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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeit der Bergbehörde und der Polizeidienststellen bei der Erforschung und Verfolgung von Straftaten in den der Aufsicht der Bergbehörde unterliegenden Betrieben

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeit der Bergbehörde und der Polizeidienststellen bei der Erforschung und Verfolgung von Straftaten in den der Aufsicht der Bergbehörde unterliegenden Betrieben vom 28. August 2000 (SächsABl. S. 766), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275)

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2000 Nr. 40, S. 766
Fsn-Nr.: 34-V00.2

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 6. Oktober 2000