1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Kennzeichnung

Vollzitat: VwV Kennzeichnung vom 13. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 34), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 243)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Kennzeichnung von Führungskräften und Führungsstellen der Feuerwehren und privater Hilfsorganisationen im Freistaat Sachsen
(VwV Kennzeichnung)
Az.: 42-1500.10/2

Vom 13. Dezember 2000

1
Geltungsbereich
Es wird eine landeseinheitliche Kennzeichnung von
 
a)
Führungskräften der Feuerwehren und der im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen bezüglich ihrer Funktion bei Großschadensfällen, sonstigen Einsätzen und Übungen und
 
b)
gegebenenfalls einzurichtenden Führungsstellen
 
eingeführt.
Im Rahmen des Zusammenwirkens bei Einsätzen und Übungen wird die Verwendung dieser Kennzeichnungen auch für Führungskräfte der Polizei, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und anderer Organisationen und Einrichtungen empfohlen.
2
Kennzeichnung von Führungskräften
Die Kennzeichnung erfolgt durch farbige Weste/farbigen Überwurf mit ergänzender Aufschrift auf dem Brust- und Rückenteil nach Nummer 3.
2.1
Trageweise
Die Weste/der Überwurf wird über der jeweiligen Einsatzbekleidung getragen. Die Eigenschaften der Einsatzbekleidung dürfen dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden.
2.2
Gestaltung der Weste/des Überwurfs
Die Weste/der Überwurf ist einlagig gearbeitet. Im Brustbereich oder an den Seiten befinden sich verstellbare Verschlüsse, die eine flexible Weitenregulierung erlauben. Bei nicht dauerhaft gekennzeichneten Westen/Überwürfen sind im Brust- und Rückenbereich Halterungen zum Anbringen von Kennzeichen mittels Klettverschlüssen vorzusehen.
3
Farben und Funktionsaufschriften
 
Westen/Überwürfe in der Grundfarbe Signalgelb bleiben dem Einsatzleiter vorbehalten und bedürfen daher nicht zwingend einer Aufschrift.
Westen/Überwürfe in den Grundfarben Reinweiß, Rot und Grün können mit ergänzenden Aufschriften von Fachdiensten versehen werden.
Zugführer tragen Westen/Überwürfe in der Grundfarbe Reinweiß ohne Aufschrift.
Westen/Überwürfe für Fachberater bedürfen keiner ergänzenden Aufschrift, wenn deren Dienstkleidung Verwechslungen ausschließt (zum Beispiel THW, Polizeivollzugsdienst, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz).
Notärzte tragen Westen/Überwürfe in der Grundfarbe Blau ohne Aufschrift.
Größe und Beschriftung der Kennzeichen sind der Anlage zu entnehmen.
4
Kennzeichnung von Führungsstellen
Die Kennzeichnung von Führungsstellen erfolgt mittels Tafeln oder gleichfarbenen Ballons. In besonderen Fällen kann die Kennzeichnung auch in anderer Weise erfolgen. Grundfarbe der Tafel ist Signalgelb nach RAL 1003 für Einsatzleitung, Reinweiß nach RAL 9010 für Abschnittsleitung, Meldekopf, Sammelstelle.
Größe und Beschriftung der Schilder sind der Anlage zu entnehmen.
5
In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

Dresden, den 13. Dezember 2000

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Springborn
Ministerialdirigent

Anlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 2, S. 34
    Fsn-Nr.: 28-V00.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2001