Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Änderung der FRL Tierschutz
Vom 4. September 2024
I.
Die FRL Tierschutz vom 14. November 2023 (SächsABl. S. 1511), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 306), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Großbuchstabe C wird aufgehoben.
- 2.
- Großbuchstabe D wird Großbuchstabe C und dessen Nummer 2 wie folgt gefasst:
- „2.
- Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 20. September 2031 außer Kraft.“
II.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 4. September 2024
Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping