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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 797)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen

Vom 14. Dezember 2005

I.

In der Anlage sind die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen aufgeführt, mit Ausnahme derjenigen, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums der Finanzen vom 1. März 2004 (SächsABl. SDr. S. S 271) außer Kraft.

Dresden, den 14. Dezember 2005

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz

Anlage 
(zu Ziffer I)

Bereinigte Sammlung
der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
Stand: Ablauf des 31. Dezember 2005

Übersicht

1.
Personalwesen, Bezahlungsrecht, Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik, Korruptionsvorbeugung, Kontrolle EU-Fonds
1.1
Personalwesen
1.2
Bezahlungsrecht
1.2.1
Besoldung
1.2.2
Versorgung
1.2.3
Fürsorge einschließlich Reisekosten-, Trennungsgeld-, Umzugskostenrecht, Dienstkraftfahrzeuge
1.2.4
Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
1.3
Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik, Korruptionsvorbeugung
1.4
Kontrolle EU-Fonds
2.
Haushalt
2.1
Grundsatzangelegenheiten des Haushaltsrechts, des Haushaltswesens und des Haushaltsvollzuges (einschließlich Kassen- und Rechnungswesen)
2.2
Kommunaler Finanzausgleich und Vollzug des Gemeindefinanzreformgesetzes
3.
Steuern
3.1
Abgabenordnung
3.2
Einkommensteuer, Lohnsteuer
3.3
Körperschaftsteuer
3.4
Gewerbesteuer
3.5
Internationales Steuerrecht
3.6
Außenprüfung
3.7
Umsatzsteuer
3.8
Grunderwerbsteuer
3.9
Kraftfahrzeugsteuer
3.10
Erbschaftsteuer
3.11
Andere Verkehrsteuern
3.12
Bewertung, Grundsteuer, Bodenschätzung
3.13
Organisation und Automation der Steuerverwaltung
3.14
Steuerberatungsrecht
3.15
Verwaltungskostenrecht
4.
Vermögen
4.1
Allgemeine Rechtsangelegenheiten
4.2
Bau- und Liegenschaftspolitik
4.2.1
Baupolitische Grundsätze
4.2.2
Öffentliches Auftragswesen, Wettbewerbswesen, Korruption
4.2.3
Liegenschaftsbezogene Grundsätze
4.3
Staatsbetriebe
4.4
Sparkassen
4.5
Beteiligungen



1.
Personalwesen, Bezahlungsrecht, Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik, Korruptionsvorbeugung, Kontrolle EU-Fonds
1.1
Personalwesen
1.1.1
Regelung über „Zuerkennung der Aufstiegseignung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
1.1.2
Regelung über „Umsetzung der Leistungsstufenverordnung (LStVO) und Leistungsprämienverordnung (LPVO) im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Februar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
1.1.3
Regelung über die „Grundsätze für Beförderungen im mittleren, gehobenen und höheren Dienst“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. April 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
1.1.4
Regelung über die „Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen – Kostenübernahme durch den Dienstherrn für spezielle Sehhilfen (Bildschirmarbeitsbrillen) für Beamte“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Mai 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
1.1.5
Regelung über „ Verpflichtungsgesetz – Zuständigkeitsregelung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
1.1.6
„Regelung zur einheitlichen Festlegung des Rangdienstalters“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
1.1.7
Regelung über „Sonderurlaub für Familienheimfahrten gemäß § 12 SächsUrlVO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
1.1.8
Regelung über „Leistungselemente“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Februar 2000 (nicht veröffentlicht)
1.1.9
Regelung über „Abschluss von Dienstvereinbarungen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. April 2000 (nicht veröffentlicht)
1.1.10
Regelung über die „Beurlaubung gemäß § 143 Abs. 1 Nr. 1 SächsBG, § 15 Abs. 1 und 2 SächsUrlVO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. April 2000 (nicht veröffentlicht)
1.1.11
Regelung über „Abmahnung im Arbeitsverhältnis“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Juni 2000 (nicht veröffentlicht)
1.1.12
Regelung über die „Arbeitsbedingungen von Beamten an Bildschirmarbeitsplätzen – Kostenübernahme des Dienstherrn für spezielle Sehhilfen für Beamte (Bildschirmarbeitsbrillen)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. November 2000 (nicht veröffentlicht)
1.1.13
Regelung über die „Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit – Prüfung der gesundheitlichen Eignung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
1.1.14
Regelung über die „Arbeitsbedingungen von Beamten an Bildschirmarbeitsplätzen – Kostenübernahme des Dienstherrn für spezielle Sehhilfen für Beamte (Bildschirmarbeitsbrillen)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Januar 2001 (nicht veröffentlicht)
1.1.15
Regelung über die „Mindestwartezeiten für Beförderungen – Anhebung der Beförderungsgrenze nach BesGr. A 15“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. September 2001 (nicht veröffentlicht)
1.1.16
Regelung über „Leistungselemente“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Februar 2002 (nicht veröffentlicht)
1.1.17
Regelung über „Maßnahmen zur Absenkung des Krankenstandes, Krankenstatistik“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Juli 2002 (nicht veröffentlicht)
1.1.18
Regelung über „Krankenstatistik“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Juli 2002 (nicht veröffentlicht)
1.1.19
Regelung über die „Arbeitsbedingungen von Beamten an Bildschirmarbeitsplätzen – Kostenübernahme des Dienstherrn für spezielle Sehhilfen für Beamte (Bildschirmarbeitsbrillen)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Juli 2002 (nicht veröffentlicht)
1.1.20
Regelung über „Beförderungszeitpunkt und Rangdienstalter bei Inanspruchnahme von Elternzeit“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Juli 2002 (nicht veröffentlicht)
1.1.21
Regelung über den „Einsatz von Bediensteten des Geschäftsbereichs des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen als Wahlhelfer“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. August 2002 (nicht veröffentlicht)
1.1.22
„Personalentwicklungskonzept für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte (Steuerverwaltung)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
1.1.23
Regelung über „Einstellungsunterlagen für Beamte des höheren Dienstes – Lebenslauf“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. März 2003 (nicht veröffentlicht)
1.1.24
Regelung über „Mitarbeitergespräche“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Mai 2003 (nicht veröffentlicht)
1.1.25
Regelung über „Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. Mai 2003 (nicht veröffentlicht)
1.1.26
„Regelung der Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten zwischen dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und der Zentrale des Staatsbetriebs Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. August 2003 (nicht veröffentlicht)
1.1.27
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zustimmung gemäß § 52 Abs. 4 SächsBG zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vom 15. August 2003 (SächsMBl. SMF S. 302)
1.1.28
Regelung über „Nebentätigkeitsrecht“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. September 2003 (nicht veröffentlicht)
1.1.29
„Personalentwicklungskonzept für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Angestellte im Landesamt für Finanzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Oktober 2003 (nicht veröffentlicht)
1.1.30
„Regelung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Laufbahn der besonderen Fachrichtung des höheren Wirtschaftsverwaltungsdienstes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. November 2003 (nicht veröffentlicht)
1.1.31
Regelung über „Regelbeurteilung der Beamten und Angestellten – Regelung zur Handhabung des Beurteilungszeitraums“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Februar 2004 (nicht veröffentlicht)
1.1.32
Regelung über „Mindestwartezeiten für Beförderungen – Aktualisierung der Mindestwartezeiten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. August 2004 (nicht veröffentlicht)
1.1.33
Regelung über „Beförderungsgrundsätze für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. November 2004 (nicht veröffentlicht)
1.1.34
Regelung über „Einstellung und Übernahme von Personal im Bereich der Steuerverwaltung des Freistaates Sachsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Januar 2005 (nicht veröffentlicht)
1.1.35
Regelung über „Probezeitverkürzung aufgrund Anrechnung einschlägiger Berufstätigkeit und aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. April 2005 (nicht veröffentlicht)
1.1.36
Regelung über „Freistellung und Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. November 2005 (nicht veröffentlicht)
1.2
Bezahlungsrecht
1.2.1
Besoldung
1.2.1.1
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung der 2. Besoldungs-Übergangsverordnung ( 2. BesÜV) vom 9. August 1991 (SächsABl. Nr. 27 S. 6, 9)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 72)
Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2001 (SächsABl. S. 1233)
1.2.1.2
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Gewährung von Anwärterbezügen nach § 59 Abs. 5, § 66 Abs. 1 und 2 Bundesbesoldungsgesetz ( BBesG) vom 15. August 1991 (SächsABl. Nr. 27 S. 10)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 72)
Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2001 (SächsABl. S. 1233)
1.2.1.3
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SäBesG) vom 5. Februar 1992 (SächsGVBl. S. 49) vom 27. März 1992 (ABl. SMF Nr. 4 S. 14)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 25. November 1997 (SächsABl. S. 1262)
Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2002 (SächsABl. S. 1232)
1.2.1.4
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen – Besoldung von Anwärtern und Beamten auf Probe nach der 2. BesÜV vom 23. November 1993 (ABl. SMF S. 272)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 24. November 1998 (SächsABl. S. 1011)
Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2003 (SächsABl. S. 1197)
1.2.1.5
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen – Berechnung und Festsetzung des Besoldungsdienstalters beziehungsweise Besoldungslebensalters vom 26. November 1993 (ABl. SMF S. 250)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 24. November 1998 (SächsABl. S. 1011)
Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2003 (SächsABl. S. 1197)
1.2.1.6
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung an Kriminalbeamte (VwV-Fahndungskostenentschädigung) vom 2. November 1994 (SächsABl. S. 1431)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 13. Mai 1996 (SächsABl. S. 563)
Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2001 (SächsABl. S. 1286)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 1999 (SächsABl. S. 1155)
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
1.2.1.7
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Bereitstellung eines Dienstzimmers durch Beschäftigte der unteren Forstbehörden des Freistaates Sachsen (VwV DienstzE) vom 23. Juni 1995 (SächsABl. S. 982)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2001 (SächsABl. S. 1286)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2000 (SächsABl. S. 1005)
1.2.1.8
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu den Befähigungsvoraussetzungen für die Gewährung eines ruhegehaltfähigen Zuschusses nach § 4 der 2. BesÜV vom 25. Juli 1997 (ABl. SMF S. 202)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2002 (SächsABl. S. 1232)
1.2.1.9
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen – Gewährung des Zuschusses nach § 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV sowie außertariflicher Zahlungen an Bewerber aus dem bisherigen Bundesgebiet vom 24. November 1997 (ABl. SMF S. 282)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2002 (SächsABl. S. 1232)
1.2.1.10
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen – Zuschuss bei vorübergehender Verwendung außerhalb des Beitrittsgebietes nach § 6 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in der ab 1. Juli 1998 geltenden Fassung vom 22. September 1998 (SächsMBl. SMF S. 213)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2003 (SächsABl. S. 1197)
1.2.1.11
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 vom 26. März 2002 (SächsABl. S. 510)
1.2.1.12
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Staatsministeriums der Finanzen zur vorläufigen Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes vom 21. Dezember 2004 (SächsMBl. SMF 2005 S. 4)
1.2.2
Versorgung
1.2.2.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Unfallfürsorge für die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen im Freistaat Sachsen (SächsSachSchVwV) vom 23. April 1993 (SächsABl. S. 663, 1052; ABl. SMF S. 123, 220)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 24. November 1998 (SächsABl. S. 1011)
Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2003 (SächsABl. S. 1197)
1.2.2.2
Regelung über den „Sachschadenersatz außerhalb der Dienstunfallfürsorge – Analoge Anwendung der Sächsischen Verwaltungsvorschrift zum Sachschadenersatz – SächsSachSchVwV – auf Beschäftigte mit Beratervertrag“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Mai 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 21. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
1.2.2.3
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufteilung der Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel/Übernahme von Beamten anderer Dienstherren vom 7. Dezember 1995 (ABl. SMF S. 294)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2000 (SächsABl. S. 1005)
1.2.2.4
Regelung über die „Dienstunfallfürsorge gemäß §§ 30 ff BeamtVG; Sachschadenersatz bei Bargeldverlust“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. März 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 18. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
1.2.2.5
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Dienstunfalluntersuchung gemäß § 45 BeamtVG im Rahmen der Dienstunfallfürsorge (DUntBek) vom 20. Juli 1999 (SächsABl. S. 742; SächsMBl. SMF S. 185)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
1.2.2.6
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufteilung der Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel beziehungsweise Übernahme von Beamten/Richtern anderer Dienstherren vom 27. August 2003 (SächsMBl. SMF S. 307)
1.2.2.7
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Erhebung von Versorgungszuschlägen und Versorgungskostenbeteiligungen vom 27. September 2004 (SächsABl. S. 1090)
1.2.3
Fürsorge einschließlich Reisekosten-, Trennungsgeld-, Umzugskostenrecht, Dienstkraftfahrzeuge
1.2.3.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung (VwV-DKfz) vom 2. April 1992 (SächsABl. S. 479)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 1996 (SächsABl. S. 653)
Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 1999 (SächsABl. S. 134)
[Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1999 (SächsABl. S. 537)]
Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1197)
[Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1199)]
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 25. November 1997 (SächsABl. S. 1262)
Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2002 (SächsABl. S. 1232)
1.2.3.2
Ministerialerlass Bewilligung, Abrechnung und Zahlung von Trennungsgeld; Zuständigkeitsregelung vom 4. Dezember 1995 (ABl. SMF S. 289)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2000 (SächsABl. S. 1005)
1.2.3.3
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Trennungsgeldverordnung (VwV-SächsTGV) vom 23. Mai 1996 (SächsABl. S. 604; ABl. SMF S. 157)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 15. August 1997 (SächsABl. S. 1023; ABl. SMF S. 205)
[Bekanntmachung der Neufassung vom 5. September 1997 (ABl. SMF S. 211)]
Verwaltungsvorschrift vom 25. August 1998 (SächsABl. S. 690)
Verwaltungsvorschrift vom 3. August 1999 (SächsABl. S. 723)
[Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 1999 (SächsMBl. SMF S. 234)]
Verwaltungsvorschrift vom 4. Oktober 2001 (SächsABl. S. 1071)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 25. August 1998 (SächsABl. S. 690)
Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2003 (SächsABl. S. 1197)
1.2.3.4
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV-Beiratsentschädigung) vom 14. März 1997 (SächsABl. S. 417)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 21. September 2001 (SächsABl. S. 1009)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2002 (SächsABl. S. 1232)
1.2.3.5
Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Sächsischen Reisekostengesetz (VwV-SächsRKG) vom 7. November 1997 (SächsABl. S. 1168; ABl. SMF S. 241)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 13. Januar 1999 (SächsMBl. SMF S. 1)
[Bekanntmachung der Neufassung vom 26. Januar 1999 (SächsABl. S. 214; SächsMBl. SMF S. 37)]
Verwaltungsvorschrift vom 26. Mai 1999 (SächsMBl. SMF S. 143)
Verwaltungsvorschrift vom 8. November 2001 (SächsABl. S. 1157)
Verwaltungsvorschrift vom 23. Juni 2005 (SächsABl. S. 684)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 13. Januar 1999 (SächsMBl. SMF S. 1)
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
1.2.3.6
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über das Trennungsgeld der Beamten, die zur Einführung in die Aufgaben einer neuen Laufbahn einen entsprechenden Bildungsgang absolvieren und nicht täglich an den Wohnort zurückkehren vom 22. Mai 2000 (SächsMBl. SMF S. 61)
1.2.3.7
„Ressortschreiben zur Verwaltungsvorschrift des SMF über die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung (VwV-DKfz) – Nummer 13.3 VwV-DKfz – Ärztliche Untersuchung der Berufskraftfahrer im Personenreiseverkehr“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. März 2001 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 19. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
1.2.3.8
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ehrung von verstorbenen Beschäftigten des Freistaates Sachsen (VwV Ehrungen) vom 26. September 2001 (SächsABl. S. 1058)
1.2.3.9
„Ressortschreiben – Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie sonstige Entschädigungen für Mitglieder der Staatsregierung vom 14. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 343), geändert durch Verordnung vom 13. Januar 1999 (SächsGVBl. S. 13) – im Folgenden: VO – steuerliche Behandlung der bei doppelter Haushaltsführung gezahlten Entschädigungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Oktober 2001 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 26. März 2004 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 17. August 2004 (nicht veröffentlicht)
1.2.3.10
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Umzugskostengesetzes (VwV-SächsUKG) vom 8. November 2001 (SächsABl. S. 1221)
1.2.3.11
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (VwV Vorschüsse) vom 5. Dezember 2001 (SächsABl. S. 1287)
1.2.3.12
Durchführungshinweise zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (VwV Vorschüsse) vom 5. Dezember 2001 (SächsABl. S. 1288)
1.2.3.13
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über amtlich unentgeltliche Verpflegung beim Besuch von Fortbildungsveranstaltungen an Bildungseinrichtungen des Freistaates Sachsen (VwV Verpflegung in Fortbildungseinrichtungen) vom 30. August 2002 (SächsABl. S. 1040)
1.2.3.14
Regelung über „Fahrkostenerstattung – Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der Deutschen Bahn AG; Abschluss einer GroßkundenRabatt (GKR) – Vereinbarung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
1.2.3.15
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Anordnungsbefugnisse für Dienstreisen und Fortbildungsreisen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (VwV Anordnungsbefugnisse SMF) vom 23. Juni 2005 (SächsMBl.SMF S. 53)
1.2.4
Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
1.2.4.1
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen vom 3. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 145)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 1999 (SächsABl. S. 866)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 278)
1.2.4.2
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung außertariflicher/persönlicher Zulagen an Bewerber aus den Altbundesländern/Gestaltung von Arbeits-/Dienstverträgen für Professoren und Hochschuldozenten im Angestelltenverhältnis vom 8. Dezember 1997 (SächsMBl. SMF 1998 S. 17)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 20. Dezember 2002 (SächsMBl. SMF 2003 S. 34)
1.2.4.3
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Gewährung von Prämien für besondere Leistungen an Arbeitnehmer (VwV Leistungsprämien) vom 16. April 1999 (SächsABl. S. 418; SächsMBl. SMF S. 144)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
1.2.4.4
Regelung über „Prozessführung durch das LfF in Arbeitsgerichtsverfahren“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 22. April 2004 (nicht veröffentlicht)
1.3
Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik, Korruptionsvorbeugung
1.3.1
„DV-Dienstanweisung für das Sächsische Staatsministerium der Finanzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Dezember 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 3. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
1.3.2
„Dienstanweisung zur Einleitung und Durchführung von Ermittlungen in Sonderfällen (ES) zur Bekämpfung von Korruption und anderer Straftaten im Dienst im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (DA-ES)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Februar 1998 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 29. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 29. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
1.3.3
„Empfehlung zur Nutzung elektronischer Kommunikationssysteme (E-Mail)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. März 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 19. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
1.3.4
„Geschäftsordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF-GO)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Juni 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
1.3.5
„Verwaltungsvorschrift zur Zeichnungsregelung für Referenten und Sachbearbeiter des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (VwV SMF ZeichnR)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
1.3.6
„Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Sächsischen Verwaltungsvorschriftengesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Februar 2000 (nicht veröffentlicht)
1.3.7
„Sponsoring – Fünf-Punkte-Regel“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. September 2000 (nicht veröffentlicht)
1.3.8
„Nutzungsregeln im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen für den Internetzugang über den Infohighway Landesverwaltung Sachsen (IHL)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. September 2000 (nicht veröffentlicht)
1.3.9
Regelung zu „Straftaten in Dienstgebäuden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. März 2002 (nicht veröffentlicht)
1.3.10
„Erlass für das Sächsische Staatsministerium der Finanzen und den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, einschließlich Schlösserverwaltung zur Regelung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Kontakte mit Presse, Rundfunk und Fernsehen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. März 2002 (nicht veröffentlicht)
1.3.11
Regelung zum „Vollzug der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO); Ergänzende Regelung zur Sächsischen Disziplinarordnung (SächsDO) und zur Verordnung des SMF zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten vom 24. Mai 1996 (DienstVVO-SMF)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. März 2002 (nicht veröffentlicht)
1.3.12
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vertretung des Freistaates Sachsen vom 11. Dezember 2002 (SächsABl. 2003 S. 36)
1.3.13
Regelung über „Vollzug der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Vergütung nebenamtlicher Tätigkeiten in der Aus- und Fortbildung (VwV Lehrauftragsvergütung – Aus- und Fortbildung) vom 21. Oktober 2003“ gemäß Finanzministerialschreiben von 5. März 2004 (nicht veröffentlicht)
1.3.14
„Verwaltungsvorschrift zum Erstellen von Schreiben im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (VwV Schreibordnung)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. August 2004 (nicht veröffentlicht)
1.4
Kontrolle EU-Fonds
1.4.1
Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung einer Stelle zur Kontrolle der EU-Fonds im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vom 18. September 2001 (SächsABl. S. 1094)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 17. Januar 2003 (SächsABl. S. 124)
2.
Haushalt
2.1
Grundsatzangelegenheiten des Haushaltsrechts, des Haushaltswesens und des Haushaltsvollzuges (einschließlich Kassen- und Rechnungswesen)
2.1.1
„Hinweise zu Vorl. VwV/VVK Nr. 8 zu § 44 SäHO – Ermessensgebrauch bei Rücknahme und Widerruf von Zuwendungsbescheiden sowie bei Rückforderung und Verzinsung von Fördermitteln“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Mai 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2002 (SächsABl. S. 1232, 1233)
2.1.2
Regelung über „Einheitliche Verfahrensweise zur Anrechnung der Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenhang mit ABM bei der Ausreichung von Zuwendungen aufgrund von Fachförderprogrammen – zu § 44 SäHO –“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. März 2001 (nicht veröffentlicht)
2.1.3
Regelung über „Einheitliche Verfahrensweise zur Kombination der Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenhang mit BSI und der Ausreichung von Zuwendungen aufgrund von Fachförderprogrammen – zu § 44 SäHO –“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. August 2002 und 30. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
2.1.4
„Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Ausübung des Widerrufsermessens nach § 49 Abs. 3 VwVfG im Rahmen des Wiederaufbaus im Freistaat Sachsen nach dem Augusthochwasser 2002 – zu § 44 SäHO –“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Juli 2003 (nicht veröffentlicht)
2.1.5
„Rundschreiben zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2005/2006 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2004 bis 2008“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
2.1.6
Regelung über „Insolvenzsicherung gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz (ATG) – Regelung für institutionell geförderte Zuwendungsempfänger des Landes (zu § 44 SäHO)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. August 2004 (nicht veröffentlicht)
2.1.7
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Auszahlung und den rechnungsmäßigen Nachweis der Besoldungen, Vergütungen und Löhne bei Versetzung, Abordnung und Zuweisung (Sächsische Versetzung/AbordnungNachwVwV – SäVANVwV) vom 28. September 2004 (SächsABl. S. 1119)
2.1.8
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen – Sächsischer Gruppierungsplan (SäGPl) vom 18. Februar 2005 (SächsABl. S. 232)
2.1.9
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2005/2006 (DBestHG 2005/2006) vom 28. April 2005 (SächsABl. S. 407)
2.1.10
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 (VwV-HWiF 2005) vom 16. Juni 2005 (SächsABl S. 558)
geändert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2005 (SächsABl. S. 1036)
2.1.11
Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 225)
2.2
Kommunaler Finanzausgleich und Vollzug des Gemeindefinanzreformgesetzes
2.2.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Verfahrensregelungen für die Berechnung, Auszahlung und Buchung bestimmter Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz ( FAG) vom 4. Mai 1995 (SächsABl. S. 658)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2000 (SächsABl. S. 1005)
2.2.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 23. Februar 1998 (SächsABl. S. 230)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2003 (SächsABl. S. 1197)
2.2.3
„Erlass zur Pauschalisierung der Zuweisungen des Freistaates Sachsen an die Ausrichterstadt des ‚Tages der Sachsen‘“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Juli 2001 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 26. Februar 2003 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 30. April 2004 (nicht veröffentlicht)
2.2.4
„Erlass des Staatsministeriums der Finanzen zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden und Landkreise bei der Beseitigung von Schäden der Hochwasserkatastrophe im August 2002 im Bereich der kommunalen Infrastruktur durch Bedarfszuweisungen nach § 22 Satz 2 Nr. 2 FAG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. August 2002 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 2. September 2002 (nicht veröffentlicht)
2.2.5
„Erlass zur Verwendungsnachweisführung für die Bedarfszuweisungen nach § 22 Satz 2 Nr. 2 FAG zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden und Landkreise bei der Beseitigung von Schäden der Hochwasserkatastrophe im August 2002“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
2.2.6
Regelung über „Zweckbindung des Straßenlastenausgleichs gemäß § 18 bis 20 FAG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Februar 2004 (nicht veröffentlicht)
2.2.7
„Erlass zur Bearbeitung von Widersprüchen zu Bescheiden nach § 31 Abs. 1 FAG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. April 2004 (nicht veröffentlicht)
2.2.8
Regelung über „Vollzug des Finanzausgleichsgesetzes – Verrechnung von Rückforderungen gemäß § 31 Abs. 5 FAG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. April 2004 (nicht veröffentlicht)
2.2.9
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur kommunal- und haushaltsrechtlichen Beurteilung von Investitionsvorhaben im kommunalen Bereich (VwV KommInvest) vom 4. Juli 2005 (SächsABl. S. 725)
2.2.10
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen und über die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen zur außerordentlichen Kredittilgung nach dem Finanzausgleichsgesetz (VwV-Bedarfszuweisungen) vom 24. August 2005 (SächsABl. S. 852)
3.
Steuern
3.1
Abgabenordnung
3.1.1
Regelung über „Rechtsbehelfsstatistiken“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Januar 1992 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. August 1995 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 20. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.1.2
Regelung über „Steuerfahndungsstatistik“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Februar 1992 (nicht veröffentlicht)
geändert und ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 13. Januar 1995 und vom 18. Mai 1998 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 22. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.1.3
„Zuständigkeitsregelung für Steuerangelegenheiten der Beschäftigten der Finanzämter“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. April 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 22. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.1.4
Regelung über „Örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für die Einkommensteuer bei Bundeswehr-Angehörigen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Juli 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 22. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.1.5
Regelung über „Verspätungszuschlag; Überprüfung von Verspätungszuschlägen zu Umsatzsteuervoranmeldungen nach Erlass des Jahresbescheids“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Juni 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 20. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.1.6
Regelung über „Steuergeheimnis; Auskunftspflicht der Finanzbehörden gegenüber Sozialbehörden, Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 20. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.1.7
„Bekanntgabe von Verwaltungsakten; Zentralversand, Aufgabe des Bekanntgabewillens“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Februar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 2. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.1.8
Regelung über „Auskunftsersuchen der Finanzbehörden an die Telekommunikationsdienstleister“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. März 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 2. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.1.9
Regelung über „Vollstreckung von Rückforderungsbescheiden der Sächsischen Aufbaubank GmbH durch die Finanzämter“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. März 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 2. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.1.10
Regelung über „Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Mai 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.1.11
Regelung über „Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Forderungen aus Bürgschaftsinanspruchnahmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.1.12
Regelung über „Übersicht über die Rückstände an Besitz- und Verkehrsteuern; Grundsätze zur Ermittlung der Rückstände“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. März 2002 (nicht veröffentlicht)
3.1.13
Regelung über „Steuerstrafsachenstatistik“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Juli 2003 (nicht veröffentlicht)
3.1.14
Regelung über „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Dürreschäden in der Landwirtschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. August 2003 (nicht veröffentlicht)
3.1.15
„Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Dezember 2003 (BStBl. I S. 654)
3.1.16
Regelung über „Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2004/Fristverlängerungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Februar 2005 (BStBl. I S. 389)
3.1.17
Regelung über „Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. November 2005 (Veröffentlichung im BStBl. I vorgesehen)
3.1.18
Regelung über „Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. November 2005 (Veröffentlichung im BStBl. I vorgesehen)
3.1.19
Regelung über „Bindungswirkung von im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlichten BMF-Schreiben“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. November 2005 (nicht veröffentlicht)
3.2
Einkommensteuer, Lohnsteuer
3.2.1
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung des aus öffentlichen Kassen und von privater Seite gezahlten Pflegegeldes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Dezember 1991 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.2
Regelung über „Einkleidungsbeihilfe für die Beschaffung von Zivilkleidung für im Personenschutz eingesetzte Soldaten der Feldjägertruppe“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Januar 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.3
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Übergangsgelder, die Angestellte und Arbeiter aufgrund tarifvertraglicher Regelungen des öffentlichen Dienstes erhalten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Februar 1992 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 21. August 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.4
Regelung über „Steuerliche Behandlung deutscher Lehrer bei den Europäischen Schulen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Februar 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.5
Regelung über „Bilanzsteuerliche Behandlung der Rückstellung für Pfandgeld“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Februar 1992 (nicht veröffentlicht)neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.6
Regelung über „Steuerfreier Reisekostenersatz bei Bewerbungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Februar 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.7
Regelung über „Abweichender Inventurstichtag bei Unterstützungskassen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. März 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.8
Regelung über „Anwendung der Lifo-Methode; Beachtung des Niederstwertprinzips …“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. März 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.9
Regelung über „Aktivierung von Dividendenansprüchen ohne vorherigen Gewinnverwendungsbeschluss (§ 5 Abs. 1 EStG)…“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. März 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.10
Regelung über „Steuerliche Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. April 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.11
Regelung über „Steuerliche Behandlung von Übergangsbeihilfen und Entschädigungsbeträge in der Bauwirtschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. April 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.12
Regelung über „Steuerliche Behandlung von Computer-Software“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. April 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.13
Regelung über „Steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen; Aufwandsentschädigungen an nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Bahnhofsmission“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. April 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.14
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Krankheitsbezügen nach § 37 BAT“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. April 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.15
Regelung über „Bewertung der Warenvorräte nach der Lifo-Methode; Tabakvorräte in der Zigarettenindustrie“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Mai 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.16
Regelung über „Bewertung der Warenvorräte nach der Lifo-Methode; Gruppeneinteilung in der Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Mai 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.17
Regelung über „Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel; Einbeziehung von Grundstücksverkäufen in die sogenannte Drei-Objekt-Grenze“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Juni 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.18
Regelung über „Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten bei Buchung auf zwei Konten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Juni 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.19
Regelung über „Steuerliche Behandlung ärztlicher Apparate- und Laborgemeinschaften und Zuordnung der Einkünfte daraus bei den beteiligten Ärzten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Juli 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.20
Regelung über „Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Betrieb und Gewerbebetrieb; Steuerschädlicher Zukauf“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. August 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.21
Regelung über „Anwendung des § 6b EStG; Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bei Wertpapieren“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. August 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.22
Regelung über „Ertragsteuerliche Behandlung von Verbindlichkeiten aus Sparkonten bei Kreditinstituten; Ausbleiben der Ein- beziehungsweise Auslagen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. August 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.23
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF); Existenzgründungsbeihilfen; Einstellungsbeihilfen; Förderung von Bildungsmaßnahmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. September 1992 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 15. April 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.24
Regelung über „Steuerliche Behandlung der durch die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk in Sonderfällen gezahlten Urlaubsabgeltung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. September 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.25
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung der Entschädigungsrenten nach dem am 1. Mai 1992 in Kraft getretenen Entschädigungsrentengesetz“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. Oktober 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.26
Regelung über „Anwendung der Kleinbetragsverordnung (KBV) im Bereich der Kirchensteuer; Verzicht auf eine Änderung oder Berichtigung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Oktober 1992
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.27
Regelung über „Wegezeiten- und Fahrtkostenersatz bei Teilnahme an einer Betriebsversammlung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. November 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.28
Regelung über „Zweifelsfragen zur Anwendung des Zinsabschlaggesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Januar 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.29
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Übergangsbeihilfen und Entschädigungsbeträge im Gerüstbaugewerbe“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Februar 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.30
Regelung über „Ertragsteuerliche Beurteilung von Leasingverträgen im kommunalen Bereich (Kommunalleasing)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Februar 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.31
Regelung über „Steuerliche Behandlung des Arbeitgeberersatzes der Anschaffungskosten einer ‚Bahncard‘“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Februar 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.32
Regelung über „Altkredite landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen Bundesländern; …“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. März 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.33
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung der Milch-Anlieferungs-Referenzmenge bei der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; hier: … ‚Nichtprivatisierbarkeit‘ des Firmenwerts“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. März 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.34
Regelung über „Einzelfragen zur Anwendung des Zinsabschlaggesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. März 1993
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.35
Regelung über „Steuerklassenwahl bei Trennung von Ehegatten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. März 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.36
Regelung über „Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Unterstützungskassen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Mai 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.37
Regelung über „Veranlagung von Arbeitnehmern mit Einkünften/Bezügen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Mai 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.38
Regelung über „Werbungskosten bei Auslandslehrern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Mai 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.39
Regelung über „Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung; Höhe der Anschaffungskosten bei Zugang aus dem Ausland“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Juni 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.40
Regelung über „Berücksichtigung von Erträgen aus überbetrieblicher Maschinenverwendung bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG; Regelung im Beitrittsgebiet“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Juli 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.41
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Vollstreckungszulage beziehungsweise Vollstreckungsvergütung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Juli 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.42
Regelung über „Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG für Gewinneinkünfte“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. August 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.43
Regelung über „Ertragsteuerliche Behandlung von Einlagen, die bei Abschluss eines Bausparvertrags geleistet werden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. August 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.44
Regelung über „Aufstockung von Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG ); Anpassung … nach § 16 Betriebsrentengesetz“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. September 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.45
Regelung über „Zinsabschlaggesetz; Vorschußzinsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Oktober 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.46
Regelung über „Investitionszulage für Bürocontainer, die zu einem Fertigteilgebäude zusammengefasst werden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Oktober 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.47
Regelung über „Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter; Übernahme der Gefahrtragung im Falle der Forfaitierung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Dezember 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.48
Regelung über „Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.49
Regelung über „Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Zinsen auf Steuererstattungen und Steuernachforderungen nach § 233a AO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. Januar 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.50
Regelung über „Besteuerung von Stipendien; Habilitationsstipendien nach dem Hochschulsonderprogramm (HSP II)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Januar 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.51
Regelung über „Zinsabschlaggesetz; Kapitalertragsteuerabzug auf Kapitalerträge a) einer inländischen Betriebsstätte reines Steuerausländers, b) einer inländischen Bankrepräsentanz einer türkischen Bank“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Januar 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.52
Regelung über „Berücksichtigung von gezahlten Stückzinsen bei Ehegatten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Februar 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.53
Regelung über „Beginn der AfA und AfA-Bemessungsgrundlage bei Fertigstellung von Teilen eines Gebäudes zu verschiedenen Zeitpunkten im Zusammenhang mit einer Wohnung im Sinne des § 10e EStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. März 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.54
Regelung über „Zinsabschlaggesetz; Zinsabschlag auf Zinsen aus Steuerschuldverhältnissen im Sinne der §§ 233 ff. AO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. März 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.55
Regelung über „Zuwendungen an eine rückgedeckte Unterstützungskasse; Zeitpunkt der Betriebsausgabenabzugs“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. April 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.56
