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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

Vollzitat: Berichtigung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 4. Dezember 2024 (MBl. SMK 2025 S. 3)

Berichtigung
der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung
an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

Vom 4. Dezember 2024

Die VwV Durchführung Oberstufe und Abiturprüfung vom 13. August 2024 (MBl. SMK S. 142) wird wie folgt berichtigt:

1.
In der Anlage 19 und in der Anlage 20 wird jeweils auf Seite 4 bei der Tabelle „Fremdsprachen“ rechts eine weitere Spalte mit der Bezeichnung „Niveau gemäß GER²“ eingefügt.
2.
Die bisherige Fußnote 2 wird geändert in Fußnote 3. Die bisherige Fußnote 3 wird geändert in Fußnote 4.
3.
Die neue Fußnote 2 erhält die Bezeichnung „Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen“. Fußnote 3 erhält die Bezeichnung „Nichtzutreffendes ist zu streichen“. Fußnote 4 erhält die Bezeichnung „Vor- und Zuname sind einzutragen.“

Dresden, den 4. Dezember 2024

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Rainer Heinrich
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2025 Nr. 2, S. 3
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Februar 2025