Dritte Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
zur Änderung der ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung
Vom 23. Februar 2026
I.
Die ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung vom 17. Mai 2022 (SächsABl. S. 695), die zuletzt durch die Richtlinie vom 12. Juli 2024 (SächsABl. S. 846) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 268), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Ziffer I wird wie folgt geändert:
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird der erste Spiegelstrich wie folgt gefasst:
- „Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 2023/2831 vom 15.12.2023, S. 1) (De-minimis-Verordnung)“.
- b)
- In Buchstabe a wird der vierte Spiegelstrich wie folgt gefasst:
- „Verordnung (EU) Nr. 2023/2832 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (ABl. L 2023/2832 vom 15.12.2023, S. 7) (DAWI-De-minimis-VO)“.
- 2.
- Ziffer V wird wie folgt geändert:
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- In Buchstabe a werden die Angabe „760 Euro“ durch die Angabe „1 210 Euro“ und die Angabe „5,20 Euro“ durch die Angabe „6,30 Euro“ ersetzt.
II.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 23. Februar 2026
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Dirk Panter