Regelung über „Nachträgliche Änderung eines Veräußerungsgewinns im Sinne des § 17 EStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. April 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.57
Regelung über „Zinsabschlag; Gemeinschaftskonten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Mai 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.58
Regelung über „Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen; Anwendung … BMF-Schreiben … auf beherrschende Gesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Juni 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.59
Regelung über „Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG bei ohne Dienstbezügen beurlaubten Beamten, deren Arbeitgeber einen Versorgungszuschlag zahlt“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Juni 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.60
Regelung über „Erhöhte Absetzungen von Wohnungen mit Sozialbindung nach § 7k EStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Juli 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.61
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen an Mitglieder des Verwaltungsrates von Sparkassen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. August 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.62
Regelung über „Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens (KiStG) (BGBl. 1990 II S. 1194), zuletzt geändert durch Gesetz zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1252); § 14 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 KiStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. August 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.63
Regelung über „Anpassungshilfe für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. November 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.64
Regelung über „Lohnsteuerliche Behandlung der Pflichtbeiträge katholischer Geistlicher zur/zum Ruhegehaltskasse des (Erz-) Bistums, Diaspora-Priesterhilfswerk, Haushälterinnen-Zusatzversorgung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 1994
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.65
Regelung über „Wohnungsbau-Prämiengesetz; Anwendung des § 5 Kleinbetragsverordnung (KBV)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Januar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.66
Regelung über „Geld- und Sachbezüge der Zivildienstleistenden; Fahrgelderstattung als Ersatz für den fehlenden Sachbezug Unterkunft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Februar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.67
Regelung über „Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 EStG bei Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG; umgekehrte Maßgeblichkeit“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Februar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.68
Regelung über „Solidaritätszuschlag 1995; 1. Ermittlung des Pauschsteuersatzes nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 2. Erhebung des Solidaritätszuschlags bei der Nachforderung von Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 EstG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. März 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.69
Regelung über „Steuerliche Behandlung von Übergangsgeld nach der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung (BGBl. 1993 I S. 369) und nach dem Erlass des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 27. April 1994 (SächsABl. S. 906)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.70
Regelung über „Arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.71
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Waldarbeiter nach § 33a des Manteltarifvertrages für Waldarbeiter (MTW) gezahlten Transportentschädigungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.72
Regelung über „Steuerbarkeit von Schadensersatzrenten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Mai 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.73
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Belegschaftsrabatte im Hotelgewerbe“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Juni 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.74
Regelung über „Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei Gebäudereinigung für die Deutsche Bundespost“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. August 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.75
Regelung über „Arbeitnehmereigenschaft der Spieler in Bezug auf deren Vermarktung; Ausgliederung der Werbetätigkeit eines Sportvereins im Zusammenhang mit dessen 1. Bundesliga-Mannschaft auf eine rechtlich selbständige GmbH & Co. KG (§ 1 LStDV)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. September 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.76
Regelung über „Arbeitgeber-Zuschüsse zur Sozialversicherung an Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Dezember 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 16. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.77
Regelung über „§ 19 Abs. 2 Nr. 1 EigZulG; Erwerb der als Mieter auf Grund einer Veräußerungspflicht des Wohnungsunternehmens nach § 5 AschHG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. Februar 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001(nicht veröffentlicht)
3.2.78
Regelung über „Wirksamkeit von Investitionszulageanträgen bei Gesellschaftern im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG und bei Steuerpflichtigen im Sinne des KStG; Unterschrift des gesetzlichen Vertreters“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. März 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.79
Regelung über „Reisekostenvergütungen und Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen; Steuerliche Behandlung nach dem Jahressteuergesetz 1996“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. April 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.80
Regelung über „Abzugsbetrag bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 7 FördG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Mai 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.81
Regelung über „Anwendungsbereich des § 7 FördG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Mai 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.82
Regelung über „Entschädigungsleistungen wegen der durch die Inanspruchnahme von Grundstücken durch die sowjetischen Streitkräfte …“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Juni 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.83
Regelung über „Steuerliche Auswirkungen, die sich aus den Tarifverträgen der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft ergeben“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Juni 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.84
Regelung über „Steuervergünstigungen für Zwischenerwerber im Rahmen der mieternahen Privatisierung nach dem ASchHG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.85
Regelung über „Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen und doppelter Haushaltsführung bei Gewährung von Gemeinschaftsverpflegung bis einschließlich 1995“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. November 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.86
Regelung über „Dienstkleidung im öffentlichen Dienst als Berufskleidung; Anwendung des BFH-Urteils vom 19. Januar 1996 – VI R 73/94 (BStBl. II S. 202)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. November 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.87
Regelung über „Kraftfahrzeuggestellung; Erfassung von sicherheitsbedingten Umwegstrecken für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Anwendung der Fahrtenbuchregelung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Dezember 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.88
Regelung über „Übernahme von Kreditkartengebühren durch den Arbeitgeber“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Januar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.89
Regelung über „Einlage einer wertgeminderten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in ein Betriebsvermögen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Januar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.90
Regelung über „Investitionszulage; Begriff des neuen Wirtschaftsguts bei Wiederverwendung von Computerteilen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Februar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.91
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Maßnahmen nach dem AHG sowie deren Auswirkungen auf die Eigenkapital-Gliederung bei bilanzierenden Wohnungsunternehmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. März 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.92
Regelung über „Steuerabzug vom Arbeitslohn bei Künstlern und verwandten Berufen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. März 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.93
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Guthabenzinsen auf Personalkonten; Sekretariatskonten bei bankfremden Unternehmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. März 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.94
Regelung über „Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage; Steuerliche Behandlung der sogenannten Sanierungsumlage“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. April 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.95
Regelung über „Bilanzierung von unentgeltlich erworbenen Milchlieferrechten in der DM-Eröffnungsbilanz (§ 31 Abs. 1 Nr. 1, § 50 Abs. 2 Sätze 1 und 2  DMBilG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. April 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.96
Regelung über „Vergütung von Körperschaftsteuer und Erstattung von Kapitalertragsteuer aufgrund von Sammelanträgen gemäß §§ 36b, 36c, 44b, 44c EStG und §§ 38, 39a KAGG; Ausstellung von NV-Bescheinigungen beziehungsweise von Bescheinigungen nach § 44a Abs. 5 EStG …“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Juni 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.97
Regelung über „Bilanzierung von Altkreditverbindlichkeiten bei Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung gemäß § 16 Abs. 3 und § 36 Abs. 3 Satz 3  DMBilG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Juli 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.98
Regelung über „Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer an ein unzuständiges Finanzamt“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Juli 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.99
Regelung über „Ansatz der Richtwerte nach den Grundsätzen meines Erlasses vom 22. Mai 1995 … zum 1. Juli 1990 in der D-Markeröffnungsbilanz“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. September 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.100
Regelung über „Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Gebäuden zum 1. Juli 1990; Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. September 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.101
Regelung über „Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte (§ 37a EStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. September 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.102
Regelung über „Bilanzielle Behandlung von Feldinventar, stehender Ernte und der selbstgewonnenen, nicht zum Verkauf bestimmten Vorräte bei Land- und Forstwirten in den neuen Bundesländern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. September 1997 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. März 1998
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.103
Regelung über „Steuerliche Behandlung des Erwerbs eines Wohngrundstücks nach § 21b Abs. 5 InVorG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Oktober 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.104
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Zuschüsse, die an römisch-katholische Geistliche zur Entlohnung der Pfarrhaushälterinnen gewährt werden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. November 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.105
Regelung über „Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG; Vereinfachungsregelung der R 43 Abs. 5 Satz 2 EstR“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Februar 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.106
Regelung über „Ertragsteuerliche Behandlung der Betriebsaufspaltung (§ 15 EStG); Übernahme von betrieblichen Verbindlichkeiten durch das Betriebsunternehmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. März 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.107
Regelung über „Bilanzierung von Zuckerrübenlieferrechten in der D-Markeröffnungsbilanz“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. April 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.108
Regelung über „Steuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen an die zur Durchführung von Statistiken eingesetzten Erhebungsbeauftragten (§ 3 Nr. 12 EStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.109
Regelung über „Anerkennung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei Fluggesellschaften (§ 3b EStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.110
Regelung über „Anwendbarkeit der Vorschrift des § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG in den neuen Ländern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. August 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.111
Regelung über „Sonderabschreibung nach §§ 3, 4 FördG; Anwendung der Vereinfachungsregelung des R 43 Abs. 5 Satz 2 EStR 1996 im Fall des Erwerbs eines bereits teilweise vom Veräußerer sanierten Gebäudes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.112
Regelung über „Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit ( FELEG) vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233), zuletzt geändert durch das Rentenreformgesetz 1999 (BGBl. I S. 2998, 3034)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.113
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Entschädigungen an ehrenamtliche Helfer in den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Dezember 1998
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.114
Regelung über „Änderung der Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage im Falle einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. März 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.115
Regelung über „Sonderabschreibungen nach § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG, soweit die Anschaffungskosten auf größere Erhaltungsaufwendungen im Rahmen einer Vollsanierung entfallen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. März 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.116
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer vom 19. Mai 1999 (SächsABl. S. 727)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
3.2.117
Regelung über „Vergabe des Institutsschlüssels für Sparzulage durch die Zentralstelle der Länder (§ 5 Abs. 2 VermBDV 1994); Institutsschlüssel für ausländische Kreditinstitute“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Mai 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.118
Regelung über „Energielieferungen an Arbeitnehmer von Versorgungsunternehmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 2. Januar 2001
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.119
Regelung über „Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins bei wesentlichen Beteiligungen im Sinne des § 17 EStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.120
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Zuschüsse des Bistums, die an römisch-katholische Geistliche zur Entlohnung der Pfarrhaushälterinnen gewährt werden; Anerkennung von Werbungskosten und Sonderausgabenabzug“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. März 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.121
Regelung über „Investitionszulagengesetz 1999; Förderung von Investitionen im betrieblichen Bereich für das Jahr 1999“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. März 2000 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 26. Januar 2001
3.2.122
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer – Wahlrecht zwischen Nachweis- und Vereinfachungsmethode vom 8. Mai 2000 (SächsABl. S. 573; BStBl. I S. 612)
3.2.123
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung von Gewinnen bei der Veräußerung von Bonusaktien der Deutschen Telekom AG (DTAG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Juni 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.124
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Abgeordneten des Sächsischen Landtages ab 2000“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. August 2000 (nicht veröffentlicht)
3.2.125
Regelung über „Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge (BStBl. I 2000 S. 1572)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Dezember 2000
3.2.126
Regelung über „Lohnsteuerliche Behandlung von Zinsersparnissen und Aufwendungszuschüssen aus Wohnungsfürsorgemitteln“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Januar 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.127
Regelung über „Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Sächsischen Landespolizei“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Januar 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.128
Regelung über „Statistik über die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. März 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.129
Regelung über „Steuerliche Erleichterungen für Betriebe, die von der BSE-Krise betroffen sind“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. April 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.130
Regelung über „ DMBilG, VermG, UrüV, UrüL; KG-Anteilserwerb zwischen dem 1. Juli 1990 und vor Abschluss der Privatisierung der KG; Ertragsteuerliche Behandlung von Altkreditverbindlichkeiten bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen an Personengesellschaften als Rechtsnachfolger einer LPG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Mai 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.131
Regelung über „Aussetzungsbeschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. März 2001 – IX B 90/00 – zur Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Behaltensfrist in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Mai 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.132
Regelung über „Aufrechnung nachgezahlten Kindergelds für Staatsangehörige Jugoslawiens, Bosnien-Herzegowinas, Kroatiens, Mazedoniens, Sloweniens und der Türkei mit Steuernachforderungen in Höhe der Kinderfreibetragswirkung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Juni 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.133
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Überlassung von Rundfunk- und Fernsehgeräten durch Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer; Euro-Umstellung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Oktober 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.134
Regelung über „Bewertung des Warenbestands zum 31. Dezember 2001 unter Berücksichtigung der Umstellung auf den EURO; Teilwertabschreibung wegen der Festlegung neuer ‚Schwellenpreise‘“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.135
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung der Abgaben der Notare an die Ländernotarkasse für das Jahr 2001“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.2.136
Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die kommunalen Wahlbeamten und ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden, vom 28. Dezember 2001 (MBl. SMF 2002 S. 2)
3.2.137
Regelung über „Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Sächsischen Landespolizei für das Kalenderjahr 2002“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Januar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.138
Regelung über „Aktivierung von Obstanlagen; Anpassung von DM-Beträgen an den Euro“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Januar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.139
Regelung über „Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG; Entstehung von Erstattungsansprüchen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Mai 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.140
Regelung über „Steuerliche Behandlung von Spenden (§ 10b EStG) an Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Juni 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.141
Regelung über „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch die Hochwasserkatastrophe in Sachsen verursachten Schäden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. August 2002 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. August 2002
3.2.142
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung der Abgaben der Notare an die Ländernotarkasse für das Jahr 2002“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. August 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.143
Regelung über „Arbeitslohnverzicht im Zusammenhang mit der durch die Hochwasserkatastrophe in Sachsen verursachten Schäden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. August 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.144
Regelung über „Zuwendungen eines Unternehmens an ein vom Hochwasser geschädigtes Unternehmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. August 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.145
Regelung über „Spendenaktion von Berufsverbänden zu Gunsten der Hochwasseropfer“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. August 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.146
Regelung über „Überwachung der in §§ 3, 3a InvZulG aufgeführten Kumulationsverbote und objektbezogenen Tatbestandsmerkmale“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.147
Regelung über „Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Sächsischen Landespolizei für das Kalenderjahr 2003“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.2.148
Regelung über „Spendenaktion für die Hochwasseropfer im Freistaat Sachsen; Vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 EStDV“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 7. März 2003 und vom 11. April 2003
3.2.149
Regelung über „Aufrechnung nachgezahlten Kindergelds für türkische Staatsangehörige mit Steuernachforderungen infolge nachträglicher Hinzurechnung von Kindergeld § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG jeweils für die Jahre 1996 bis 2002“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Februar 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.150
Regelung über „Steuerliche Behandlung ausländischer Kulturvereinigungen; Vorrangige Prüfung der Freistellung nach den Vorschriften eines Doppelbesteuerungsabkommens; DBA-USA“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. April 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.151
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Überlassung von Aktienoptionsrechten an Arbeitnehmer“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. April 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.152
