Änderung des Kommunalwahlgesetzes
Vollzitat: Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 414, 416)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen