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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Artikel 37 Abs. 1 Einigungsvertrag

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Artikel 37 Abs. 1 Einigungsvertrag vom 18. Oktober 1995 (MBl. SMK S. 361), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287)

Verwaltungsvorschrift
über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Art. 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages

Vom 18. Oktober 1995

Auf der Grundlage von Art. 37 Abs. 1 und Abs. 4 Einigungsvertrag (EV) vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 885) in Verbindung mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Art. 37 Abs. 1 EV vom 7. Mai 1993 (Fachschulabschlüsse, Abschlüsse kirchlicher und sonstiger (öffentlicher) Ausbildungseinrichtungen) i. d. F. vom 27. Januar 1995 und dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Art. 37 Abs. 1 EV vom 15. April 1994 (Abschlüsse militärischer Fachschulen, Abschlüsse der Bildungseinrichtungen für technische Assistenten/technische Assistentinnen) und dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 3 Einigungsvertrag wird folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

1
Sozialistische Betriebswirtschaft/Ingenieurökonom
2
Die Zulassung zur Zusatzausbildung gem. Fallgruppe 10 ist nicht möglich.
3
Bei den Abschlüssen handelt es sich um einen Ausbildungsgang, der aufbaut auf einem dreijährigen Direktstudium an einer Fachschule, indem diesem Studium ein zweijähriges Zusatzstudium an einer pädagogischen Hochschule oder an einem Institut für Lehrerbildung angefügt wurde. Schwerpunkte der Ausbildung dieses zweijährigen Studiums waren besonders der sonderpädagogische und pflegerische Bereich.