Regelung über „Aktivierung von unentgeltlich erworbenen Milchlieferrechten in den neuen Ländern; D-Mark-Eröffnungsbilanz“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. April 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.153
Regelung über „Abzug der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG; Anwendung des BFH-Urteils vom 12. Juni 2002 (BStBl. II S. 751)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. April 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.154
Regelung über „Systemumstellung der kirchlichen Versorgungskassen; Arbeitgeberleistung als steuerpflichtiger Arbeitslohn“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. April 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.155
Regelung über „Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV; Spendenaufrufe aus Anlass des Unwetters in der Ortsgemeinde Acht, Vordereifel“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.156
Regelung über „Verlustverrechnung nach § 2 Abs. 3 EStG; Aussetzung der Vollziehung aufgrund der BFH-Beschlüsse vom 6. März 2003 XI B 7/02 und IX B 76/02“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.157
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung der Abgaben der Notare an die Ländernotarkasse für das Jahr 2003“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. August 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.158
Regelung über „Vergütung der Körperschaftsteuer und Erstattung der Kapitalertragsteuer im Sammelantragsverfahren nach § 36c in Verbindung mit § 44c Abs. 3 EStG in der Fassung des Gesetzes vom 24. März 1999; Anwendung im Jahr 2003 und später“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. August 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.159
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer nach § 1835a BGB“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. September 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.160
Regelung über „Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV; Gemeinsame Spendenaktion des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Montabaur anlässlich des Unwetters in mehreren Eisbachgemeinden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Oktober 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.161
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2004 vom 4. November 2003 (SächsMBl. SMF S. 317)
3.2.162
Regelung über „Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Dezember 2003 (BStBl. I S. 748)
3.2.163
Regelung über „Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Sächsischen Landespolizei ab Kalenderjahr 2004“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.2.164
Regelung über „Lektoren des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes; Besteuerung der Ausgleichszulage“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. April 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.165
Regelung über „Einkommensteuerliche Behandlung der Abgaben der Notare an die Ländernotarkasse für das Jahr 2004“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Juli 2004 (nicht veröffentlicht)
3.2.166
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2005 vom 29. Oktober 2004 (SächsMBl. SMF S. 115)
3.2.167
Regelung über „Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Sächsischen Landespolizeit ab Kalenderjahr 2005“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Januar 2005 (nicht veröffentlicht)
3.3
Körperschaftsteuer
3.3.1
Regelung über „Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Beschäftigungsgesellschaften und ähnlichen Körperschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. März 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.2
Regelung über „Gemeinnützigkeit von kommunalen Kinos e. V.“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. April 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.3
Regelung über „Steuerliche Behandlung der zentralen Versorgung mit Strom und Wasser in Kleingartenanlagen durch Kleingartenvereine“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. September 1993 (nicht veröffentlicht
)neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.4
Regelung über „Steuerliche Behandlung gastronomischer Einrichtungen, die von gemeinnützigen Körperschaften in Jugendzentren und soziokulturellen Zentren betrieben werden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. September 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.5
Regelung über „Gemeinnützigkeit von Dialysevereinen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. September 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.6
Regelung über „Vermögensbindung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. September 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.7
Regelung über „Abweichendes Wirtschaftsjahr bei steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Oktober 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.8
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Pferderennvereine; Niederschrift KSt/GewSt V/93, TOP I/15“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 1994 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 29. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.9
Regelung über „Gemeinnützigkeit; Behandlung der Mensa- und Cafeteria-Betriebe von Studentenwerken“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. März 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 6. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.10
Regelung über „Gemeinnützigkeit; Steuerliche Behandlung der Sonderabfallentsorgung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. August 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 6. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.11
Regelung über „Gemeinnützigkeit; Begriff der sportlichen und kulturellen Veranstaltungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. August 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 6. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.12
Regelung über „Gemeinnützigkeit von Anglervereinen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Dezember 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 6. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.13
Regelung über „Gemeinnützigkeit; Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 6. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.14
Regelung über „Gemeinnützigkeit; Förderung der Fürsorge für Vertriebene“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Dezember 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 6. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.15
Regelung über „Gemeinnützigkeit von Feuerwehrfördervereinen (Mustersatzung)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Mai 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.3.16
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen als Zweckbetrieb, Entwurf des Jahressteuergesetzes 1997“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Juni 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.3.17
Regelung über „Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG); Einzelfragen zum Holdingprivileg“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.3.18
Regelung über „Gemeinnützigkeit von Sporthilfe-Fördervereinen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.3.19
Regelung über „Steuerliche Behandlung der Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter; Verfahren zur Überprüfung der Körperschaft- und Vermögensteuerpflicht von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. August 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.3.20
Regelung über „Anwendung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (KapErhStG); Umwandlung von Rücklagen nach § 1 KapErhStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. August 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.3.21
Regelung über „Gemeinnützigkeitsrecht; Verluste des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs durch Abschreibungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. September 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.3.22
Regelung über „Gemeinnützigkeit; § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; CB-Funkvereine“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Dezember 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.3.23
Regelung über „Gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; Drachenflugvereine“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. März 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.24
Regelung über „Überführung von Wirtschaftsgütern von einem Betrieb gewerblicher Art in einen anderen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Mai 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.25
Regelung über „Gemeinnützigkeit von überregionalen Fremdenverkehrsvereinen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Juni 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.26
Regelung über „Gemeinnützigkeitsrecht; Verkaufsstellen von Werkstätten für Behinderte“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.27
Regelung über „Gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.28
Regelung über „Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§§ 4, 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG); Erfassung und Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.29
Regelung über „Körperschaftsteuer; Einführungsschreiben zur Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen: – Ermittlung der Anschaffungskosten, – Überwachung der Beteiligungsverhältnisse und der damit zusammenhängenden Kontrollmitteilungen, Ertragsteuerliche Behandlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.30
Regelung über „Ansatz sogenannter fiktiver Löhne bei der Gewinnermittlung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von geistlichen Orden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.31
Regelung über „Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft wegen Förderung des Sports im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, Paintball-, Gotcha- und ähnliche Vereine“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. April 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.32
Regelung über „Förderung der Allgemeinheit durch Vereine, die Privatschulen betreiben oder unterstützen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Oktober 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.33
Regelung über „Übergangsregelung auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer der steuerfreien Vermietungsgenossenschaften und -vereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG in den neuen Ländern; Ertragsteuerliche Behandlung der Grundstücksveräußerungen im Rahmen der Privatisierungspflicht gemäß § 5 Altschuldenhilfegesetz (AHG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. November 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.3.34
Regelung über „Besteuerung von Vereinen, Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.35
Regelung über „(Neu-)Gründung von Zweckverbänden; Steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Gründung von Zweckverbänden in Sachsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Februar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.36
Regelung über „Gemeinnützigkeit von Sportschützenvereinen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. März 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.37
Regelung über „Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug (§ 8 Abs. 4 KStG und § 12 Abs. 3 UmwStG); Anwendung von § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG auf Sanierungsfälle der THA/BvS“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. April 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.38
Regelung über „Spendenabzug nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (StEntlG) Verteilungszeitraum für Großspenden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Mai 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.39
Regelung über „Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug (§ 8 Abs. 4 KStG); Berücksichtigung immaterieller Wirtschaftsgüter bei der Zuführung von neuem Betriebsvermögen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Juni 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.40
„Neues Muster für die Steuerbescheinigung (VE 8) der ausschüttenden Körperschaft (§ 44 KStG, § 45a EStG) auf Grund der Änderung von § 44 KStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (StEntlG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Juli 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.41
Regelung über „§ 8b KStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1999 (BGBl. I S. 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601); Anwendung des § 8b Abs. 1 KStG bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. August 2000 (nicht veröffentlicht)
3.3.42
Regelung über „Rückwirkungsproblematik der Verschärfung von § 2a Abs. 4 durch § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG bei Umwandlung einer Betriebsstätte Anfang 1999“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Januar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.43
Regelung über „Steuerliche Behandlung von passiven Ausgleichsposten bei Veräußerung der Beteiligung an der Organgesellschaft, § 8b KStG n. F.“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Februar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.44
Regelung über „Erdienungszeitraum für Pensionszusagen an beherrschende und nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer in Altfällen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Mai 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.45
Regelung über „Körperschaftsteuerminderung nach § 37 II KStG n. F.; Zeitpunkt der Aktivierung des KSt-Minderungsanspruchs in der HB“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Mai 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.46
Regelung über „Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht; Spendenaktionen für durch die Hochwasserkatastrophe geschädigte Personen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. September 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.47
Regelung über „Mögliche Fehlerquellen und Schwerpunkte bei der Körperschaftsteuer 2000 und 2001 aufgrund des Systemwechsels“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.48
Regelung über „Untergang einer Darlehensforderung im Konfusionswege infolge Verschmelzung, Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. November 2002 (nicht veröffentlicht)
3.3.49
Regelung über „Steuerliche Erleichterung für Hochwasseropfer; Billigkeitsmaßnahmen bei der vorübergehenden Unterbringung von Hochwasseropfern (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Dezember 2002
3.3.50
Regelung über „Inkongruente Gewinnausschüttung bei körperschaftsteuerlicher Organschaft mit Begründung einer sogenannten tracking-stock-Struktur“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.51
Regelung über „Urteil des EuGH vom 12. Dezember 2002 zur Unvereinbarkeit von § 8a Abs. 1 Nr. 2 KStG mit Artikel 43 EGV – Lankhorst-Hohorst GmbH ./. FA Steinfurt (C-324/00)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. März 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.52
Regelung über „Rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses bei Ausgliederung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Mai 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.53
Regelung über „Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, Behandlung der Anträge auf AdV“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.54
Regelung über „Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. September 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.55
Regelung über „Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG 1999 bei Zwischenschaltung von Investmentfonds“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.3.56
Regelung über „Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.4
Gewerbesteuer
3.4.1
Regelung über „Gewerbesteuerfreiheit ambulanter beziehungsweise teilstationärer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 3 Nr. 20 GewStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Juni 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.4.2
Regelung über „Vororganschaftliche Gewerbeverluste des Organträgers nach § 10a GewStG, Abschnitt 68 Abs. 5 Se. 6 bis 8 GewStR 1998“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.4.3
Regelung über „Gewerbesteuer; Ermittlung der Daten zur Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer im Rahmen der Gewerbesteuerveranlagung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. März 2000 (nicht veröffentlicht)
3.4.4
Regelung über „Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 des GewStG; Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 1999, C-294/97 (BStBl. II S. 851) zur Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechnungsvorschriften für gemietete Anlagegüter mit dem Gebot des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 59 EG-Vertrag (nunmehr Artikel 49 EG-Vertrag)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. April 2000 (BStBl. I S. 486)
3.4.5
Regelung über „Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG; Behandlung von Investment- und Spezialfonds mit Aktienanteil bei der Ermittlung von Dauerschulden bei Kreditinstituten (§ 19 GewStDV)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Juni 2000 (nicht veröffentlicht)
3.4.6
Regelung über „Steuerliche Behandlung vororganschaftlicher gewerbesteuerlicher Verluste in einem mehrstufigen Organkreis (§ 2 Abs. 2 Satz 2, § 10a GewStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. August 2000 (nicht veröffentlicht)
3.4.7
Regelung über „Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG; Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 26. Oktober 1999 – C-294/97 – (BStBl. II S. 851) zur Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechnungsvorschriften für gemietete Anlagegüter mit dem Gebot des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 49 EG-Vertrag“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. August 2000 (nicht veröffentlicht)
3.4.8
Regelung über „Berücksichtigung von Übernahmeverlusten gemäß § 4 Abs. 6 UmwStG bei der Gewerbesteuer; Anwendung von § 18 Abs. 2 UmwStG auf Übernahmeverluste“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. März 2001 (nicht veröffentlicht)
3.4.9
Regelung über „Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen gemäß § 18 IV UmwStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. Januar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.4.10
Regelung über „Gewerbesteuerliche Berücksichtigung einer Gewinnerhöhung auf Grund einer Wertaufholung nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG, § 8 Nr. 10 und § 9 Nr. 2a GewStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.4.11
Regelung über „Hinzurechnung von als Herstellungskosten aktivierten Bauzeitzinsen als Dauerschuldentgelte im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.4.12
Regelung über „Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages bei Betreibergesellschaften von Windkraftanlagen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.5
Internationales Steuerrecht
3.5.1
Regelung über „Deutsch-niederländisches Doppelbesteuerungsabkommen; Verständigungsvereinbarung zur Anwendung des Artikels 10“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.5.2
Regelung über „Verhandlungen über die Teilrevision des DBA-Schweiz; Absenkung der deutschen Kapitalertragsteuer bei Schachteldividenden im Mutter-Tochter-Verhältnis“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. September 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.5.3
Regelung über „Auskünfte an ausländische Steuerverwaltungen nach dem EG-Amtshilfe-Gesetz (EG-AHG); Auskünfte aufgrund von Ermittlungen bei deutschen Kreditinstituten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. September 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.5.4
Regelung über „Zwischenstaatliche Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen; Unmittelbarer Verkehr in Auskunftssachen zwischen der Oberfinanzdirektion Chemnitz und dem Bundesamt für Finanzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.5.5
Regelung über „Zuweisung des Besteuerungsrechts nach Doppelbesteuerungsabkommen; Anwendung des Kassenstaatsprinzips auf Beamte, die an eine privatisierte, vormals öffentliche Einrichtung ‚verliehen‘ werden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. August 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.5.6
Regelung über „Fiktive Steueranrechnung, § 34c Abs. 6 Satz 21 EStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Oktober 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.5.7
Regelung über „Ermittlungsfristen nach belgischem Steuerrecht bei Auskunftsersuchen nach der EG-Amtshilfe-Richtlinie Nr. 77/799/EWG und dem deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen an die belgische Steuerverwaltung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. November 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.5.8
Regelung über „Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland (IZA-Erlass); Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der IZA und der Finanzbehörden der Länder“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. März 2000 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 22. Mai 2002 (nicht veröffentlicht)
3.5.9
Regelung über „Steuerliche Behandlung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an ehemalige Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Juni 2000 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 18. Februar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.5.10
Regelung über „Zwischenstaatliche Amtshilfe durch Auskunftsaustausch auf dem Gebiet der direkten Steuern; Verkürzung des Dienstwegs – Unmittelbarer Verkehr in Auskunftssachen zwischen der Oberfinanzdirektion Chemnitz und dem Bundesministerium der Finanzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. Januar 2001 (nicht veröffentlicht)
3.5.11
Regelung über „DBA-Frankreich; Anrechnung der französischen Steuergutschrift ‚avoir fiscal‘ für aus Frankreich stammende Dividenden bei natürlichen Personen nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Februar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.5.12
Regelung über „DBA-Schweiz; Auswirkungen des Wechsels von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung im Schweizer Steuersystem auf die Anwendbarkeit des Artikel 4 Abs. 6 Buchst. a DBA-Schweiz“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.5.13
Regelung über „DBA-Luxemburg; Steuerliche Behandlung von in Deutschland ansässigen Berufskraftfahrern mit luxemburgischen Arbeitgeber“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.5.14
Regelung über „Qualifizierung der US-amerikanischen S-Corporation und deren Ausschüttungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
3.5.15
Regelung über „Steuerliche Behandlung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an ehemalige Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Mai 2003 (nicht veröffentlicht)
3.5.16
Regelung über „Übertragung eines Teilbereichs der Aufgabe ‚Internationaler Rechts- und Amtshilfe‘; Informationsaustausch in Steuersachen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Russischen Förderation und der Republik Türkei“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.5.17
