 2022 bereits verwahrten Verfügungen von Todes wegen können nach der bis dahin gültigen Verwahrnummer sortiert bleiben.

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsJMBl. 2024 Nr. 11, S. 315
Fsn-Nr.: 300-V24.11

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 1. Januar 2025