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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Vollzitat: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 97)

Bestandteil der Vorschrift Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2003 Nr. 5, S. 94, 97

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. Mai 2003