Regelung über „Beschluss des BFH vom 13. November 2002 (I R 13/03) über ein Vorabentscheidungsersuchen zur Nichtberücksichtigung von Verlusten aus einem in Frankreich gelegenen Einfamilienhaus“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.5.18
Regelung über „Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung durch ausländische Verleiher“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.6
Außenprüfung
3.6.1
Regelung über „Außenprüfung, Bedeutung von Konzernabschlüssen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.6.2
Regelung über „Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO; Zwischenbescheide gemäß Tz 4.5 des BMF-Schreibens vom 6. Januar 1995; Az.: IV A 8 – S 1502-17/94“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Januar 2002 (nicht veröffentlicht)
3.6.3
Regelung über „Prüfung der Verwaltung von Bundessteuern; Außenprüfung der Versicherungsteuer; Übersendung der Prüfungsgeschäftspläne“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Oktober 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7
Umsatzsteuer
3.7.1
Regelung über „Umsatzsteuer der ABS-Gesellschaften in den jungen Bundesländern; Behandlung der a) Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen von AB-Maßnahmen b) Leistungen von ABS-Gesellschaften an ihre Gesellschafter“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. April 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.7.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Bestimmung der zuständigen Landesbehörde für Umsatzsteuer-Bescheinigungen vom 30. August 1994 (SächsABl. S. 1213)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 1999 (SächsABl. S. 1155)
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
3.7.3
Regelung über „Umsatzsteuer; Steuersatz für die Lieferung von Heißgetränken aus Automaten (§ 12 UStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Januar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.7.4
Regelung über „Umsatzsteuer; ABS-Gesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Februar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.7.5
Regelung über „Umsatzsteuer; Befreiung der Leistungen berufsbildender Einrichtungen bei Personalgestellungen (§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. März 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.7.6
Regelung über „Umsatzsteuer; Kostenerstattung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für Baumaßnahmen eines Energieversorgungsunternehmens (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. März 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.7.7
Regelung über „Ausfuhr- und Abnehmernachweis für Lieferungen von Einzelhandelsunternehmen an Reisende aus Drittstaaten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Juni 1995 (nicht veröffentlicht)
berichtigt durch:
Finanzministerialschreiben vom 10. August 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.7.8
Regelung über „Umsatzsteuer; Behandlung von Projektträgern im Rahmen beschäftigungswirksamer Maßnahmen nach § 249 AFG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Oktober 1995 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Juni 1997 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 4. Juli 1997 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 25. August 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.7.9
Regelung über „Umsatzsteuer; Ambulante Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. c UStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Dezember 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.7.10
Regelung über „Umsatzsteuer; Mitwirkung der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen bei der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Januar 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.11
Regelung über „Umsatzsteuer; Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Januar 1996 (nicht veröffentlicht)
berichtigt durch:
Finanzministerialschreiben vom 24. April 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.12
Regelung über „Umsatzsteuer; Steuersatz bei Biotopkartierungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Januar 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.13
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung von Multifunktionskarten (Chipkarten)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Januar 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.14
Regelung über „Umsatzsteuer; Zuwendungen und Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Januar 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.15
Regelung über „Umsatzsteuer; Erfassung ausländischer Unternehmer mit grenzüberschreitendem Linienverkehr“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Februar 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.16
Regelung über „Umsatzsteuer; Zeitpunkt der Lieferung bei Verkäufen im Versandhandel (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. März 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.17
Regelung über „Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Land- und Forstwirten (Auswirkungen des sogenannten Mähdrescher-Urteils des BFH vom 16. Dezember 1993)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. April 1996 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 26. Februar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.18
Regelung über „Umsatzsteuer; Steuerausweis in Tankquittungen über die Entrichtung von Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Kraftfahrzeuge (§ 14 Abs. 3, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. April 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.19
Regelung über „Vordruckmuster für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung nach § 180 Abs. 2 AO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Juni 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.20
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung von Rettungsdienstleistungen (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.21
Regelung über „Umsatzsteuer; Behandlung von Abstandszahlungen des Mieters an den Vermieter“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.22
Regelung über „Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge durch ausländische ständige diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen sowie durch ihre Mitglieder“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.23
Regelung über „Umsatzbesteuerung der vom Verfügungsberechtigten erbrachten Leistungen nach dem Vermögensgesetz in den neuen Ländern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. September 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.24
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantie-Modells“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. September 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.25
Regelung über „Umsatzsteuer; Behandlung der sogenannten Vergabe-ABM nach §§ 91 ff. AFG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.26
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG); Versendungsnachweis“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. November 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.7.27
Regelung über „Umsatzsteuervordrucke; Vordruckmuster für ein Überwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 a UStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Februar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.28
Regelung über „Umsatzsteuer; Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG für Tropfsteinhöhlen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Februar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.29
Regelung über „Umsatzsteuer; Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. März 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.30
Regelung über „Einführung eines Fiskalvertreters im Umsatzsteuerrecht“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Mai 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.31
Regelung über „Umsatzsteuer; Mitwirkung der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen bei der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Mai 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.32
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG; Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Mai 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.33
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG; Maßnahmen der Arbeitsberatung (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b AFG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Mai 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.34
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21a UStG; Institute ‚an‘ einer Hochschule“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Mai 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.35
Regelung über „Pauschaler Vorsteuerabzug aus Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Mai 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.36
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung der Zuwendungen für die Schülerbeförderung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Juli 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.37
Regelung über „Umsatzsteuer; Behandlung der Sonderbeihilfen für Erzeugergemeinschaften im Rohtabaksektor gemäß EWG-VO Nr. 2075/92 vom 30. Juni 1992“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Juli 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.38
Regelung über „Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Zuwendungen nach dem Programm des SML zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft im Freistaat Sachsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. Oktober 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.39
Regelung über „Dienstanweisung über die Mitwirkung der Zolldienststellen bei dem Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.40
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Bunkeröl an ausländische Binnenschiffer“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.7.41
Regelung über „Umsatzsteuer bei Stornokosten im Beherbergungsgewerbe“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Januar 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.42
Regelung über „Vorsteuerabzug beim Übergang von der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Februar 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.43
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG; Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Februar 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.44
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung der Sprachheilpädagogen; Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. März 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.45
Regelung über „Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG für nach § 86 SGB III (früher: § 34 AFG) anerkannten Maßnahmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. April 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.46
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG; Personalgestellungen durch ein Krankenhaus an eine Laborgemeinschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. April 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.47
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG; Anpassung von Hörgeräten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Juni 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.48
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuwendungen in der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.49
Regelung über „Merkblatt zur erleichterten Trennung der Bemessungsgrundlagen (Umsatzsteuer M 1)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.50
Regelung über „Umsatzsteuervordrucke; Muster der Anlage zum Umsatzsteuerbescheid“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.51
Regelung über „Umsatzsteuer bei der sogenannten abgebrochenen Hörgeräteversorgung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.52
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG; Heilpädagogen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.53
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze von Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung (§ 4 Nr. 16 Buchst. c UStG); Umsatzsteuerliche Behandlung der in § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ( ASiG) genannten Leistungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.54
Regelung über „Umsatzsteuer; Ort der Leistung beim Transfer von Fußballspielern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Dezember 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.7.55
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung von höherwertigen Werbegeschenken der Kreditinstitute“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.7.56
Regelung über „Auswirkungen der Abgaben an den Holzabsatzfonds auf die Bemessungsgrundlage bei Holzverkäufen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. März 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.7.57
Regelung über „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG; Honorartätigkeit von Dozenten an Volkshochschulen, für die IHK sowie für die Handwerkskammer“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. September 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.7.58
Regelung über „Amtshilfe in Umsatzsteuersachen; Übertragung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Ersuchen nach Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 218/92“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.7.59
Regelung über „Umsatzsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern bei vermieteten Mehrwegsteigen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Februar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8
Grunderwerbsteuer
3.8.1
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Juli 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.2
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. August 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.3
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Treuhandgeschäfte, die ein inländisches Grundstück zum Gegenstand haben“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. August 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.4
Regelung über „Bemessungsgrundlagen für Treuhandgrundstücke bei der Verschmelzung von Gesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Oktober 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.5
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anteilsvereinigung in der Hand einer von einem Alleingesellschafter beherrschten Gesellschaft sowie nachfolgender Erwerb des Grundbesitzes durch den Alleingesellschafter“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.6
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Behandlung von Erwerbsvorgängen, deren Wirksamkeit vom Eintritt einer aufschiebenden Zeitbestimmung abhängt“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Oktober 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.7
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anzeigepflicht bei einheitlichen Vertragswerken“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. November 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.8
Regelung über „Sicherungsübereignung von Gebäuden auf fremden Boden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Januar 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.9
Regelung über „Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG auf den Erwerb eines in einer sogenannten freiwilligen Baulandumlegung gebildeten Grundstücks“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Januar 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.10
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Aussetzung der Vollziehung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Mai 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.11
Regelung über „Anwendung des § 6 GrEStG auf Rechtsvorgänge im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG bei Personengesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Mai 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.12
Regelung über „Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand, an der die übertragende Gesamthand selbst beteiligt ist“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Mai 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.13
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Bemessungsgrundlage bei Erwerb kontaminierter Grundstücke und bei Übernahme von Investitions- und Beschäftigungsgarantien“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Juli 1993 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. August 1996 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.14
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Umfang der Gegenleistung beim Miterwerb von Einbaumöbeln“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Oktober 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.15
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Bemessungsgrundlage bei Umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksumsätzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Oktober 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.16
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Befreiung beim Erwerb durch Stiefkinder und Schwiegerkinder (§ 3 Nr. 6 Satz 2 und Satz 3 GrEStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Oktober 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.17
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Verzicht auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG in Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuerbefreiung durch Artikel 2 § 11 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens ( ENeuOG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Dezember 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch: Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.18
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Ersteigerung oder freihändiger Erwerb eines Grundstücks zur Rettung grundpfandrechtlich gesicherter, aber ausfallgefährdeter Darlehen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Januar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.19
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Verschmelzung von kommunalen Wohnungsgesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Februar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.20
Regelung über „Grunderwerbsteuerliche Behandlung von investiven Verträgen; 1. bei Eigeninvestitionsanträgen nach § 21 InVorG; 2. bei Investitionsvorhaben Dritter“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Februar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.21
Regelung über „Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Wiederversteigerung oder erneuten Versteigerung eines Grundstücks“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.22
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Privatisierung der Wohnungsbestände der Treuhandunternehmen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.23
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Rechtswirkung der Zuordnung von Grundstücken nach dem Vermögenszuordnungsgesetz ( VZOG) in der Fassung 29. März 1994 (BGBl. I S. 709)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Juni 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.24
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Juli 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.25
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen, Einbringungen und Liquidationen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. August 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.26
Regelung über „Grunderwerbsteuerliche Behandlung von Vertragsübernahme und Vertragsbeitritt“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. September 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.27
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Steuerbefreiung nach § 11 des Gesetzes über die Übertragung des Eigentums und die Verpachtung volkseigener landwirtschaftlich genutzter Grundstücke an Genossenschaften, Genossenschaftsmitglieder und anderer Bürger vom 22. Juli 1990 – EigentÜbertrG – (GBl. I Nr. 49 S. 899)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. September 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.28
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Aufeinanderfolge von Anteilsvereinigungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. Oktober 1995 (nicht veröffentlicht)berichtigt durch:Finanzministerialschreiben vom 27. Dezember 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.29
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4 bis 7 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Dezember 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.30
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Vereinigung von Sparkassen oder Übertragung von Sparkassenzweigstellen aus Anlass der Kreisgebietsreform nach dem Sächsischen Gesetz zur Kreisgebietsreform vom 24. Juni 1993, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Kreisgebietsreformgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 6. September 1995 (SächsGVBl. S. 285)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. April 1996 (nicht veröffentlicht)
berichtigt durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. April 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.31
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Verwaltungsvereinfachung bei der Ermittlung der Gegenleistung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. August 1996 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 15. April 1997 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 19. Januar 2001 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 14. Juni 2002 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.32
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Umwandlung einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH)/Einkaufs- und Liefergenossenschaft (ELG) in eine eingetragene Genossenschaft (e.G.)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. September 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.33
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Gegenleistung bei der Überprüfung der Trägerschaft von Krankenhäusern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. September 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.34
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Steuerbefreiung nach § 7 GrEStG bei der Bestellung eines Erbbaurechts“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. September 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.35
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Erteilung von Freistellungsbescheiden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. September 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.36
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Februar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.8.37
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. April 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.8.38
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Gegenleistung bei Zwischenerwerbermodellen im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Juni 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.8.39
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Feststellung der Gegenseitigkeit bei Gewährung der Steuerbefreiung beim Grundstückserwerb nach § 4 Nr. 2 und 3 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Januar 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.40
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen, Einbringungen und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. April 1998 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 19. November 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 16. März 2000 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.41
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG auf den Erwerb eines in einer sogenannten freiwilligen Baulandumlegung gebildeten Grundstücks“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. April 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.42
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. Juni 1998 (BStBl. I S. 925)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.43
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne des § 22 GrEStG bei Nichtentrichtung von Säumniszuschlägen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.44
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken mit Erschließungsanlagen auf Gebietskörperschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.45
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Steuerbefreiung nach § 67 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ( LwAnpG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.46
Regelung über „Grunderwerbsteuerfragen bei der Durchführung des Vermögensgesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.47
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Grundstückübertragungen im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.48
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Bemessungsgrundlage beim Grundstückserwerb durch Initiatoren sogenannter Bauherrenmodelle“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.49
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 5 Abs. 2 GrEStG bei Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.50
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Vereinigung von Sparkassen oder Übertragung von Sparkassenzweigstellen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.51
Regelung über „Steuerpflicht bei der Übertragung von Bodenreformgrundstücken“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. November 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.52
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Behandlung von Landzuteilungen im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ( BauGB)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Dezember 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.53
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Veräußerung von Eisenbahnliegenschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. Februar 1999 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Juli 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.54
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 2 GrEStG bei planmäßigem Ausscheiden aus einer Personengesellschaft zugunsten Begünstigter im Sinne des § 3 Nr. 4 und 6 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Februar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.55
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Auslegung und Anwendung der § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 GrEStG beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand, an der die übertragende Gesamthand beteiligt ist“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Februar 1999 (nicht veröffentlicht)
berichtigt durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. April 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.56
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Februar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.57
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Probleme aus der Bodensonderung nach dem Bodensonderungsgesetz ( BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. März 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.58
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Grundstücksgeschäfte mit ausländischen Briefkastengesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. November 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.59
Regelung über „Gesonderte Feststellung von Grundstückswerten gemäß § 138 ff BewG in den Fällen des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. November 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.60
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Dezember 1999 (BStBl. I S. 991)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.61
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Ersteigerung (oder freihändiger Erwerb) eines Grundstücks zur Rettung eines grundpfandrechtlich gesicherten, aber ausfallgefährdeten Darlehens“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.62
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Februar 2000 (BStBl. I S. 344)
3.8.63
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 bei mittelbaren Beteiligungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. April 2000 (nicht veröffentlicht)
3.8.64
Regelung über „Grunderwerbsteuer; a) Erstattung der Grunderwerbsteuer bei Rückübertragung des Grundstücks an den Verkäufer gemäß § 3a Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes b) Festsetzung der Grunderwerbsteuer in den Fällen der Kaufpreisanhebung gemäß § 3a Abs. 2 und 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Januar 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.65
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG bei Beginn des Gesellschafterwechsels vor dem 1. Januar 1997“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Februar 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.66
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Durchführung des Mauergrundstücksgesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. März 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.67
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. April 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.68
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Ersteigerung oder freihändiger Erwerb eines Grundstücks zur Rettung grundpfandrechtlich gesicherter, aber ausfallgefährdeter Darlehen – Feststellung eines sogenannten Auftragserwerbs im Sinne des § 1 Abs. 2 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. August 2001 (nicht veröffentlicht)
3.8.69
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. März 2002 (nicht veröffentlicht)
3.8.70
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG auf den Erwerb eines in einer sogenannten freiwilligen Baulandumlegung gebildeten Grundstücks“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Juni 2002 (nicht veröffentlicht)
3.8.71
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung der Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG bei mehreren Veräußerern und Erwerbern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. Juni 2002 (nicht veröffentlicht)
3.8.72
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Formerfordernis bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. November 2002 (nicht veröffentlicht)
3.8.73
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. November 2002 (nicht veröffentlicht)
3.8.74
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 und des Steueränderungsgesetzes 2001“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Februar 2003 (BStBl. I S. 271)
3.8.75
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Umfang der Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Oktober 2003 (nicht veröffentlicht)
3.8.76
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Berücksichtigung des Kapitalnutzungsvorteils des Veräußerers bei Vorleistungspflicht des Erwerbers als sonstige Leistung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.8.77
Regelung über „Grunderwerbsteuer; Sicherungsübereignung von Gebäuden auf fremdem Boden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Januar 2004 (nicht veröffentlicht)
3.9
Kraftfahrzeugsteuer
3.9.1
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG; Radschlepper/Geräteträger RS 08/RS 09/RS 122/GT 124“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. Mai 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.2
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Verwendung von steuerfreien landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Anhängern – auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, – für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen, – zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. September 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.3
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; – Verwendung von Fahrzeugen der Land- und Forstwirte zur Pflege öffentlicher Grünflächen oder zur Straßenreinigung, – Austauschmöglichkeiten von Befreiungsvorschriften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. November 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.4
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Besteuerung sogenannter Kanalreinigungsfahrzeuge“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. April 1993 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. September 1995 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.5
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuerliche Behandlung von Zentralachsenanhängern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Mai 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.6
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Freien Wohlfahrtspflege“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Juni 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.7
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung von Sattelzugmaschinen, die ausschließlich zum Ziehen eines technisch auf sie abgestimmten Milchtanksattelanhängers geeignet und bestimmt sind, als Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Juli 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.8
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung der Transporter ‚Reform Muli 550/550 SL, 560/560 SL, 660/660 SL und 770/770 SL‘ als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge im Sinne von § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. September 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.9
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung der Transporter ‚CARON 765/760/755 und 750‘ als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge im Sinne von § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. September 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.10
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Umbau von Personenkraftwagen in Lastkraftwagen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. September 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.11
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Behandlung der ausländischen Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Oktober 1993 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 1994 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 19. Mai 1995 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.12
Regelung über „Ausländische Anhänger hinter inländischen Kraftfahrzeugen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. November 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.13
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Besteuerung von Anhängern, die schwerer sind, als im Anhängerzuschlag berücksichtigt“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. Mai 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.14
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Beendigung der Steuerpflicht bei gestohlenen, unterschlagenen, sonst wie unbekannt verbliebenen oder ohne Abmeldung endgültig ins Ausland verbrachten Fahrzeugen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Juni 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.15
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung für Fahrzeuge im kombinierten Verkehr bei Leercontainer-Bereitstellungsbeförderungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. August 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.16
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Behandlung von Personenkraftwagen mit sogenanntem Vielstoffmotor“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Oktober 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.17
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG beim Transport von Jägern, Treibern und Wild“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Januar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.18
Regelung über „Anerkennung der Transporter ‚Reform Muli 440/440 SL, 560 G, 660 G, 770 G‘ als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge im Sinne von § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.19
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuerpflicht bei bestimmten Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.20
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.21
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Rechtsänderung durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 9. August 1994 (BGBl. I S. 2058, BStBl. I S. 655)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. März 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.9.22
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Behandlung der ausländischen Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. März 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.9.23
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Befreiung nach § 3 Nr. 5a KraftStG für Hilfsgütertransporte durch gemeinnützige und mildtätige Organisationen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. April 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.9.24
Regelung über „Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer im Huckepackverkehr (§ 4 KraftStG); Beendigung der Steuerpflicht vor Ablauf eines zwölfmonatigen Erstattungszeitraums“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Juni 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.9.25
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Behandlung von Personenkraftwagen mit sogenanntem Vielstoffmotor oder Glühkopfmotor“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Juni 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.9.26
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung des Fahrzeugs ‚Terra Gator 1903 T‘ als landwirtschaftliches Sonderfahrzeug im Sinne von § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. November 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.9.27
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG für Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. März 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.28
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung nach § 3b Abs. 1 Nr. 1 KraftStG für im Ausland erstmals zugelassene Pkw“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Juni 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.29
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Änderung fehlerhafter Steuerbescheide bei PKW, die zu LKW umgebaut beziehungsweise vom Hersteller als LKW konzipiert worden sind“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.30
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung von land- und forstwirtschaftlichen Spezialfahrzeugen als Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.31
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Behandlung von als LKW konzipierten Fahrzeugen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.32
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Besteuerung sogenannter Kanalreinigungsfahrzeuge“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.33
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Verwendung von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen im Rahmen der Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung der Klasse T“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.9.34
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung des Transporters ‚Agrobil RB 19/272‘ als landwirtschaftliches Sonderfahrzeug im Sinne des § 3 Nr. 7 Kraft StG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.9.35
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung des Fahrzeuges ‚TR 2400‘ als landwirtschaftliches Sonderfahrzeug im Sinne des § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. März 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.9.36
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; ‚Auflastung‘ und ‚Ablastung‘ von Fahrzeugen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Juni 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.9.37
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Kurzzeitige Zulassung von Fahrzeugen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. November 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.9.38
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Gebietsfremde Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich des Gesetzes zum dauernden Verbleib eingeführt und anschließend zugelassen werden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.9.39
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Befreiung für Kraftfahrzeuge, die der Beförderung von geistig oder körperlich behinderten Personen dienen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Dezember 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.9.40
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen und ein weiteres Fahrzeug mit ‚normalem Kennzeichen‘“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Mai 2000 (nicht veröffentlicht)
3.9.41
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Besteuerung von Pick-up-Fahrzeugen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Mai 2001 (nicht veröffentlicht)
3.9.42
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Einstufung in Emissionsklassen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. Juli 2001 (nicht veröffentlicht)
3.9.43
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Befreiung nach § 3 Nr. 5a KraftStG für Hilfsgütertransporte durch gemeinnützige oder mildtätige Organisationen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. August 2001 (nicht veröffentlicht)
3.9.44
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Einstufung von Kleinbussen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. August 2001 (nicht veröffentlicht)
3.9.45
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Nachweis der Besteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KraftStG in den Fällen des § 3 Nr. 12 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. April 2002 (nicht veröffentlicht)
3.9.46
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Vergabe und Verwendung roter Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung an beziehungsweise durch sogenannte Verschiffungsgesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Juni 2002 (nicht veröffentlicht)
3.9.47
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung der Transporter ‚Agrobil 16/192, 17/22, 17/220 und 19/314‘ als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Juli 2002 (nicht veröffentlicht)
3.9.48
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anwendung des § 156 Abs. 2 AO auf Steuerfestsetzungen wegen widerrechtlicher beziehungsweise zweckfremder Benutzung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. August 2002 (nicht veröffentlicht)
3.9.49
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Vollzug des § 3 Nr. 9, § 4 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. November 2002 (nicht veröffentlicht)
3.9.50
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen bei einem Fahrzeugwechsel“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. März 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.51
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anerkennung der Fahrzeuge ‚Welte W 115, W 150, W 180 und W 210‘ als forstwirtschaftliche Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 Nr. 7 KraftStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. April 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.52
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Anwendung der Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen auf Wohnwagen-Anhänger und Wohnmobile“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Mai 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.53
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen bei Bildung einer Fahrgemeinschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Mai 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.54
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Einstufung von ‚Trikes‘ und ‚Quads‘ in Emissionsklassen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.55
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Besteuerung von als Personenkraftwagen zugelassenen Kombinationskraftwagen beziehungsweise Geländewagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t und Erfüllung der Schadstoffnorm ‚Euro 4‘“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.9.56
Regelung über „Kraftfahrzeugsteuer; Steuervergünstigung für schwerbehinderte Minderjährige und andere Personen ohne eigenen Haushalt“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10
Erbschaftsteuer
3.10.1
Regelung über „Behandlung von Ansprüchen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. März 1991 (BStBl. I S. 369)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.2
Regelung über „Besteuerung von Devisenausländerkonten B“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. März 1991 (BStBl. I S. 371)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.3
Regelung über „Besteuerung von Schenkungen, für die im 2. Halbjahr 1990 Schenkungsteuer sowohl nach dem Schenkungsteuerrecht der Bundesrepublik Deutschland als auch nach dem der ehemaligen DDR entstanden ist (gleichlautender Erlass)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Dezember 1991 (BStBl. I 1992 S. 31)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.4
Regelung über „Schenkungsteuerliche Behandlung von gemischten Schenkungen sowie von Schenkungen unter einer Auflage“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. März 1992 (BStBl. I S. 445)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.5
Regelung über „Doppelbesteuerung bei Anwendung des ErbStG 1974 und des ErbSt-DDR 1970 in Fällen, in denen die Steuer vor dem 1. Juli 1990 entstanden ist“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. April 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.6
Regelung über „Vollzug des § 20 Abs. 7 ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Oktober 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.7
Regelung über „Anzeigepflicht der Kreditinstitute gemäß § 33 ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. April 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.8
Regelung über „Leistungen von Selbsthilfeeinrichtungen im Todesfall eines Mitglieds“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. November 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.9
Regelung über „Behandlung von Erwerbsnebenkosten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Juli 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.10
Regelung über „Zweifelsfragen bei der Anwendung des Freibetrags gemäß § 13 Abs. 2a ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. November 1994 (BStBl. I S. 905)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.11
Regelung über „Vollzug des § 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Februar 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.12
Regelung über „Leistungen von Selbsthilfeeinrichtungen im Todesfall eines Mitglieds“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.13
Regelung über „Vollzug des § 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Juli 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.14
Regelung über „Schenkungsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. September 1996 (BStBl. I S. 1172)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.10.15
Regelung über „Behandlung von Leistungen von Gesellschaftern und Dritten an Kapitalgesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. März 1997 (BStBl. I S. 350)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.10.16
Regelung über „Bewertung des inländischen BV für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. April 1997 (BStBl. I S. 399)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.10.17
Regelung über „Zweifelsfragen bei der Anwendung des § 14 ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. April 1997 (BStBl. I S. 406)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.10.18
Regelung über „Zweifelsfragen bei der Anwendung des § 13a und des § 19a ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Juni 1997 (BStBl. I S. 673)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.10.19
Regelung über „Bewertung des übrigen Vermögens“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Juni 1997 (BStBl. I S. 689)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.10.20
Regelung über „Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz – ErbGleichG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. März 1998 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. April 1998 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 4. August 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.21
Regelung über „Erwerb von Todes wegen unter einer Betagung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.22
Regelung über „Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen bei Direktversicherungen (§ 33 Abs. 3 ErbStG, § 3 Abs. 2 Satz 3 ErbStDV)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.23
Regelung über „Anzeigepflicht der Treuhänder nach § 33 ErbStG – Kommanditisten von Grundstücksgesellschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Dezember 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.24
Regelung über „Vollzug des § 35 Abs. 3 ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.25
Regelung über „Bewertung des Betriebsvermögens und Erbschaftsteuer; Berücksichtigung von Steuererstattungsansprüchen und -schulden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.26
„Behandlung von Erwerbsnebenkosten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Mai 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.27
Regelung über „Anwendung des § 26 BewG bei einem gewerblich genutzten Grundstück, an dem neben dem Unternehmer dessen Ehegatte Miteigentum hat (§ 12 Abs. 5, §§ 13a, 19a ErbStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Juli 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.28
Regelung über „Übertragung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. August 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.29
Regelung über „Ermittlung des Stichtagswerts für Betriebsvermögen (§§ 95 ff. BewG, § 12 Abs. 5 ErbStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. September 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.30
Regelung über „Anteilsbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren (§ 11 Abs. 2 BewG, § 12 Abs. 2 und 5 ErbStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. September 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.31
Regelung über „Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und -verwalter nach § 33 ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.32
Regelung über „Allgemeine Verwaltungsanweisung für die Erbschaftsteuer (ErbStVA)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 1. November 2001 (nicht veröffentlicht)
3.10.33
Regelung über „Bewertung des Nutzungsvorteils bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Darlehen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Februar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.34
Regelung über „Anzeigen nach § 33 ErbStG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 und § 12 Abs. 1 Satz 3 ErbStDV – Angaben der bis zum Todestag errechneten Zinsen und Stückzinsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. April 2000 (nicht veröffentlicht)
3.10.35
Regelung über „Hinweise zu den ErbStR (Änderung der H 70 Abs. 1, H 85 Abs. 3, H 85 Abs. 4)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Juni 2000 (BStBl. I S. 818)
3.10.36
Regelung über „Formwechselnde Umwandlung (§§ 272 ff. UmwG) eines Vereins in eine AG, Auflösung eines Vereins (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Januar 2001 (nicht veröffentlicht)
3.10.37
Regelung über „Ermittlung des gemeinen Werts von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer; Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Februar 2001 (BStBl. I S. 162)
3.10.38
Regelung über „Entlastungen nach § 13 Abs. 2a ErbStG in der Fassung des StandGO bei einem Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Anwendung des BFH-Urteils von 25. Januar 2001 – II R52/98 –“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Mai 2001 (BStBl. I S. 350)
3.10.39
Regelung über „Kontrollmitteilungen für die Steuerakten des Erblassers und des Erwerbers (Umstellung auf EURO)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. September 2001 (BStBl. I S. 665)
3.10.40
Regelung über „Spenden für die Opfer der Terroranschläge in den USA“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. November 2001 (nicht veröffentlicht)
3.10.41
Regelung über „Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 2001 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Dezember 2001 (BStBl. I S. 1041)
3.10.42
Regelung über „Schenkungsteuer; Entlastung nach § 13 Abs. 2a ErbStG in der Fassung des StandOG bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des BV; Anwendung des BFH-Urteils vom 20. März 2002 – II R 53/99“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Juni 2002 (BStBl. I S. 656)
3.10.43
Regelung über „Schenkungsteuer; Bewertung übernommener Pflegeleistungen als Gegenleistung bei gemischten Schenkungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), Bewertung einer Pflegelast“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Juli 2002 (nicht veröffentlicht)
3.10.44
Regelung über „Erbschaftsteuer; Hinweise zu den ErbStR (vorgezogene Änderungen)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Juli 2002 (BStBl. I S. 668)
3.10.45
Regelung über „Erbschaftsteuer; Abzugsfähigkeit hinterzogener Steuern sowie von Zinsen nach §§ 233a und 235 AO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.10.46
Regelung über „Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer; Erwerbsgegenstand bei einem auf ein Grundstück gerichteten Kaufrechtsvermächtnis“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 6. August 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.47
Regelung über „Erbschaftsteuer; Kontrollmitteilungen für die Steuerakten des Erblassers und des Erwerbers“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Juni 2003 (BStBl. I S. 392)
3.10.48
Regelung über „Erbschaftsteuer; Ermäßigung der Steuer bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens nach § 27 ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.49
Regelung über „Schenkungsteuer; Beurteilung der Gesamtgläubigerschaft im Sinne des § 428 BGB“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. Juni 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.50
Regelung über „Erschaftsteuer; Anzeigepflicht von Pensions- und Unterstützungskassen nach § 33 Abs. 3 ErbStG in Verbindung mit § 3 ErbStDV“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. August 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.51
Regelung über „Erbschaft- und Schenkungsteuer; Beendigung des Vermögenstandes einer Ausgleichsgemeinschaft nach § 6 Lebenspartnerschaftsgesetz“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. September 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.52
Regelung über „Erbschaftsteuer; Wertsteigerung infolge Kaufkraftschwundes bei der Berechnung der Zugewinnausgleichforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. September 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.53
Regelung über „Erbschaft- und Schenkungssteuer; Vordruck Anlage AUF zur Anlage Betriebsvermögen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.10.54
Regelung über „Erbschaftsteuer; Ermäßigung der Steuer bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens nach § 27 ErbStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. März 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.55
Regelung über „Schenkungsteuer; Beurteilung der Gesamtgläubigerschaft im Sinne des § 428 BGB“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. März 2004 (nicht veröffentlicht)
3.10.56
Regelung über „Erbschaftsteuer; Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 3 ErbStG für Pensionskassen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. April 2004 (nicht veröffentlicht)
3.11
Andere Verkehrsteuern
3.11.1
Regelung über „Versicherungsteuer; Restschuldversicherung im Falle von Arbeitslosigkeit“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Januar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.11.2
Regelung über „Befreiung von der Versicherungsteuer; für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen der NATO, für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen der NATO, für die Mitglieder eines zivilen Gefolges dieser Truppen und für die Angehörigen der Mitglieder dieser Truppen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Januar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.11.3
Regelung über „Versicherungsteuer; Steuerliche Behandlung der Maklerprovision, die der Versicherungsnehmer aufgrund vertragrechtlicher Verpflichtung unmittelbar und ausschließlich an den Versicherungsmakler zu entrichten hat“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. März 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.11.4
Regelung über „Versicherungsteuer; Mitversicherung von Lagerungen in Transportgüterversicherungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. April 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.11.5
Regelung über „Behandlung von Glücksjetons“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Juni 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.11.6
Regelung über „Ermittlung des Bruttospielertrages bei der Auslosung von Zusatzgewinnen/Sachwerten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. Oktober 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.11.7
Regelung über „Versicherungsteuerrechtliche Behandlung der Geschäftsgebühren nach Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag (§ 40 Abs. 2 Satz 2 VVG; § 4a Abs. 4 AKB; § 3 Abs. 1 VersStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.11.8
Regelung über „Versicherungsteuer; Behandlung der an die Entschädigungseinrichtungen zu leistenden Beiträge aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.11.9
Regelung über „Lotteriesteuer; Freigrenzen nach § 18 Nr. 2 Buchst. a RennwLottG bei mehreren Ausspielungen, die gleichzeitig durchgeführt werden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.11.10
Regelung über „Versicherungsteuer; Behandlung der an die Entschädigungseinrichtungen zu leistenden Beiträge aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Oktober 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.11.11
Regelung über „Lotteriesteuer; Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 18 Nr. 2 Buchst. a RennwLottG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 26. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.11.12
Regelung über „Versicherungssteuer; Transportgüterversicherung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. März 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12
Bewertung, Grundsteuer, Bodenschätzung
3.12.1
Regelung über „Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. November 1990 (BStBl. I S. 827)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.2
Regelung über „Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten und die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 1990 (BStBl. I S. 833)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.3
Regelung über „Bewertung von Nebenbetrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 42 BewG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. April 1991 (BStBl. I S. 496)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.4
Regelung über „Ermittlung der Ersatzwirtschaftswerte und von Anteilen an diesen Werten für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. April 1991 (BStBl. I S. 499)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.5
Regelung über „Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten und die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. Juli 1991 (BStBl. I S. 655)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.6
Regelung über „Berücksichtigung von Schadstoffbelastungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. September 1991 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.7
Regelung über „Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. November 1991 (BStBl. I S. 968)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.8
Regelung über „Ermittlung der Ersatzwirtschaftswerte der gärtnerischen Nutzung, nicht genutzte Gewächshausanlagen unter Glas oder Kunststoffplatten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Februar 1992 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.9
Regelung über „Abgrenzung des Grundvermögens von Betriebsvorrichtungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. März 1992 (BStBl. I S. 342)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.10
Regelung über „Erhebung der Grundsteuer bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. April 1992 (BStBl. I S. 371)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.11
Regelung über „Bewertung von Grundstücken mit Bank-, Versicherungs-, Verwaltungs- und Bürogebäuden im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. September 1992 (BStBl. I S. 572)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.12
Regelung über „Bewertung von Tankstellengrundstücken im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. November 1992 (BStBl. I S. 712)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.13
Regelung über „Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei Einfamilienhäusern mit räumlich getrennt liegenden Garagengrundstücken“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. November 1992 (BStBl. I S. 724)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.14
Regelung über „Bewertung von Garagengrundstücken im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. November 1992 (BStBl. I S. 725)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.15
Regelung über „Bewertung von Mietwohngrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Januar 1993 (BStBl. I S. 173)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.16
Regelung über „Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen; Begriff der Verkaufsreife nach Abschnitt 1.03 Abs. 1 BewRL“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Januar 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.17
Regelung über „Bewertung von Kleingartenland und Kleingartenlauben in Kleingartenanlagen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. März 1993 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.18
Regelung über „Bewertung von Fabrikgrundstücken, Lagerhaus- Grundstücken, Grundstücken mit Werkstätten und vergleichbaren Grundstücken im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Mai 1993 (BStBl. I S. 467)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 20. Mai 1996 (BStBl. I S. 1118)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.19
Regelung über „Bewertung von Warenhausgrundstücken, Einkaufszentren sowie Grundstücken mit SB-Märkten und Verbrauchermärkten und mit Messehallen im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Juni 1993 (BStBl. I S. 528)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.20
Regelung über „Behandlung von Parkplätzen und Parkhäusern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Dezember 1993 (BStBl. I S. 989)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.21
Regelung über „Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Dezember 1993 (BStBl. I 1994 S. 96)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.22
Regelung über „Bewertung von Rollrasen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. März 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.23
Regelung über „Bewertung der übrigen Geschäftsgrundstücke und der sonstigen bebauten Grundstücke im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 21. Juli 1994 (BStBl. I S. 480)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.24
Regelung über „Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991; Abschlagsregelung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. Juli 1994 (BStBl. I S. 499)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.25
Regelung über „Abgrenzung, Entstehung und Grundstückshauptgruppe der wirtschaftlichen Einheit Wohnungs- und Teileigentum im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 25. Juli 1994 (BStBl. I S. 502)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.26
Regelung über „Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten und die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. August 1994 (BStBl. I S. 597)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.27
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft über die Zusammenarbeit der Staatlichen Ämter für Ländliche Neuordnung mit den Finanzbehörden bei Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (Achter Abschnitt) vom 22. August 1994 (SächsABl. S. 1259)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 25. November 1999 (SächsABl. S. 1165)
Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 1999 (SächsABl. S. 1155)
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
3.12.28
Regelung über „Bewertung von Schutzstreifen und Schutzflächen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. August 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.29
Regelung über „Bewertung von Kapitalforderungen/Schulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Oktober 1994 (BStBl. I S. 775)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.30
Regelung über „Abgrenzung zwischen Land- und forstwirtschaftlichem Betrieb und Gewerbebetrieb, Prüfung der Nachhaltigkeit im Sinne des § 51 Abs. 2 BewG und Abschnitt 1.03 Abs. 1 des Erlasses vom 11. Dezember 1990 betreffend die Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten (BStBl. I S. 883)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. Oktober 1994 (nicht veröffentlicht)
neu in Kraft gesetzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.31
Regelung über „Bewertung von Grundstücken mit aufstehenden Gebäuden, die dem Verfall preisgegeben sind, im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. März 1995 (BStBl. I S. 247)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.32
Regelung über „Bewertung von Tankstellengrundstücken; Abschlagsregelung wegen wirtschaftlicher Überalterung von Tankstellengebäuden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. März 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.33
Regelung über „Auslegung des Gebäudebegriffs bei sogenannten Mobilheimen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. April 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.34
Regelung über „Berücksichtigung von Bodenverunreinigungen bei der Einheitsbewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. Mai 1995 (nicht veröffentlicht)
ergänzt durch:
Finanzministerialschreiben vom 10. Februar 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.35
Regelung über „Grundbesitz, der unter Denkmalschutz steht“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. August 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.36
Regelung über „Zweifelsfragen bei der Zurechnung von Grundbesitz im Hinblick auf die einigungsbedingte Rechtslage“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. November 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.37
Regelung über „Bewertung von Ansprüchen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ( VermG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. November 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.38
Regelung über „Grundsteuerbefreiung für Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. b GrStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. November 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.39
Regelung über „Abgrenzung des Land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom gewerblichen Betriebsvermögen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. November 1995 (BStBl. I S. 801)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.40
Regelung über „Richtlinien für die Bewertung der Betriebsgrundstücke der öffentlichen Verkehrsunternehmen im Beitrittsgebiet“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. Dezember 1995 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 12. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.41
Regelung über „Bewertung von Wochenendhäusern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Januar 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.42
Regelung über „Bewertung von Außenanlagen bei Einfamilienhäusern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Juli 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.43
Regelung über „Zuordnung von Lamas und Alpakas als landwirtschaftliche Nutztiere“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. August 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.44
Regelung über „Behandlung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden und Grundstücken mit fremden Gebäuden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. August 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.45
Regelung über „Bewertung des Grundbesitzes bei fehlendem Einheitswert im Beitrittsgebiet (§ 12 in Verbindung mit § 37a Abs. 3 ErbStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. August 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.46
Regelung über „Ziegenkäserei als integrierter Bestandteil der landwirtschaftlichen Nutzung (Ziegenhaltung) oder als Nebenbetrieb nach § 42 BewG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. August 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.47
Regelung über „Abgrenzung der Grundstücksarten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Oktober 1996 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 14. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.48
Regelung über „Bewertung von unbebauten Grundstücken nach dem 4. Abschnitt des BewG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. April 1997 (BStBl. I S. 394)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.49
Regelung über „Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach dem 4. Abschnitt des BewG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. April 1997 (BStBl. I S. 543)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.50
Regelung über „Bewertung von bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren (§ 146 BewG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Mai 1997 (BStBl. I S. 592)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 27. Oktober 1997
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.51
Regelung über „Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom gewerblichen Betriebsvermögen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. Mai 1997 (BStBl. I S. 600)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.52
Regelung über „Bewertung von bebauten Grundstücken in Sonderfällen (§ 147 BewG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Juni 1997 (BStBl. I S. 859)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.53
Regelung über „Sonderbewertungen nach §§ 148 bis 150 BewG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Juni 1997 (BStBl. I S. 643)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.54
Regelung über „Bewertung von Fischintensivmast in künstlichen Behältern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. Juli 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.55
Regelung über „Befreiung für Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. b GrStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Juli 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.56
Regelung über „Bodenwerte für Kleingartenflächen nach den Wertverhältnissen 1. Januar 1935“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. August 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.57
Regelung über „Befreiung für Grundstücke von Gemeinden und Gemeindeverbänden, die der Abfallentsorgung dienen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 22. August 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.58
Regelung über „Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 1995“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. September 1997 (BStBl. I S. 832)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.59
Regelung über „Bewertung des Grundbesitzes der Deutschen Telekom AG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. September 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.60
Regelung über „Bewertung des Grundbesitzes der Deutschen Post AG (DP AG) im Beitrittsgebiet“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. September 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 11. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.61
Regelung über „Abgrenzung des Grundvermögens vom Land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Januar 1998 (nicht veröffentlicht
)verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.12.62
Regelung über „Begriff, Entstehung und Verfahren im Falle des Erbbaurechts“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. März 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.12.63
Regelung über „Zweifelsfragen bei im Feststellungszeitpunkt nicht zugeordneten ehemals volkseigenen Grundstücken im Regelungsbereich der Artikel 21, 22 Einigungsvertrag und des Treuhandgesetzes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Mai 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.12.64
Regelung über „Behandlung von Wintergärten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Juni 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.12.65
Regelung über „Bewertung von Grundstücken mit fremden Gebäuden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.12.66
Regelung über „Befreiung des Grundbesitzes ausländischer Staaten nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD beziehungsweise WÜK) in den Fällen der Gegenseitigkeit“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Juli 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.12.67
Regelung über „Verteilung des Gesamtwerts bei der Bewertung von Erbbaurechten (§ 46 Abs. 3 RBewDV)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 5. August 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 9. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
3.12.68
Regelung über „Bewertung der Grundstücke von Immobilien-Leasing-Fonds“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.12.69
Regelung über „Entschädigungsloser Übergang des Gebäudes nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.12.70
Regelung über „Bewertungsrechtliche Behandlung von Ganzstahlkonstruktionen zur Präsentation von Personenkraftwagen (SMART-Tower)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 31. Mai 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.12.71
Regelung über „Abgrenzung Grundvermögen von Betriebsvorrichtungen bei Windkraftanlagen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. Juni 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.12.72
Regelung über „Zurechnungsfragen im Zusammenhang mit dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. September 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 28. Dezember 2004 (nicht veröffentlicht)
3.12.73
Regelung über „Feststellung von Grundbesitzwerten nach dem Vierten Abschnitt des BewG Bewertung von Geschäftsgrundstücken nach § 146 BewG, wenn eine Miete für Parkplatzflächen vereinbart wurde“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Juli 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.74
Regelung über „Feststellung von Grundbesitzwerten nach dem Vierten Abschnitt des BewG Gesonderte Feststellungen von Bedarfswerten bei mittelbaren Grundstücksschenkungen und bei lebenslänglichen Wohnrechten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. Juli 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.75
Regelung über „Grundsteuer, Steuerbefreiung für Grundbesitz ausländischer Staaten, der diplomatischen oder konsularischen Zwecken dient“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. Dezember 2000 (BStBl. I S. 1516)
3.12.76
Regelung über „Grundsteuer, Befreiung für Flughafengrundstücke gemäß § 4 Nr. 3b GrStG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
3.12.77
Regelung über „Nachweis von Verkehrswerten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Mai 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.78
Regelung über „Grundsteuer; Befreiung für Dienstwohnungen von Pastoralreferenten (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 GrStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Dezember 2001 (nicht veröffentlicht)
3.12.79
Regelung über „Grundsteuer; Grundsteuerliche Behandlung von Straßen, Wegen und Plätzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Januar 2002 (BStBl. I S. 152)
3.12.80
Regelung über „Grundsteuer; Behandlung von Grundstücken, die staatlichen Schlossbetrieben zur Nutzung überlassen sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. Juli 2002 (nicht veröffentlicht)
3.12.81
Regelung über „Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO ) von Feststellungsbescheiden der Bedarfsbewertung in Erbbaurechtsrechtsfällen und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden; Verfassungsmäßigkeit des § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Dezember 2002 (BStBl. I S. 1381)
3.12.82
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verfahren bei der Erteilung von Anerkennungen nach § 4 Nr. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes vom 4. Februar 2004 (SächsABl. S. 179)
3.12.83
„Neufassung der Statistik zum Stand der Arbeiten in den Bewertungsstellen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. April 2004 (nicht veröffentlicht)
3.12.84
Regelung über „Bewertung des Grundbesitzes; Berechnung der Wohn-/Nutzfläche und Abzug der Betriebskosten bei im Ertragswertverfahren bewerteten bebauten Grundstücken ab 1. Januar 2004“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 4. Mai 2004 (nicht veröffentlicht)
3.12.85
Regelung über „Bewertung des Grundbesitzes; Abgrenzung der Vermögensarten bei Windkraftanlagen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Juni 2004 (nicht veröffentlicht)
3.13
Organisation und Automation der Steuerverwaltung
3.13.1
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur „Organisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens; Arbeitsweise in den Veranlagungsstellen (GNOFÄ)“ vom 19. November 1996 (BStBl. I S. 1391)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 30. November 2001 (SächsABl. S. 1233)
3.13.2
Inkraftsetzung der „Buchungsordnung für die Finanzämter (BuchO)“ (BStBl. I 1996 S. 385) und der „Ergänzenden Bestimmungen (ErgBestBuchO)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Februar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 10. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
3.13.3
Regelung über „Verwendung von Dienstsiegeln durch die Finanzämter in Ergänzung der VwV Dienstsiegel vom 16. Februar 2001 (SächsABl. S. 351)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. Juli 2001 (nicht veröffentlicht)
3.13.4
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen für die Datenübermittlung zwischen Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen und der sächsischen Steuerverwaltung (VwV Datenübermittlung Zulassungsstellen) vom 27. November 2001 (SächsABl. S. 1230)
3.13.5
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur „Geschäftsordnung für die Finanzämter – FAGO“ vom 3. Januar 2002 (BStBl. I 2002 S. 540)
3.13.6
Regelung über die „Änderung beziehungsweise Aufhebung von Verwaltungsvorschriften aufgrund der Neuorganisation der Kassenaufsicht in den Finanzämtern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 18. November 2002 (nicht veröffentlicht)
3.13.7
Regelung über die „Weitere Änderung beziehungsweise Aufhebung von Verwaltungsvorschriften aufgrund der Neuorganisation der Kassenaufsicht in den Finanzämtern“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Juli 2003 (nicht veröffentlicht)
3.13.8
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Aufbewahrung und Aussonderung von Unterlagen bei den Finanzämtern (VwV Aufbewahrung und Aussonderung bei FÄ – VwV-AufbewBest-FÄ) vom 4. Januar 2005 (SächsMBl. SMF S. 15)
3.14
Steuerberatungsrecht
3.14.1
Regelung über „Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 6 Nr. 4 StBerG bei einer OHG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. Juni 2000 (nicht veröffentlicht)
3.14.2
Regelung über „Praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Voraussetzung für die Zulassung zur und die Befreiung von der Steuerberaterprüfung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.14.3
Regelung über „Zulassung zur Steuerberaterprüfung; Definition des Begriffs ‚Semester‘ in § 36 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StBerG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.14.4
Regelung über „Zulassung von geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zur Steuerberaterprüfung gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 7. November 2000 (nicht veröffentlicht)
3.14.5
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Vergütung von Tätigkeiten im Prüfungsverfahren bei der Steuerberaterprüfung (VwV Prüfungsvergütung Steuerberaterprüfung) vom 30. August 2001 (nicht veröffentlicht)
3.14.6
Regelung über „Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. März 2002 (BStBl. I S. 344)
3.14.7
Regelung über „Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen und andere Informationen gemäß § 10 StBerG“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. August 2002 (BStBl. I S. 796)
3.15
Verwaltungskostenrecht
3.15.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Feststellung von Verwaltungsgebühren sowie Benutzungsgebühren und Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV Kostenfestlegung 2005) vom 15. Juli 2004 (SächsABl. S. 808)
4.
Vermögen
4.1
Allgemeine Rechtsangelegenheiten
4.1.1
Regelung über „Übernahme von Grabpflegekosten durch den Fiskus als gesetzlichen Erben“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. November 2000 (nicht veröffentlicht)
4.1.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Ausführung der Vertretungsverordnung durch das Landesamt für Finanzen (VwV VertrVO) gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. Dezember 2002 (nicht veröffentlicht)
4.1.3
Regelung über „Fallkonstellationen für die Auswahl archivwürdiger Bodenreformakten“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
4.1.4
Regelung über „Statistische Erfassung der Gerichtskosten der Staatsregierung und nachgeordneter Behörden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. April 2003 (nicht veröffentlicht)
4.2
Bau- und Liegenschaftspolitik
4.2.1
Baupolitische Grundsätze
4.2.1.1
„Einführung der Planungshilfe ‚Barrierefreies Planen und Bauen‘, zur Anwendung bei Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der SHBV“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 1. September 1993 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 1. September 1995 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 13. Juni 1997 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 4. Oktober 2000 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 1. September 1995 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 4. Oktober 2000 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.2
„Einführung der Planungshilfe ‚Umweltschutz im Bauwesen‘“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Februar 1994 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 4. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 10. November 2004 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.3
Regelung über „Raum- und Flächennormen für Büro- und Verwaltungsflächen im Hochschulbau“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 28. Februar 1997 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 5. November 2002 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.4
„Einführung des ‚Brandschutzleitfadens – Baulicher Brandschutz für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Gebäuden‘ zur Anwendung bei Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der SHBV“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. September 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 31. Januar 2002 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.5
Regelung zur „Minderung nach der RBK 1 PC ermittelten Kosten bei der Baukostenplanung und -kontrolle im Zuständigkeitsbereich der SHBV“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 13. November 1998 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 15. Januar 1999 (nicht veröffentlicht)
Finanzministerialschreiben vom 10. November 2004
4.2.1.6
Regelung zur „Informationsverkabelung in Polizeidienststellen zur Einführung IVO“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 20. April 1999 (nicht veröffentlicht)
geändert durch:
Finanzministerialschreiben vom 26. Juni 2002 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.7
Regelung zur „Bereitstellung und Nutzung von Leistungsmerkmalen der Telekommunikationstechnik in den Dienststellen des Freistaates Sachsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 23. April 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 10. November 2004 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.8
Regelung zu „Elektrotechnischen Anlagen in Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 17. Mai 2001 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.9
„Einführung des Leitfadens ‚Nachhaltiges Bauen‘“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 11. September 2001 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.10
„Einführung der Arbeitshilfe ‚Boden- und Grundwasserschutz‘ zur Anwendung der BfR für die Planung und Ausführung der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen, Stand 6/2002, zur Anwendung auf Liegenschaften des Bundes“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 9. August 2002 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.11
Regelung über „Raum- und Flächennormen für Finanzämter“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 2. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.12
„Bautechnische Richtlinie zur Sicherung bei Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 8. Januar 2003 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.13
Regelung zur „Gestaltung von Bautafeln für Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 10. April 2003 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.14
„Einführung der Arbeitshilfe ‚Kampfmittelräumung‘ zur wirtschaftlichen Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften (AH KMR)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Dezember 2003 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.15
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben und Bedarfsdeckungsmaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung – RLBau Sachsen – Ausgabe 2003 vom 14. Februar 2004 (SächsABl. SDr. S. S 69)
4.2.1.16
„Einführung der Richtlinie ‚Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen (RiSBau Sachsen)‘“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. Januar 2005 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.17
Regelung über „Verwendung einheimischer Nutzhölzer bei Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. März 2005 (nicht veröffentlicht)
4.2.1.18
Regelung zu „Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen auf Landesliegenschaften – Einführung der Arbeitshilfe Abwasser“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. April 2005 (nicht veröffentlicht)
4.2.2
Öffentliches Auftragswesen, Wettbewerbswesen, Korruption
4.2.2.1
„Rahmenrichtlinie Öffentliches Auftragswesen/Vertragswesen/ Rechnungshofangelegenheiten, Stand 24. August 2005“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 6. Oktober 2005 (nicht veröffentlicht)
4.2.3
Liegenschaftsbezogene Grundsätze
4.2.3.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Überlassung von staatseigenen Grundstücken, Gebäuden und Räumen an Studentenwerke – Anstalten des öffentlichen Rechts – (Rahmenbestimmungen) vom 16. Februar 1994 (SächsABl. S. 452)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 1999 (SächsABl. S. 1155)
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
4.2.3.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen für den Betrieb von Kantinen bei Dienststellen des Freistaates Sachsen (Kantinenverwaltungsvorschrift – SäKVwV) vom 15. März 1994 (SächsABl. S. 706)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 1999 (SächsABl. S. 1155)
Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347)
4.2.3.3
Regelung über „Bewirtschaftung landeseigener Liegenschaften – Bewachung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. August 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 10. November 2004 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.4
Regelung über „Ausschreibung zur Veräußerung von Vermögensgegenständen des Freistaates Sachsen (einschließlich Grundstücke) – Verfahren“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 19. Oktober 1999 (nicht veröffentlicht)
verlängert durch:
Finanzministerialschreiben vom 10. November 2004 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.5
Regelung über „Grundsatzfragen der Bewirtschaftung – Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht durch die VHBÄ und die hausverwaltenden Dienststellen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 24. Januar 2000 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.6
Regelung über „Dienstwohnungen im Freistaat Sachsen – Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 16. Juni 2000 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.7
Regelung über die „Anbindung von angemieteten Behördenstandorten an den Infohighway Landesverwaltung“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 15. Dezember 2000 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.8
Regelung über „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Liegenschaftsbereich – Festlegung von Kalkulationszinssätzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 29. Januar 2001 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.9
„Richtlinie zur Verwaltung und Verpachtung landeseigener Eigenjagdbezirke“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 14. Mai 2002 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.10
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Dienstwohnungen des Freistaates Sachsen (VwV–DW) vom 2. Oktober 2002 (SächsABl. S. 1121)
4.2.3.11
„Leitlinie für die Aufgaben der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung bei der Sicherstellung der Behördenunterbringung, Stand: Oktober 2002“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 12. November 2002 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.12
Regelung über „Neubau von Straßenmeistereien – Richtlinie für die Anlage von Straßenmeistereien (RAM)“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 27. November 2002 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.13
Regelung über „Plakatierungen an landeseigenen Liegenschaften/Gebäuden“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 3. September 2003 (nicht veröffentlicht)
4.2.3.14
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Verwaltung und Verpachtung landeseigener Fischereirechte (VwV-Fischereirechte-SMF/SMUL) vom 26. Februar 2004 (SächsABl. S. 277)
4.3
Staatsbetriebe
4.3.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Errichtung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SImmBa) (VwV SImmBa) vom 25. September 2002 (SächsABl. S. 1089)
4.3.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Errichtung des Staatsbetriebes „Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen“ vom 22. Oktober 2002 (SächsABl. S. 1155)
4.4
Sparkassen
4.4.1
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen – Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkassen im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1995 (SächsABl. S. 915)
verlängert durch:
Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2000 (SächsABl. S. 1005)
4.4.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen – Prüfung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen im Freistaat Sachsen vom 29. November 2000 (SächsABl. 2001 S. 15)
4.4.3
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen – Mustersatzung für Sparkassen mit kommunalem Träger vom 24. September 2003 (SächsABl. S. 994)
4.5
Beteiligungen
4.5.1
„Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Beschaffung, Ausstattung und Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen bei Beteiligungen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ gemäß Finanzministerialschreiben vom 30. März 2004 (nicht veröffentlicht)

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. SDr. 2005 Nr. 9, S. 797
    Fsn-Nr.: 115-V05.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007